Wie bekannt wurde bietet A1 – das größte Telekommunikationsunternehmen des Landes – der Regierung an, Bewegungsströme aller Handynutzer österreichweit zur Verfügung zu stellen. Experten sehen keine Rechtsgrundlage für diesen vehementen Eingriff in die Privatsphäre der A1-Kunden. „Auch wenn die übermittelten Daten wie von A1 behauptet bis zu einem gewissen Grad anonymisiert werden, muss eine solche Hauruck-Aktion kritisch hinterfragt und abgelehnt werden,“ so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich.
Die von A1 vorgeschlagene Form der Überwachung zur Eindämmung des Coronavirus wird auch in China angewendet. Tech-Riesen haben dort Apps entwickelt, über die man die Bewegungen eines Reisenden für einen Monat zurückverfolgen kann. „Ein Virus darf nicht als Vorwand für unerlaubte Überwachungsmethoden dienen“, so Rubina Möhring. „Chinas restriktiver Umgang mit Menschenrechten darf in Europa und damit auch in Österreich keine Nachahmung finden.”
Die Eindämmung des Coronavirus erfordert umfassende Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung, die als gegeben und notwendig zu akzeptieren sind. Obwohl alle getroffenen Maßnahmen im Lichte des Gesundheitsschutzes zu sehen sind, ist Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich besorgt über die generellen Einschränkungen der Grundrechte der Bevölkerung. „Die Versammlungsfreiheit ist vorübergehend aufgehoben, das Asylrecht in Griechenland ausgesetzt, die Bewegungsfreiheit in Europa außer Kraft und jetzt noch ein derartiger Eingriff in die Privatsphäre der Österreicherinnen und Österreicher,“ so Rubina Möhring. „Wir sind in höchstem Maße besorgt über diese aktuellen Entwicklungen und warnen vor einer Relativierung der Menschenrechte aufgrund einer grassierenden Krankheit,“ sagt Rubina Möhring.
Begrüßenswert sei, dass das Bundeskanzleramt die Restriktionen von JournalistInnen bei Pressekonferenzen nach lautstarkem Protest der Medienschaffenden rückgängig gemacht hat. Die dieser Tage geplante Berichterstattung ausschließlich über die APA entspräche einer Informationspolitik, die mit Pressefreiheit und demokratischen Grundregeln nicht vereinbar ist. „Generell gilt es zu vermeiden, dass in akuten medizinischen Krisen die Berichterstattung nur über eine nationale Nachrichtenagentur abgewickelt wird,“ so Rubina Möhring. Laut jetziger Regelung ist jeweils einE VertreterIn pro Zeitung, Zeitschrift, Presseagentur, Radio und TV-Sender erlaubt.