Es ist ein Skandal, dass MedienvertretInnen der Zugang zu Flüchtlingslagern und damit auch Gespräche mit Flüchtlingen verwehrt wird, so der Vorstand von Reporter ohne Grenzen Österreich. Das gilt für Traiskirchen genauso wie für alle anderen Verteilungszentren. Transparenz, und Information sind demokratiepolitische Basisbegriffe. Der Respekt vor Menschenrechten gehört zum Einmaleins auch jenes humanitären Bewusstseins, das im Innenministerin beherrscht werden sollte. JournalistInnen Zugang zu Traiskirchen zu schaffen ist eine Bringschuld, die die Innenministerin längst hätte erfüllen müssen. Stattdessen werden JournalistInnen bei der Ausführung ihrer Informationspflicht behindert.
Information hat Präventivcharakter. Objektive Information reduziert die Gefahr von Legendenbildung und oberflächlicher, aber folgenschwerer Vorurteile. Die konsequente Verhinderung einer sachlichen Berichterstattung über Flüchtlingslager und Flüchtlingszentren könnte den Verdacht aufkommen lassen, dass in den Lagern Zustände herrschen könnten, die nicht in den Rahmen einer positiven Berichterstattung passen, so ROG-Österreich Präsidentin Rubina Möhring. Das Argument, die Privatsphäre der Flüchtlinge müsse gewahrt werden, scheint ein vordergründiges zu sein. Auch Flüchtlinge können klar und deutlich ihr Einverständnis zu Bildern und Interviews geben oder dieses verweigern. Medien ist es möglich, Menschen in Bild und Ton nicht wiedererkennbar zu machen, um sie zu schützen. Missstände jedoch dürfen nicht vertuscht werden, sondern müssen aufgedeckt werden.
Sicher dürfen keine medialen Massenbesuche Flüchtlinge zu Objekten schlichter journalistischer Neugierde degradieren, noch darf eine Berichterstattung dem Schüren von Vorurteilen dienen. Sollten die Behörden in den Flüchtlingszentren im Umgang mit Medien überfordert sein, ist es durchaus denkenswert, die Medienkontakte über NGOs zu organisieren.