Amtsgeheimnis abschaffen

Amtsgeheimnis abschaffen

Keine neue Geheimhaltung durch die Hintertür im Informationsfreiheitsgesetz

rog_informationsfreiheit_1247x371Concordia_LogoDie Abschaffung des Amtsgeheimnisses wird diese Woche erneut im Parlament diskutiert werden: Der Presseclub Concordia und Reporter ohne Grenzen Österreich begrüßen die Initiative von Medienminister Thomas Drozda, das neue Informationsfreiheitsgesetz voranzutreiben. Beide Journalistenorganisationen weisen jedoch darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesentwurf keine Verbesserung zur derzeitigen Situation bedeutet.

Am kommenden Mittwoch lädt der Verfassungsausschuss des Parlaments Expertinnen und Experten zu einer öffentlichen Enquete.

Grundsätzlich sollten alle Informationen öffentlich zugänglich sein, sofern sie nicht den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte verletzen, betonen Presseclub Concordia und Reporter ohne Grenzen. Doch der zuletzt 2015 vorgelegte Gesetzesentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz sieht befremdlich viele Möglichkeiten vor, den Zugang zu Informationen zu verweigern. Eine österreichische Regelung sollte sich aber klar an europäischen Standards orientieren und keine Geheimhaltungsgründe durch die Hintertüre erlauben.

Nach diesem Entwurf hätten jede Bundes- und Landesbehörde, Gerichte, Präsidentschaftskanzlei und Präsidien des Nationalrates oder der Landtage, Gerichte, Rechnungshöfe und Volksanwaltschaften breiten Spielraum um zu entscheiden, was öffentlich zugänglich gemacht wird und was nicht. Denn die unter dem Titel “Geheimhaltung” aufgelisteten Ausnahmen sind allumfassend. Zudem ist auch keine zentrale Stelle vorgesehen, die eine notwendige Interessensabwägung übernimmt, wie dies in anderen europäischen Ländern üblich ist.

Der Presseclub Concordia und Reporter ohne Grenzen Österreich begrüßen den Wunsch von Medienminister Thomas Drozda, dass ein entsprechendes Gesetz noch im Herbst vom Parlament beschlossen werden soll: Denn die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Rechts auf Informationszugang sind wesentliche Bestandteile von Pressefreiheit und qualitativer journalistischer Berichterstattung.

Umso wichtiger ist, dass der vorliegende Entwurf im Sinne der Informationsfreiheit und des Rechts auf Zugang zu Information verbessert wird.