Das armenische Parlament debattiert am heutigen Montag über einen Zusatzparagraphen im Zivilgesetz (
Artikel 1087.1), demzufolge Medien in Zukunft sowohl für Kommentare auf ihrer Webseite als auch für den Inhalt verlinkter Webseiten verantwortlich gemacht werden können. Begründet wurde diese Gesetzesänderung mit dem Argument, man wolle Beleidigungen und Verleumdungen im Internet durch anonyme User ein Ende setzen.
Reporter ohne Grenzen (ROG) sieht in dieser Maßnahme eine Gefahr für die digitale Meinungsfreiheit. „Das Gesetz könnte drastische Ausmaße auf die digitale Meinungsfreiheit in Armenien haben”, so Rubina Möhring, Präsidentin von ROG Österreich.
Einerseits sei durch die vage Formulierung des Zusatzparagraphen ein zu großer Interpretationsspielraum für Richter gegeben, kritisiert sie. Andererseits bedeute diese Neuerung einen großen Rückschritt für das Internet als Raum freier Debatten und freiem Informationsfluss.
Zwar argumentieren die Autoren des Gesetzes, sie wollten lediglich der anonymen Verleumdung Einhalt gebieten, doch Kritiker sehen allein schon im weitläufigen Begriff „Medien”, auf die das Gesetz Anwendung finden soll, eine Gefahr. Er könnte nämlich auch auf Blogs oder Soziale Netzwerke zutreffen.
Um sich von der Verantwortung für anonyme Kommentare zu entlasten, müssten Medien in Zukunft ihre User identifizieren – ein Unterfangen, das sowohl unrealistisch als auch illegal wäre.
Empörung hat die Gesetzesänderung auch in der armenischen Zivilgesellschaft hervorgerufen. Neun Journalismusvereinigungen und eine Medienfreiheits-Organisation veröffentlichten bereits am 14 März ein
Protestschreiben.
Armenien steht auf Platz 78 von 180 Ländern der aktuellen
Weltrangliste von Reporter ohne Grenzen.