Pressefreiheit in der Türkei trotz Reform des Artikel 301 gefährdet

Pressefreiheit in der Türkei trotz Reform des Artikel 301 gefährdet

Die jüngsten Änderungen des türkischen Strafgesetzbuches, das
Angriffe auf die türkische Identität unter Strafe stellt, sind
„künstlich und ineffizient”, erklärte heute die
Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen.


„Es ist ein Fehler, diese Reform als positiv anzusehen”, so
Rubina Möhring von Reporter ohne Grenzen. „Die Bestrafungen sind zwar
zurückgegangen, aber Angriffe auf die türkische Identität wurden
einfach durch die Bezeichnung Angriffe auf die türkische Nation
ersetzt. Das lässt den Richtern genügend Spielraum, jeden
strafrechtlich zu verfolgen, der in der Öffentlichkeit sensible Themen
wie den Völkermord an den Armeniern und Probleme mit den Kurden
anspricht.”

„Des weiteren bezieht sich diese Reform nur auf
Artikel 301. Um eine tatsächliche Verbesserung der Meinungsfreiheit in
der Türkei zu gewährleisten, bedarf es einer Reform aller Gesetze und
Verpflichtungen, die die freie Meinung einschränken. Diese stark
eingeschränkte Abänderung bestätigt nur das große Problem, mit dem sich
die türkischen Behörden konfrontiert sehen,” so Rubina Möhring weiter.

Die
Nationalversammlung nahm die Abänderungen des Artikels 301 nach einer
heftigen Debatte am 30. April mit einem Ergebnis von 250 zu 65 Stimmen
an. Artikel 301, der im Mai 2005 als Ersatz von Artikel 109 des
Strafgesetzbuches in Kraft getreten war, ermöglichte bisher bei
Angriffen auf die „türkische Identität” eine Freiheitsstrafe von bis zu
drei Jahren und wurde zur Verfolgung mehrerer tausend Personen
herangezogen.

Nach Ansicht des Justizministers Mehmet Ali Sahin
kamen im ersten Quartal des vergangenen Jahres 1.189 Menschen wegen
Verletzung des Artikels 301 vor Gericht. Zu den Verfolgten zählen auch
der Romanautor und Nobelpreisträger Orhan Pamuk und der armenisch-türkische Zeitungsverleger Hrant Dink, der am 19. Jänner 2007 von Ultranationalisten in Istanbul ermordet wurde.

Die
Gesetzesreform ersetzt Angriffe auf „türkische Identität” durch
Angriffe auf die „türkische Nation” und setzt die maximale
Gefängnisstrafe von drei auf zwei Jahre herab. Folglich werden die
meisten Verhandlungen in Bezug auf Artikel 301 in Zukunft vor dem
Amtsgericht und nicht mehr vor dem Strafgericht stattfinden. Die neue
Rechtslage wird auch auf laufende Verfahren angewendet werden.

Artikel
301 ist nur ein Teil eines gesetzlichen Arsenals, das Meinungsfreiheit
in der Türkei einschränkt. Andere Gesetze bestrafen „Angriffe auf
grundlegende nationale Interessen” (Artikel 305), „Anstiftung zu Hass,
Feindschaft oder Erniedrigung” (Artikel 216), „Angriffe auf das
Andenken des Gründers der Türkischen Republik, Atatürk” (Gesetz 5816
vom 25. Juli 1951), und die „Anstiftung von Menschen zur Verweigerung
des Militärdienstes” (Artikel 318). In vielen Fällen werden die Strafen
um die Hälfte höher angesetzt, wenn Medien für den Gesetzesbruch
verantwortlich gemacht werden.