PRESS FREEDOM AWARD 2010 ausgeschrieben für Medien in Russland

PRESS FREEDOM AWARD 2010 ausgeschrieben für Medien in Russland

REPORTER OHNE GRENZEN verleiht in ÖSTERREICH traditionell seit 2001 den  PRESS FREEDOM AWARD an Reporter, Journalisten und Publizisten in Südosteuropa und in den Nachbarstaaten der Europäischen Union.
2010 ist der Award Russland gewidmet.

18 Journalistenmorde blieben seit dem Jahr 2000 in Russland unaufgeklärt. Allein im vergangenen Jahr kamen drei Reporter gewaltsam zu Tode. Angesichts der Gefahr, in der russische Journalisten und Journalistinnen immer noch arbeiten, schreibt Reporter ohne Grenzen in diesem Jahr den Press Freedom Award für mutigen Journalismus in diesem Land aus. Die Verleihung findet am 6.Oktober, dem Jahrestag der Ermordung der russischen Journalistin Anna Politowskaja, statt.

Ausgezeichnet werden kritische bzw. aufklärende sowie investigative Publikationen zu Themen der Demokratiepolitik, Pressefreiheit und Meinungsvielfalt, Menschenrechte und Menschenrechtsverletzungen, Korruption, Sozialkritik, Gesellschaftspolitik oder anderen verwandten Inhalten. Zielgruppe des Awards sind prinzipiell alle Publizisten, unabhängig von Status und Alter.

Der PRESS FREEDOM AWARD 2010 ist mit 8000 € dotiert und wird in diesem Jahr erstmals an einen einzelnen Preisträger vergeben.

Jury:
Freimut Duve
erster Beauftragter für die Freiheit der Medien der Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Eva Nowotny
Präsidentin der österreichischen UNESCO Kommission
Wolfgang Petritsch
österreichischer UN-Botschafter in Genf
Albert Rohan
Generalsekretär a.D. im österreichischen Außenministerium
Rubina Möhring
Präsidentin Reporter ohne Grenzen Österreich

Die Preisverleihung des Press Freedom Award 2010 erfolgt am 06. Oktober unter der Patronanz der österreichischen Parlamentspräsidentin Mag. Barbara Prammer im österreichischen Parlament. Der Ehrenschutz liegt bei der österreichischen UNESCO-Kommission.


Richtlinien für  Einreichungen:

*    Ende der Einreichfrist ist der 31. Juli 2010.
*    Angenommen werden nur Beiträge, die 2009 veröffentlicht wurden.
*    Referenzschreiben sind fördernd aber nicht zwingend ausschlaggebend.
*    Referenzschreiben sind notwendig bei der Einreichung von Lebenswerken.
*    Nominierungen durch Dritte sind möglich.

*    pro Person (bzw. Serie/Sendereihe) kann nur eine Publikation eingereicht werden.             Erforderlich sind hierbei:

    a.    die Publikation in Originalsprache
    b.    eine von den Bewerbern autorisierte englische Übersetzung
    c.    ein Lebenslauf, verfasst in englischer Sprache.
    d.    eine Kopie des veröffentlichten Beitrags
    e.    dies gilt ebenso für Print- Serien bzw. elektronische Sendereihen (z.B. Serien/Sendungen mit dem der Ausschreibung entsprechenden Zielsetzung). Hier ist eine Beschreibung dieser Serien/Sendungen notwendig sowie die Einreichung einer             exemplarischen Veröffentlichung im Print- bzw. Radio-, TV- oder Internetbereich.
    f.     bei der Einreichung von Lebenswerken ist ein detailliertes Referenzschreiben             obligatorisch.

Printbeiträge können im Original oder gescannt als Computerdatei übermittelt werden,          Radio- und Fernsehsendungen je nach Umfang auf Kassette/CD/DVD oder per E-Mail            als Computerdatei. Bei Büchern bitten wir um eine englische Übersetzung des Vorwortes bzw. eine kurze Begründung durch ein Referenzschreiben, ebenfalls in Englisch. 

Ausschreibung in englisch