Beim Streit über die EU-Finanzen sind Ende des vergangenen Jahres zwei, man könnte sie auch „die widerspenstigen Zwei“ nennen, Staaten hervorgestochen: Polen und Ungarn. Beide hatten ein Veto gegen die künftige Verbindung der Auszahlung von EU-Geld mit Rechtsstaats-Prinzipien eingelegt. Was demokratische Grundwerte und die Unabhängigkeit der Justiz betrifft, sind beide Länder keine Musterschüler. – Während in Ungarn der Populist Viktor Orban (Ministerpräsident) kritisiert wird, scheiden sich in den USA am Populisten Donald Trump die Geister. Aktuell großes Thema ist das “Impeachment”-Verfahren gegen Trump, das seine mögliche Kandidatur für die Präsidentschaftswahl 2024 durchkreuzen könnte. – Spannender Zoom-Talk mit dem NZZ-Journalisten Ivo Mijnssen und dem Amerika-Experten Prof. Anton Pelinka zum Nachhören!
Das 1,8 Billionen Euro schwere EU-Finanzpaket bis 2027 konnte Ende des vergangenen Jahres zunächst wegen Polen und Ungarn nicht verabschiedet werden. Dieses sieht u. a. einen Wiederaufbau-Fonds für Staaten, die von der Pandemie besonders betroffen sind, vor. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat sich mit Polen und Ungarn in diesem Streit auf einen vorläufigen Kompromiss geeinigt: Der sieht vor, dass erst einmal der Europäische Gerichtshof über den Mechanismus urteilen soll, bevor er angewendet wird. Verhindert ist er damit wohl nicht, sondern wahrscheinlich nur verzögert. – Gerade was demokratische Grundwerte und die Unabhängigkeit der Justiz betrifft, heben sich beide Länder freilich nicht als mustergültig hervor. – Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die pauschale Abschiebung von Asylsuchenden hält Ungarn immer noch an dieser Praxis fest. Seit dem Urteil habe die Grenzpolizei mehr als 3.000 Geflüchtete über die Grenze zu Serbien gezwungen, ohne dass diese die Möglichkeit gehabt hätten, einen Asylantrag zu stellen, so das ungarische Helsinki-Komitee.
Wegen des ungarischen Vorgehens gegen den letzten unabhängigen Radiosender des Landes, Klubradio, verschärft die EU-Kommission den Ton gegen Budapest und droht mit einem rechtlichen Verfahren. In einem Schreiben des zuständigen Generaldirektors Roberto Viola an den ungarischen EU-Botschafter Tibor Stelbaczky macht die Behörde sich für Klubradio stark und fordert zumindest die Erlaubnis, für eine Übergangszeit weiter zu senden. – Klubradio gilt als der letzte, regierungskritische Sender. Ein Budapester Gericht hatte einen Einspruch von Klubradio gegen den Entzug der Sendelizenz abgelehnt. Der Sender werde in Berufung gehen, kündigte der Eigentümer des Radiosenders, Andras Arato, an. Die Abschaltung von Klubradio fügt sich ein in eine Reihe von Schritten der Regierung von Premier Viktor Orban. In den vergangenen Jahren waren in Ungarn immer wieder Medien eingestellt oder durch regierungsnahe Unternehmer aufgekauft worden.
– In Polen sehr umstritten: Eine von der Regierungspartei geplante “Werbesteuer” (Abgabe auf Werbeeinnahmen). Webseiten großer Privatmedien sind aus Protest schwarz geblieben. Sie befürchten gerade in der Zeit der Corona-Krise eine zusätzliche Belastung, gerade für unabhängige Medienhäuser. – Zudem sind in Polen künftig in fast allen Fällen Schwangerschaftsabbrüche verboten. Seither kommt es immer wieder zu Demonstrationen gegen das verschärfte Abtreibungsrecht.
In den USA wiederum befindet sich das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Donald Trump in der heißen Phase. Dem 74-jährigen Ex-Präsidenten wird wegen der Erstürmung des Kapitols durch seine Anhänger am 6. Jänner „Anstiftung zum Aufruhr“ vorgeworfen. Die Demokraten fordern in ihrer Anklageschrift neben einer Verurteilung auch eine Ämtersperre auf Bundesebene für Trump. Das könnte eine etwaige Kandidatur Trumps bei der Präsidentschaftswahl 2024 durchkreuzen.
Über die aktuellen Entwicklungen hat „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“-Präsidentin Rubina Möhring mit Ivo Mijnssen und Prof. Anton Pelinka bei einer Online-Veranstaltung gesprochen. Ivo Mijnssen ist Journalist bei der „Neuen Zürcher Zeitung“ sowie Korrespondent für Zentral- und Osteuropa in Wien und schreibt u. a. über Ungarn und Polen. Prof. Anton Pelinka gilt als renommierter Amerika-Experte. – Partner dieser Veranstaltung: Das Kuratorium für Journalistenausbildung.
Der Zoom-Talk zum Nachhören (Veranstaltung vom 10.02.21):
Updates:
Die ungarische Medienaufsichtsbehörde (NMHH) hat den Antrag des unabhängigen, regierungskritischen ungarischen Radiosenders Klubradio auf den Erhalt der Frequenz 92,9 MHz abgelehnt. Das gab der Medienrat, der ausschließlich mit regierungsnahen Personen besetzt ist, bekannt. Als Begründung wurde angeführt, dass die Bewerbung von Klubradio auf eine Lizenzvergabe weder inhaltlich noch formell den Anforderungen entspreche, der Geschäftsplan sei unbegründet. Dabei würde der Sender jedoch bereits seit 20 Jahren erfolgreich arbeiten, zum Großteil mit der Unterstützung seiner Hörerinnen und Hörer, dementierte das Radio. Klubradio musste auf Internetempfang umstellen.
Die FIDESZ-Partei des ungarischen Präsidenten Viktor Orban verlässt die bürgerliche Fraktion EVP im EU-Parlament. Damit kam er einer Suspendierung seiner Partei durch die EVP-Fraktion zuvor. Denn diese hatte zuvor mit einer Änderung der Geschäftsordnung den Weg dafür geebnet.
Die EU-Kommission geht in einem weiteren Punkt der polnischen Justizreform gegen die rechtspopulistische Regierung in Warschau vor. Die Brüsseler Behörde reichte Klage vor dem höchsten europäischen Gericht ein. Polen wird vorgeworfen, die Unabhängigkeit von Richtern zu untergraben und sie davon abzuhalten, EU-Recht anzuwenden.
Polen wiederum klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die neue Rechtsstaatsklausel im EU-Haushalt. Die obersten EU-Richter sollen prüfen, ob der neue Mechanismus zur Kürzung von EU-Geldern bei bestimmten Rechtsstaatsverstößen zulässig ist. Neben Polen klagt auch Ungarn in dieser Causa.
Das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump ist gescheitert. Bei der Schlussabstimmung im US-Senat stimmten genügend Republikaner für den Ex-Präsidenten, um eine Verurteilung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit zu vereiteln.