Reporter ohne Grenzen ist bestürzt über die Entscheidungen der Klagenfurter Staatsanwaltschaft gegen einen Kärntner Investigativjournalisten
Nach Recherche eines freien Journalisten in Kärnten über Misswirtschaft rund um einen Klagenfurter Magistratsdirektor wurden, nachdem ihm medienrechtlich nichts vorgeworfen werden konnte, von der Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn wegen Beihilfe zur Verletzung des Amtsgeheimnisses und Datenschutzes eingeleitet. Sein Computer und Handy wurden in der Folge beschlagnahmt.
Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ist ein „schwerer Angriff auf die Pressefreiheit. Sie ignoriert, dass das Redaktionsgeheimnis ein zentraler Schutz des Journalismus ist und dass Whistleblower so von Journalist:Innen geschützt werden. Über das Strafrecht diesen Schutz der journalistischen Arbeit auszuhebeln wird das Höchstgericht wahrscheinlich verwehren, aber es ist sehr bedenklich, dass diese Vorgehensweise gegen den Aufdecker überhaupt gewählt wurde”, so Fritz Hausjell, Präsident von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich. Die Justizministerin hat aufgrund der massiven Kritik den Fall zur Chefsache gemacht hat und heute zumindest eine Erklärung pro Pressefreiheit abgegeben. Der Fall wird nun im Justizministerium geprüft, die Oberstaatsanwaltschaft Graz war über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nicht informiert.
Reporter ohne Grenzen protestiert energisch gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit in Österreich. „Einem Journalisten Laptop und Mobiltelefon wegzunehmen kommt einer Existenzvernichtung gleich!“, reagiert auch das neue Vorstandsmitglied Susanne Scholl sehr bestürzt.
Präsident Hausjell konstatiert zudem: „Die Causa schreit förmlich nach einer umgehenden Einführung eines weitreichenden Informationsfreiheitsgesetzes und damit endlich das Ende des Amtsgeheimnisses. Österreich ist hier seit Jahren säumig.“ Investigativjournalist und seit kurzem auch Vorstand bei Reporter ohne Grenzen Michael Nikbakhsh: „Dem Journalisten wird im Kern eine Beitragstäterschaft zur Verletzung der Amtsverschwiegenheit nach §310 StGB angelastet. Das ist ein Dammbruch. Der OGH hatte 2018 in einer Causa die mich betraf, wie folgt entschieden: “Eine Art „Verwertungsverbot“ für rechtswidrig erlangte Informationen, wonach also Medien Informationen, die sie unter Verletzung von Verschwiegenheitspflichten durch Dritte erhalten haben, nicht veröffentlichen dürften, lässt sich aus der Rechtsordnung nicht ableiten und wäre auch mit der vom EGMR postulierten Rolle der Medien als „public watchdog” unvereinbar.“ (OGH 6 Ob 110/18x)
“Je schneller die Staatsanwaltschaft bzw. das Justizministerium die Erhebungen einstellt, desto besser für die Entwicklung der Pressefreiheit in Österreich”, so Hausjell weiter. Auf die „ohnedies unbefriedigende Lage der Rahmenbedingungen für freien Journalismus“ braucht Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich wohl nicht extra hinzuweisen, „das internationale Ranking hat bekanntlich in diesem Jahr Österreich wieder einen beschämend schlechten Platz beschieden”.