Bosnien: Teilrepublik Srpska verabschiedet Gesetz zur Bestrafung von kritischem Inhalt auf Sozialen Netzwerken

Bosnien: Teilrepublik Srpska verabschiedet Gesetz zur Bestrafung von kritischem Inhalt auf Sozialen Netzwerken

In der bosnischen Teilrepublik Srpska ist am 5. Februar ein neues Gesetz zur öffentlichen Ordnung verabschiedet worden, das die Meinungsfreiheit im Internet erheblich einschränkt indem es digital veröffentlichte Inhalte kriminalisiert, wenn diese „die öffentliche Ordnung stören”. Laut Artikel 7 und 8 des Gesetzes können Personen mit bis zu 150 Euro (300 Konvertible Mark, KM) bestraft werden, wenn sie Texte, Symbole, Bilder oder Karikaturen im Internet posten, die als beschämend, verletzend oder aufrührerisch interpretiert werden können.
Persönliche Beleidigung anderer Personen werden zusätzlich zu einer 30- tägigen Gefängnisstrafe mit bis zu 400 Euro (800 KM) bestraft – das entspricht in etwa der Hälfte des durchschnittlichen Monatseinkommens vor Ort.
Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die neue Gesetzgebung scharf: „Dieses Gesetz öffnet einer Zensur der Meinungsfreiheit im Internet den Weg”, so Rubina Möhring, Präsidentin von ROG Österreich. „Die Verbreitung regierungskritischer Ansichten im Internet kann mit diesem Gesetz stark eingeschränkt werden”, befürchtet Möhring.

Das neue Gesetz verstößt gegen den Artikel 19 der Menschenrechtsdeklaration: „Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.”
Auch gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt das Gesetz in der Republika Srpska: „1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben. „
Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf diese Freiheit nur eingeschränkt werden, um die Sicherheit einer demokratischen Gesellschaft zu gewährleisten:
“2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.”
Stattdessen werde jedoch die Selbstzensur durch das Gesetz gefördert und die Demokratie gefährdet, so ROG. Einschüchterungen von Medien sind bereits in den vergangenen Monaten gehäuft in der Region aufgetreten. In den Redaktionsräumlichkeiten der Nachrichtenwebsite Klix.ba in der bosnischen Hauptstadt Sarajevo fand etwa am 29. Dezember eine Polizeirazzia statt. Gesucht wurde die Quelle einer Aufnahme, auf der die Premierministerin Zeljka Cvijanovic Stimmenkauf während der Wahl zugibt.
Bosnien steht auf Platz 66 von 180 Ländern auf der Rangliste 2015 von Reporter ohne Grenzen.