Der U.S. amerikanische Oberste Gerichtshof verweigerte am Montag den 4.10. eine von 23 Anwälten verfasste Berufung im Fall der Abhörung von Guantanamo- Häftlingen. Die Anwälte verlangen, dass die Agentur für Nationale Sicherheit (NSA) die Telefonabhörungen der Anwaltsklienten, allesamt Guantanamo-Häftlinge, offenlegt und ihnen die Transkripte der Konversationen übermittelt.
Präsident Obama hatte sich nach seinem Amtsantritt 2009 zwar für das Recht der Öffentlichkeit auf Information unter dem Gesetz der Informationsfreiheit (Freedom of Information Act, FOIA) ausgesprochen. Sein Ministerium hatte den Schritt jedoch vier Monate später wieder rückgängig gemacht.
Nachdem sich die NSA schon 2007 geweigert hatte, die geforderten Informationen zu übermitteln, wandten sich die 23 Anwälte im Mai 2007 an ein New Yorker Bundesgericht. Das Gericht entschied zugunsten der NSA. Nach einer Berufung, auf die eine weitere Entscheidung zugunsten der NSA folgte, zogen die Anwälte vor den Obersten Gerichtshof, wo sie ohne Anhörung abgewiesen wurden.
“Von einem Geheimdienst kann man nicht verlangen, alle seine Informationen offenzulegen. Dennoch wurde der Freedom of Information Act (FOIA) systematisch im Namen der Nationalen Sicherheit untergraben. Wenn es wahr ist, dass die NSA die Gespräche zwischen den Guantanamo-Häftlingen und ihren Anwälten abgehört haben, verletzt dies das Recht auf Verteidigung. Die Anwälte haben ein Recht auf Information über diese Abhörungen”, so ROG.