„Das birgt einige Schwachstellen“: Stellungnahme von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz

„Das birgt einige Schwachstellen“: Stellungnahme von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz

„Das birgt einige Schwachstellen“: Stellungnahme von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ zum geplanten Informationsfreiheitsgesetz

Eigentlich hätte das „Informationsfreiheitsgesetz“ bereits im ersten Jahr der türkis-grünen Koalition, also 2020, umgesetzt werden sollen. Wohl auch pandemie-bedingt gab es keine Fortschritte. Nach den jüngsten „Aufregern“ um Finanzminister Blümel und andere ging es dann heuer sehr schnell. „Die überfällige Abschaffung des Amtsgeheimnisses, die mit diesem Gesetz einher gehen soll, liest sich zunächst gut. Aber wie so oft steckt die Krux im Detail“, sagt Rubina Möhring, die Präsidentin von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“, zum Ende der achtwöchigen Begutachtungsfrist. Die NGO setzt sich für Informations- und Pressefreiheit ein. Gemeinsam mit dem „Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte“ reicht RSF Österreich nun auch ein Gutachten zum geplanten Informationsgesetz ein.

Noch vor dem Sommer könnte das „Informationsfreiheits-Gesetzespaket“ beschlossen werden. Die Abschaffung des Amtsgeheimnisses, das derzeit in der Verfassung verankert ist, gebührenfreie Anfragen für BürgerInnen und JournalistInnen binnen vier bzw. bei schwierigeren Auskünften acht Wochen: Das sind zentrale Eckpunkte des Paketes. „Vieles, was dieses Gesetz betrifft, liest sich zunächst gut“, so RSF-Österreich-Präsidentin Rubina Möhring in einer Stellungnahme. „Allerdings birgt es einige Schwachstellen. Es gibt etwa keine Garantie, dass JournalistInnen bzw. BürgerInnen tatsächlich eine Antwort erhalten. Es sind Ausnahmen vorgesehen. Nämlich dann, wenn die Geheimhaltung ,erforderlich und verhältnismäßig‘ ist, wie es im Entwurf heißt.“ Als Beispiele angeführt sind „Fragen der nationalen Sicherheit“ und „Vorbereitung von Entscheidungen“. „Hier besteht die Gefahr, dass mit schwammigen Argumenten mehr Transparenz in Vorgänge der Politik und Verwaltung verunmöglicht wird“, kritisiert Möhring. „Es sollte eine politisch unabhängige Instanz eingerichtet werden, an die sich jene, deren Anfragen abgewiesen worden sind, wenden können. Diese Instanz sollte dann noch mal prüfen, ob eine Abweisung gerechtfertigt war.“ Die Kontrolle durch den Rechnungshof wird bei Unternehmen ab 25 Prozent öffentlicher Beteiligung möglich. Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden vor ihrer Ernennung eine „Abkühlungsphase“ abwarten müssen. „Das sind löbliche Vorhaben. Auch hier erscheint aber die Einrichtung einer Instanz, die prüft, ob diese Vorgaben eingehalten werden, wichtig. Sonst könnte sich dies sehr schnell als zahnlose Anlassgesetzgebung erweisen“, meint Möhring.

„Je mehr Transparenz, umso besser für die Demokratie“, ist Möhring überzeugt. Sie verweist auf ein Nachbarland Österreichs, Slowenien, das als Vorzeige-Land im Hinblick auf Informationsfreiheit gilt. „Auch, wenn dieses Land derzeit paradoxerweise einen Premierminister hat, der gegen die Medienfreiheit auf Twitter Stimmung macht: Dort ist nahezu alles öffentlich“, erläutert Rubina Möhring. „In Slowenien gibt es nämlich einen Information Commissioner (ursprünglich Information and Data Protection Commissioner genannt), also einen unabhängigen Kommissar für Informationsfreiheit und Datenschutz, der die Aufgabe hat, über die Einhaltung des Rechts auf Zugang zu Information und des Rechts auf Datenschutz in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu wachen. Eine solche unabhängige Institution wäre auch für Österreichs künftiges Informationsfreiheitsgesetz dringend notwendig! Die österreichische Datenschutzbehörde kann dies aufgrund ihrer Zuständigkeit kaum sein, weil sie im Hinblick auf Informationsbegehren befangen sein könnte, wenn sie davor in ein datenschutzrechtliches Verfahren eingebunden war, das mit dem Informationsbegehren in Zusammenhang steht.“