Reporter ohne Grenzen reagiert alarmiert auf Änderungsentwurf zum russischen Extremismus-Gesetz

Reporter ohne Grenzen reagiert alarmiert auf Änderungsentwurf zum russischen Extremismus-Gesetz

Die Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen” zeigt sich sehr besorgt über einen vorgeschlagenen Gesetzesentwurf, der darauf abzielt, das russische Extremismus-Gesetz zu verschärfen. Dies würde nur zu weiteren Einschränkungen der Pressefreiheit in Russland führen. Nach einem Entwurf der Staatsanwaltschaft wurde das neue Konzept bei einem Treffen des Duma-Sicherheitskomitees am 10.04.2008 vorgestellt.

„Die Änderungen, die von der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen wurden, sind alarmierend”, äußerte sich Rubina Möhring, Präsidentin von ROG Österreich. „Russlands Extremismusgesetz ist nichts anderes als eine neue Methode, um Opposition und Presse auszuschalten. Auch wenn es angeblich gute Absichten enthalten wird, die neuen Änderungen werden die Behörden nur bestärken, ihre Kritiker zum Schweigen zu bringen.” 


Die Änderungen würden der Staatsanwaltschaft zusätzliche
Kontrolle über Publikationen, insbesondere über Internet-Websites,
einräumen. So würden sie zum Beispiel die Veröffentlichung über jede
Art von Gegendarstellungen von Beamten erzwingen. Unfügsame Medien
würden auch zur Verantwortung gezogen und zu Strafzahlungen zwischen
3000 und 5000 Rubel (90 bis 150 Euro) gezwungen werden.

Nach
dem derzeitigen Stand der Dinge bezieht sich der Zwang, eine
Verweigerung öffentlich zu machen, nur auf Artikel, in denen die Ehre
und der Ruf einer Person auf dem Spiel steht. Der Entwurf hätte
allerdings ferner Auswirkungen auf beliebige Berichte, die in den Augen
eines Beamten als falsch gelten. Die Vereinigung Russischer
Journalisten verurteilte den Vorschlag mit der Begründung, dass
Journalisten dadurch zu Untergebenen der Behörden würden.

Der
Entwurf würde es der Staatsanwaltschaft auch ermöglichen, den Zugang zu
Nachrichten und Informationen im Internet zu blockieren, sofern sie als
„extremistisch” eingestuft werden. Würde eine Website wiederholt
derartige Informationen posten, so könnte sie dafür von
Internet-Providern einen Monat lang blockiert werden. Ein Ansuchen
seitens des Staatsanwaltes würde schon dafür ausreichen, ein
gerichtliches Urteil wäre erst gar nicht nötig.

Die
Staatsanwaltschaft rechtfertigte die Änderungen durch die Zunahme von
nationalistischen und rassistischen Verbrechen seit dem vergangenen
Jahr.

Nach dem derzeitigen Gesetz deckt „Extremismus” 13 sehr
vage definierte Situationen ab. In seiner abgeänderten Version würde es
auch die „Finanzierung” und „Organisation” einer „extremistischen”
Aktivität „unter Miteinbeziehung der gedruckten Mittel (…)
Telefonverbindungen oder anderen Informationsmitteln” beinhalten.
Darunter fielen auch „öffentliche Unterstützung”, „Mithilfe” und
„Anregungen” zum Extremismus.