Iran/Teheran: Blogger stirbt in Gefängnis

Iran/Teheran: Blogger stirbt in Gefängnis

Reporter ohne Grenzen ist schockiert vom Tod des Bloggers Omidreza Mirsayafi, der sich seit dem 7.Februar in einem Teheraner Gefängnis befand. Nach einer Anhörung vor dem Revolutionären Gericht in Teheran stand Mirsayafi unter Arrest, wo er bis zuletzt auf eine Entscheidung des Gerichts wartete.

Mirsayafi beschrieb sich nach seiner Verhaftung gegenüber Reporter ohne Grenzen als “kultureller, nicht politischer Blogger”. Die meisten seiner Artikel befassten sich mit traditioneller persischer Musik und Kultur, nur sehr wenige hatten laut Mirsayafi satirischen Inhalt. Der Blog namens Rooznegaar ist mittlerweile gesperrt.


Die Information über Mirsayafis Tod erhielt sein Anwalt, Mohamed Ali
Dadkhah,von einem Mithäftling des Bloggers, dem Arzt Hesem Firozi. Laut
Firozi war der Blogger depressiv und konnte die Atmosphäre des
Gefängnis nur schwer verkraften. “Der Tod des jungen Blogger ist
eindeutig auf fehlende Hilfestellung zurückzuführen”, so der Arzt.

“Wir
machen die iranischen Autoritäten alleinig verantwortlich für den Tod
von Omidreza Mirsayafi. Er wurde ungerechtfertigt eingesperrt und
zugleich wurde ihm die notwendige medizinische Hilfe verweigert”, so
der Anwalt.

“Sein Tod ist eine traurige Erinnerung daran, dass
das iranische Regime eines der weltweit skrupellosesten ist gegenüber
Journalisten und Bloggern”, so Rubina Möhring von Reporter ohne
Grenzen. Die Organisation fordert eine unabhängige Kommission zur
Untersuchung der genauen Todesumstände von Mirsayafi.

Omidreza
Mirsayafi wurde zum ersten Mal am 22.April 2008 verhaftet. Nach 41
Tagen ließ man ihn gegen eine Kaution von 100 Millionen Tomans (72.000
Euro) frei. Am 2. November wurde er nach Artikel 500 und 514
verurteilt, nach denen jeder, der den Gründer der islamischen Republik
Iran,Ruhollah Musav Khomeini,oder die staatlichen Führer, beleidigt,
für sechs Monate bis zwei Jahre Gefängnis bestraft werden kann
(Artikeln 514), bzw. für staatsfeindliche Propaganda drei Monate bis
ein Jahr Gefängnis (Art. 500).