Bis zu 50.000 Euro Strafe für US-Nachrichtenagentur Associated Press wegen Fotos von Königsfamilie

Bis zu 50.000 Euro Strafe für US-Nachrichtenagentur Associated Press wegen Fotos von Königsfamilie

Für die Veröffentlichung unerlaubter Fotos von der niederländischen Königsfamilie in einem argentinischen Skiort wurde die US – Presseagentur Associated Press zu 1000 Euro Strafe pro Veröffentlichung (bis zu 50.000 Euro) verurteilt. Mit den unerlaubten Fotos wurde die Privatsphäre verletzt, so die Begründung des Amsterdamer Gerichts.

Reporter ohne Grenzen (ROG) verurteilt die am Freitag getroffene Entscheidung scharf:”Wir sind schockiert und enttäuscht über dieses Urteil”, so ROG. “Damit wurde ein Präzedenzurteil geschaffen, dass allen Präsidenten und Monarchen der Welt zugute kommt, die sich gegen unangenehme Fotos zur Wehr setzen wollen.”

“Es ist eine Schande, dass ein solches Urteil gerade von einem Land innerhalb der Europäischen Union kommt, die sich normalerweise für ihr Engagement für Meinungsfreiheit loben lässt”, so ROG weiter.

Weiters sei die Existenz eines “Medienkodex” in den Niederlanden, der die Beziehungen zwischen den Medien und der königlichen Familie regeln soll, eine Verletzung der Pressefreiheit und daher in der Europäischen Union nicht akzeptabel. “Natürlich können sich Medien frei dafür entscheiden, nur von der Königsfamilie ‘erlaubte’ Fotos abzudrucken. Das Recht auf eine kritischere Berichterstattung muss aber gewahrt bleiben. Andernfalls werden Medien zu PR-Agenturen reduziert”, so ROG.

Reporter ohne Grenzen zeigt sich außerdem schockiert darüber, dass der Kodex, der keine legale Grundlage in den Niederlanden besitzt und auch nur niederländische Medien betrifft, in diesem Fall überhaupt zur Anwendung kommt. Die Fotos wurden außerhalb des Landes gemacht.

Die Privatsphäre der Königsfamilie gehöre zwar geschützt, so ROG. Gleichzeitig habe sie aber ein Interesse daran, in den Medien zu erscheinen. Die veröffentlichten Fotos stellten auf keinen Fall eine Verletzung der Privatsphäre dar.

siehe auch Meldung vom 7.August