Bei strahlendem Sonnenschein kam es zur feierlichen Übergabe des Schecks über 12.594,43€ vom Mitarbeiter des Watch-Blog Kobuk, Helge Fahrnberger, an Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich-Präsidentin Rubina Möhring vor dem Theseustempel im Volksgarten Wien (s.Foto: v.l.n.r.: Helge Farhnberger, Hans Kirchmeyr, beide kobuk.at, Rubina Möhring mit Medien-Watchdog Alma). Das ist die Summe, die im Rechtshilfetopf an Spenden zusammengekommen ist, damit sich Kobuk gegen eine Klage des bekannten Journalisten Richard Schmitt wehren konnte.
„Es darf nicht sein, dass JournalistInnen hier in Österreich durch Einschüchterungsklagen daran gehindert werden ihre Arbeit auszuüben. Wir werden uns weiterhin für sie stark machen und alle Missstände in Bezug auf Pressefreiheit aufzeigen“, so die Präsidentin von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich Rubina Möhring anlässlich der großzügigen Spende. „So wie Helge Fahrnberger damals von ‚einer wunderbaren Welle der Solidarität‘ sprach, bedanken wir, die NGO Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“ uns nun sehr herzlich bei ihm für die Spende an uns“, erklärt Rubina Möhring.
Der „Tweet des Anstoßes“, der den Boulevard-Journalisten und früheren Chefredakteur von krone.at, sowie oe24.at, Richard Schmitt, zu einer Klage wegen „Ehrenbeleidigung“ und „Kreditschädigung“ von Helge Fahrnberger, Mitarbeiter beim Medien-Watch-Blog Kobuk.at und Unternehmer, veranlasste, lautete: „Wenn Richard Schmitt was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht stimmt, recht hoch. Wenn’s um Verkehr geht, steigt sie gegen 100 Prozent“. Hintergrund war ein Bericht in der „Kronen-Zeitung“ zur Verkehrstotenstatistik. Im September 2020 hat das Handelsgericht Wien die Klage in erster Instanz zur Gänze abgewiesen, was für Fahrnberger bereits einen wichtigen Etappensieg darstellte und „ein wichtiger Beleg dafür, dass es keinerlei Einschüchterungsversuche für kritische Berichterstattung wie jene durch den Blog Kobuk.at geben darf“, wie Rubina Möhring, die Präsidentin von „Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich“, im September betonte. „Gerade, wenn der Verdacht im Raum steht, dass einflussreiche und reichweitenstarke Boulevardmedien fälschliche Informationen verbreiten, braucht es ein Korrektiv wie solche Blogs, die auf derartig tendenziöse und bedenkliche Berichte hinweisen.“
Gegen dieses Urteil legte Richard Schmitt, nun Chefredakteur des neuen Onlinemediums Exxpress.at, Berufung ein. Doch auch das Oberlandesgericht wies im März dieses Jahrs seine Klage gegen “Kobuk”-Gründer Helge Fahrnberger und dessen Kritik an seiner Berichterstattung ab. Der Tweet sei als „Werturteil zu sehen, das sich einer zulässigen stilistischen Übertreibung bedient”. Das Oberlandesgericht weiter: “Gerade unter Berücksichtigung der Flüchtigkeit der Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken wie Twitter und der kurzen, oft pointierten und emotional gefärbten Gestaltung von Beiträgen folgt, dass für den durchschnittlichen verständigen Leser der Gesamteindruck und Sinngehalt der gegenständlichen Äußerung als überspitzt formulierte Meinung und persönliche Kritik sowie als Wertung der journalistischen Tätigkeit verstanden wird.” Somit liege „weder ein Wertungsexzess vor, noch werden die Grenzen zulässiger Kritik überschritten“. Auch für das OLG lag Fahrnbergers Kritik „ein ausreichendes Tatsachensubstrat zugrunde“. Die “tendenziöse Berichterstattung des Klägers” lasse sich “aus den vom Erstgericht diesbezüglich getroffenen Feststellungen ohne Weiteres ableiten”.
Eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung ließ das Oberlandesgericht nicht zu, es gehe nicht um grundlegende Rechtsfragen. Daher muss Richard Schmitt nun für die gesamten Gerichtskosten aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Bereits im September kündigte Fahrnberger an, dass er die Spendenerlöse aus der Verfahrenshilfe an Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich spenden wolle. Bereits wenige Tage nach Bekanntwerden der Klage und Einrichtung des Rechthilfetopfs von kobuk.at kam die Summe von 11.215€ zustande, die sich nun insgesamt auf 12.594,43€ erhöht hat.