Wie kürzlich berichtet wurde unter Innenminister Herbert Kickl versucht, das Handy einer
Journalistin zu beschlagnahmen, die unter anderem zur Razzia beim Verfassungsschutz
recherchierte. „Dieser dreiste Versuch, eine Journalistin an ihrer Arbeit zu hindern, ist
schockierend und unvereinbar mit dem demokratischen Grundwert der Pressefreiheit“, so die
Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich, Rubina Möhring. „Das Vorgehen des
Innenministeriums unter Herbert Kickl ist eine inakzeptable und angesichts ihrer Dreistigkeit
noch nie dagewesene Grenzüberschreitung“, so Möhring.
Nicht nur das Mobiltelefon der Neos-Abgeordneten Stephanie Krisper sollte laut Betroffenen und
gut informierten Kreisen beschlagnahmt werden, auch das Handy der Presse-Journalistin Anna
Thalhammer. Dies berichten Standard und Kurier. Dominik Fasching, BVT-Vizedirektor und
interimistischer Nachfolger von Direktor Peter Gridling, soll ein diesbezügliches Ansuchen an das
dafür zuständige Amt für Korruptionsbekämpfung (BAK) gestellt haben. Ein derartiges Vorgehen
sei laut Insidern verfassungswidrig. Die Staatsanwaltschaft lehnte das Ansuchen per 1.Juli ab.
Herbert Kickl zeigt sich angeblich „entsetzt“ ob der Vorwürfe und bestreitet, von der Aktion
gewusst zu haben.
„Es ist sowohl eines Innenministers als auch des Leiters des Verfassungsschutzes einer
demokratischen Republik unwürdig, mit verfassungswidrigen Tricks, kritische Berichterstattung
verhindern zu wollen“, so Rubina Möhring. „Wir sind trotz der bisherigen Enthüllungen, trotz Ibiza
und Informationssperre, trotz des demokratiepolitisch fragwürdigen Gebarens der vergangenen
schwarz-blauen Regierung geschockt, welch verzerrtes Verständnis von Demokratie und
Informationsfreiheit hier ans Tageslicht kommt“, so Möhring. Dieses Vorgehen zeuge von einer
Missachtung des Redaktionsgeheimnisses und könne nur als offener Angriff auf die Pressefreiheit
gewertet werden. „Wir appellieren an die momentan entstehende Regierung, sich klar zur
Pressefreiheit und ihren Grundsätzen zu bekennen. Ein solcher Vorfall muss ein Einzelfall bleiben.“