Kritisch unter der Lupe: Das geplante “Informations-Freiheitsgesetz”

Kritisch unter der Lupe: Das geplante “Informations-Freiheitsgesetz”

Kritisch unter der Lupe: Das geplante “Informations-Freiheitsgesetz”

Die Koalition hat sich auf ein „Informationsfreiheitspaket“ verständigt. Ein Beschluss dieses Gesetzespaketes könnte sich vor dem Sommer ausgehen. Aber was bringt dieses geplante Gesetz? Damit hat sich eine spannende Online-Veranstaltung von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ und dem Kuratorium für Journalistenausbildung beschäftigt.

Mit dem intendierten Gesetzespaket soll das Amtsgeheimnis abgeschafft werden. Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes soll künftig bereits bei 25 Prozent Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden gelten.

Im Gesetzesentwurf ist zudem vorgesehen, dass die Auskunft gebende Stelle bis zu vier Wochen Zeit hat, eine Anfrage zu beantworten, bei schwierigeren Auskünften oder Abwägungen acht Wochen. Für den Bürger, die Bürgerin, soll die Anfrage gebührenfrei sein. Zudem ist ein Informationsregister vorgesehen. Freilich: Fix ist es nicht, dass der Bürger bzw. die Bürgerin in jedem Fall eine Antwort bekommt. Es sind Ausnahmen vorgesehen – dann nämlich, wenn die Geheimhaltung „erforderlich und verhältnismäßig ist“, wie es heißt.

Was bringt dieses sogenannte „Informationsfreiheitspaket“ also tatsächlich für BürgerInnen und Medienschaffende? – Darüber haben Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“-Präsidentin Rubina Möhring und RSF-Österreich-Vorstandsmitglied Hannes Tretter in einem spannenden Online-Talk mit Markus Hametner, Datenjournalist und Vorstandsmitglied des „Forums Informationsfreiheit“, und Hans Zeger, Obmann der ARGE Daten, gesprochen.   


Der Zoom-Talk (vom 22.4.) zum Nachhören: