VERERBEN

Über das Leben hinaus – Für Pressefreiheit und Demokratie

Sie wünschen Informationen zu den Themen Testament und Nachlass zugunsten von Reporter ohne Grenzen? Hier finden Sie Hinweise und Tipps, wie Sie dazu beitragen können, die Zukunft demokratisch und mit einer freien Presse zu gestalten.

Zu Lebzeiten oder danach: Die Schenkung Viele Menschen möchten ihr Vermögen nicht erst zum Zeitpunkt ihres Todes an andere übergeben, sondern bereits zu Lebzeiten aktiv gestalten. Hier sieht die österreichische Rechtsprechung durchaus Möglichkeiten vor, indem sie ein vorzeitiges Erbe, die sogenannte Schenkung, im Erbrecht berücksichtigt. Eine zu Lebzeiten vollzogene Schenkung ermöglicht es Ihnen, Einfluss auf die Auswahl der Empfängerinnen oder Empfänger zu nehmen und bei der rechtlichen Ausgestaltung mitzuwirken. Sie können gezielt Personen, denen Sie vertrauen, in Ihre Urteilsbildung und Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Diese Menschen können Ihre Arbeit nach Ihrem Ableben fortsetzen, indem sie beispielsweise die Aufgabe des Testamentsvollstreckers übernehmen.

Verschenken Sie Teile Ihres Vermögens – zum Beispiel Geld, ein Haus oder andere Wertgegenstände – bereits zu Lebzeiten, um mitzuerleben, wie damit Gutes bewirkt wird. Soll die Schenkung erst mit Ihrem Tod wirksam werden, geben Sie ein sogenanntes Schenkungsversprechen. Dieses muss notariell beurkundet werden.

Ohne Notarin oder Notar ist eine “Verfügung zugunsten Dritter für den Todesfall” möglich. Was sperrig klingen mag, ist jedoch einfach: Ein Sparbuch, Bankkonto oder Wertpapierdepot geht am Tag Ihres Todes auf eine Person oder Organisation über.

Auf ähnliche Weise können Sie Reporter ohne Grenzen auch als Bezugsberechtigte Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung eintragen.

Die Schenkung zu Lebzeiten weist sowohl Vorteile als auch gewisse Nachteile auf. Ein solcher Schritt sollte daher gut überlegt und noch sorgsamer vorbereitet werden.

MIT IHREM TESTAMENTWIRKEN SIE ÜBER IHR LEBENHINAUS

Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie mit einem Testament Familie und Freunde für die Zukunft absichern können. Wie können Sie gleichzeitig aber auch Ihr Engagement für die Pressefreiheit weltweit fortsetzen? Um Gutes zu hinterlassen, braucht man kein großes Vermögen. Anders als beispielsweise bei einer eigenen Stiftung kann man mit einem Testament auch mit einem kleineren Betrag fortführen, was einem im Leben wichtig war und die Arbeit von Reporter ohne Grenzen wirkungsvoll unterstützen.

Wann ein Testament sinnvoll ist Immer dann, wenn Sie Ihr Vermögen anders aufteilen möchten, als es die gesetzliche Erbfolge vorgibt, müssen Sie dies in einem Testament oder Erbvertrag regeln. Wollen Sie zum Beispiel nichteheliche Lebenspartnerinnen oder -partner, enge Freunde oder gemeinnützige Organisationen bedenken? Erst ein Testament setzt die gesetzliche Erbfolge außer Kraft und ermöglicht Ihnen individuelle Gestaltungsfreiheit.

Entscheidend ist auch die Frage, wer sich um die Abwicklung aller Nachlassthemen kümmern soll. Das ist nach dem Gesetz grundsätzlich die Erbin oder der Erbe. Ein Testament ist also immer dann sinnvoll, wenn Sie Ihren letzten Willen frei bestimmen möchten. Es kann Klarheit und Sicherheit schaffen – auch für Ihre Angehörigen. Zudem bietet es die Möglichkeit, einen gemeinnützigen Zweck wie die Pressefreiheit mitzubedenken und auf diese Weise Ihre eigenen Ideale und Werte weiterzugeben.

Die gesetzliche Erbfolge Wer im Todesfall erbt, regelt in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Zuerst einmal erben die Ehepartnerin oder der Ehepartner sowie die Kinder. Gibt es keine Erben erster Ordnung, kommen die Erben zweiter Ordnung zum Zug, erst danach hätten die Angehörigen der dritten Ordnung Erbanspruch. Gibt es keine Verwandten, erbt der Staat.

Vermachen oder vererben? Was ähnlich klingt, ist nicht dasselbe. Wer erbt, übernimmt nicht nur Vermögen, sondern auch Verbindlichkeiten oder Schulden. Mit einem Vermächtnis hingegen können auch andere Begünstigte bedacht werden, sie können zum Beispiel einen Teil des Nachlasses erhalten, ohne sich um die Abwicklung kümmern zu müssen. Ein Geldbetrag oder eine Immobilie können ein Vermächtnis sein. Die prozentuale Begünstigung ist ebenfalls möglich – dies hat den Vorteil, dass sich das Vermächtnis an die finanziellen Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes anpasst. Wollen Sie zum Beispiel nur einen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder einen Kunstgegenstand zugunsten eines guten Zwecks bestimmen, ist ein Vermächtnis der einfachste und beste Weg.

Wenn Sie alleinstehend sind Für Alleinstehende ist es ratsam, eine Erbin oder einen Erben zu benennen. Darüber hinaus können noch weitere Vermächtnisse formuliert werden.

Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben Sich gegenseitig als Alleinerbin oder Alleinerben einzusetzen, ist hier der häufigste Wunsch. Gegebenenfalls können zusätzlich Vermächtnisse formuliert werden, um festzulegen, wer nach dem Tod des länger Lebenden erben soll. Viele nutzen dazu das gemeinschaftliche Testament. Hier ist eine rechtliche Beratung jedoch zu empfehlen.

Wenn Sie in einer Patchworkfamilie leben In dieser Konstellation gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten, wie etwa die Nutzung der Vor- und Nacherbschaft. So kann der Nachlass stufenweise weitergegeben werden. Auch hier wird eine rechtliche Beratung empfohlen.

Ersatzerbe und Ersatzvermächtnisnehmer Das können zum Beispiel die Kinder der ursprünglich bedachten Person sein oder auch eine gemeinnützige Organisation. Eine präzise Formulierung ist immer von Vorteil. Aus diesem Grund empfehlen wir auch hier eine rechtliche Beratung.

Ein offenes Gespräch gibt Sicherheit Jede oder jeder kann mit einem Testament frei über die Aufteilung des Vermögens bestimmen. Der Gesetzgeber garantiert Ehe- und eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern, Kindern, Adoptivkindern und Eltern aber einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dennoch: Wenn es darum geht, das Erbe auch einem guten Zweck zugutekommen zu lassen, wenn es darum geht, mit einem Teil des Nachlasses die eigenen Werte weiterzugeben, haben die Angehörigen häufig Fragen. Deshalb der Rat an alle Erblasserinnen und Erblasser: Das offene Gespräch über den letzten Willen gibt den Angehörigen Sicherheit und hilft, das Erbe so zu gestalten, dass alle damit zufrieden sind.

MIT EINEM TESTAMENT GUTES TUN

Reporter ohne Grenzen hat sich seit seiner Gründung kontinuierlich weiterentwickelt, ist gewachsen und hat seine Aktivitäten und Programme ausgebaut. Unterstützen Sie mit Ihrem Erbe die Arbeit von Reporter ohne Grenzen. Sie können Reporter ohne Grenzen beispielsweise einen bestimmten Prozentsatz Ihres Vermögens vermachen, als Erbin, Ersatzerbin, Schlusserbin bei einem gemeinschaftlichen Testament oder auch als Vermächtnisnehmerin einsetzen. Es ist deshalb ratsam und wichtig, vorab Kontakt mit uns aufzunehmen, wenn Reporter ohne Grenzen als Erbin oder Vermächtnisnehmerin eingesetzt werden soll, damit die Umsetzbarkeit Ihrer Vorstellungen besprochen werden kann.

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