Bleibt WikiLeaks-Chef Julian Assange hinter schwedischen Gardinen oder nicht – diese Frage kann nur die Justiz in Schweden klären. Denn dort hat der Anwalt zweier Frauen Anzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet. Bis zum rechtskräftigen Urteil gilt bekanntlich die Unschuldsvermutung. Seit 7. Dezember ist Assange in London inhaftiert, Stockholm hatte Interpol wegen des vorgeworfenen Sexualdeliktes eingeschaltet. Hoffentlich tatsächlich nur deshalb und nicht, um auf diesem Weg ein Leck in das Internetmedium WikiLeaks zu schlagen.
Bei WikiLeaks geht es nicht um Bettgeschichten, sondern um Medienfreiheit und Transparenz. Sicher fällt auf, dass WikiLeaks derzeit vornehmlich US-Dokumente veröffentlicht. Tatsache ist jedoch, dass damit der globalen Öffentlichkeit schwarz auf weiß Informationen über den Hintergrund internationaler Politik zugänglich gemacht werden. Inzwischen wird auf allen Ebenen Druck auf WikiLeaks ausgeübt. Für „Reporter ohne Grenzen” jedenfalls gilt auch bei WikiLeaks die Unschuldsvermutung und das Recht auf Medienfreiheit, solange die Internetplattform nicht selbst Grenzen überschreitet.
Autorin: Rubina Möhring
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