Wichtiges Signal im Hinblick auf die Menschenwürde: Der Senat 2 hat in einer Sondersitzung die 1500 Beschwerden zur Berichterstattung über den Terroranschlag in Wien behandelt. Er hat beschlossen, gegen mehrere Medien Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse einzuleiten.
Geprüft werden insbesondere Videos, auf denen der mutmaßliche Attentäter während der Tat zu sehen ist. Auf zwei dieser Videos wurde festgehalten, wie ein Opfer erschossen bzw. wie ein Polizist niedergeschossen wird. Bei diesen beiden Videos stehen Fragen zum Persönlichkeitsschutz der Opfer und der Angehörigen im Fokus (Punkt 5 des Ehrenkodex). Der Senat wird außerdem untersuchen, inwieweit die Veröffentlichung von Videomaterial unmittelbar nach dem Anschlag den Polizeieinsatz hätte gefährden können.
Auch in weiteren Verfahren geht es um den Opferschutz, etwa in Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Verletzte und Blutlachen nach dem Anschlag zu sehen sind. Die betroffenen Medien werden die Beschlüsse in den nächsten Tagen erhalten; sie können innerhalb von zwei Wochen dazu schriftlich Stellung nehmen.
Update: Die KommAustria hat gegen drei private Programmveranstalter Verfahren wegen deren Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien eingeleitet. Dabei gehe es um mögliche Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen, teilte die Medienbehörde mit. – Am 15.12. fand zudem eine Sondersitzung des Presserates statt. Die Verhandlung im sogenannten Senat 2 dauerte sechseinhalb Stunden – die bisher längste einzelne Sitzung, berichtete Geschäftsführer Alexander Warzilek der APA. Auch etliche Medienanwälte nahmen laut ihm teil. Bis die Entscheidung vorliegt, werde es aber noch dauern.