Blog von Rubina Möhring
Wie entledigt man sich unliebsamer Journalisten? In Weißrussland geht das seit Alexander Lukaschenkos Wiederwahl im vergangenen Dezember ganz einfach: inländische Reporter, die nicht der Hofberichterstattung frönen, sondern stattdessen auch die Opposition zitieren, werden mundtot gemacht und wie diese ins Gefängnis gesteckt. Sollen sie dort ihre Runden drehen. Sollen sie dort von demokratischen Pressefreiheits-Viren und Menschenrechtsbewusstsein genesen.
Sind die Berichterstatter Ausländer, werden sie als unerwünschte Personen des Landes verwiesen. Innerhalb von 24 Stunden müssen sie ihre sieben Sachen packen, in der Hand ein fünfjähriges Rückkehr-Verbot. Ende Mai widerfuhr dies dem russischen TV-Korrespondenten Rodion Marinichev, weil er die wirtschaftliche Krise des Landes analysierte. Er ist nicht der erste Korrespondent von dem sich Weißrussland trennte, er wird voraussichtlich auch nicht der letzte sein. Weißrussland schottet sich ab.
Solch eklatante Verletzungen der Pressefreiheit können im heutigen Österreich nicht passieren. Andere Menschenrechthabereien jedoch sehr wohl. Derzeit basteln, wie es scheint, Außen-, Innen- und Justizministerium an einer Lösung, wohlbestallten, wenn auch möglicherweise schwer kriminellen Asylwerbern aus Kasachstan ein Ausreiseticket in ein anderes EU-Land, zum Beispiel Malta, zu ermöglichen. Nicht nur diesen, vor allem auch Österreichs Behörden bliebe so ein hiesiges Strafverfahren erspart. Ein Ausreise- und neuerliches Niederlassungsrecht in Malta widerspräche zwar allen EU-Regeln, aber was soll’s. Immerhin haben die in Kasachstan strafrechtlich Verfolgten in Österreich viel Geld investiert und tun dies wohl auch in Malta.
Dass Malta überfüllt ist von Flüchtlingen und Asylwerben, steht in diesen Fällen auf einem anderen Blatt. Hinfällig wäre damit auch das bisher vom österreichischen Innenministerium penibel und mit Genuss – andere sprechen von Zynismus – eingehaltene und zitierte Dublin-Abkommen, demzufolge Flüchtlinge nur in ihren Einreisestaaten um Asyl ansuchen dürfen und konsequent dorthin abgeschoben werden müssen. Auch das jüngste Lippenbekenntnis Österreichs neuer Innenministerin in Sachen einer gemeinsamen EU-Asylpolitik ändert daran nichts. Zeitgleich schnüren ihre Beamten offenbar an der EU vorbei ein delikates Malta-Paket.
Bei den Malta-Freaks handelt es sich konkret um den in Ungnade gefallenen Ex-Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten samt Handlangern. Diese Crew wird seitens der österreichischen Behörden aus unerfindlichen Gründen mit Samthandschuhen behandelt.
Im Gegensatz zu diesen, im Umgang mit anderen Menschen nicht zimperlichen Zeitgenossen, wurde kürzlich ein als Minderjähriger, also als Kind, nach Österreich geflüchteter Gambier des Landes verwiesen. Als Volljähriger wurde er nun in sein Geburtsland abgeschoben. Warum, ist logisch nicht nachvollziehbar. Vielleicht musste da auch nur flugs ein leerer Platz in einem teuren Abschiebe-Flieger gefüllt werden. Jedenfalls war diese Abschiebung eine menschliche Tragödie. Für den Gambier selbst, als auch für die ihn unterstützende Gemeinde – er hatte in Tirol Kirchenasyl erhalten.
Mit diesem Schicksal haben sich die höchsten interministeriellen Gremien sicher nicht intensiv befasst. Wer nichts hat, der fliegt raus und wird erbarmungslos abgeschoben. Wen kümmern auf ministerieller Ebene 08/15 Schicksale, selbst wenn diese um ein Vielfaches beachtenswerter sind als kriminelle kasachische Grenzgänger. Geld, ob sauber oder nicht, regiert die Welt. Offenbar ist in Österreich selbst in Sachen Menschenrechte diese Binsenweisheit Gebot.