Weltweite RSF-Aktion für Medienschaffende in Gaza

In weniger als einem Jahr wurden in Gaza über 130 Medienschaffende bei Angriffen der israelischen Streitkräfte getötet. Um diesen Journalistinnen und Reportern zu gedenken und den Schutz palästinensischer Medienschaffender zu fordern, hat Reporter ohne Grenzen (RSF) am 26. September in zehn verschiedenen Ländern Proteste und Aktionen veranstaltet.

In Reaktion auf das Massaker der Hamas am 7. Oktober 2023 geht die israelische Armee massiv im Gazastreifen vor. Mindestens 130 Medienschaffende wurden bei Luft- und Bodenangriffen getötet, mindestens 32 von ihnen bei der Arbeit. RSF liegen Hinweise vor, dass manche von ihnen gezielt angegriffen wurden. Aus diesem Grund hat RSF vier Strafanzeigen wegen Kriegsverbrechen gegen Medienschaffende im Gazastreifen beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingereicht, die jüngste am 24. September 2024. Nach den ersten beiden Anzeigen versicherte der IStGH-Staatsanwalt Karim Khan der Organisation, dass Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten in die Untersuchung der Lage in den Palästinensischen Gebieten einbezogen werden.

Gemeinsam mit der lokalen Organisation Arab Reporters for Investigative Journalism (ARIJ) hat Reporter ohne Grenzen über 250 Medienschaffende in Gaza unterstützt, die für lokale und internationale Redaktionen arbeiten. RSF setzt sich zudem weiterhin dafür ein, dass internationale Berichterstattende unabhängig in das abgeschottete Gebiet einreisen dürfen.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 157 von 180.

Russisches Fake-Video instrumentalisiert RSF

Ein gefälschtes Logo der BBC, frei erfundene Aussagen: Im Kurznachrichtendienst X kursiert ein Video über eine angebliche Studie von Reporter ohne Grenzen (RSF). Ukrainische Soldaten sollen beim Einmarsch in die russische Grenzregion Kursk in mehr als 1000 Fällen Nazi-Symbole gezeigt haben. Doch der virale Clip ist ein Fake: Weder existiert eine solche RSF-Studie, noch hat die BBC einen entsprechenden Bericht produziert. Bei den im Video verwendeten Zitaten von RSF-Vertretern handelt es sich um Fälschungen. Der Kurzfilm ist Teil einer russischen Desinformationskampagne.

Video stammt von russischem Troll

Einer Analyse von RSF zufolge wurde der Clip zum ersten Mal am 24. August auf einem X-Account mit dem Usernamen Patricia gepostet. Bei diesem handelt es sich offensichtlich um einen russischen Troll: Der Account weist Patricia als angebliche Übersetzerin aus Frankreich aus, verwendet als Profilbild aber eine Aufnahme einer russischen Fotodatenbank zum Erstellen von Avataren. Zudem setzt das Konto täglich etwa 40 Posts mit Kremlpropaganda in Englisch, Deutsch, Französisch und Russisch ab. Noch am selben Tag wurde der Clip von dem irischen Propagandisten Chay Bowes geteilt, der in Russland lebt und für das staatliche Propagandamedium RT arbeitet. Bowes ist für antiwestliche Positionen bekannt und verbreitete im August Fake-News über eine angebliche Affäre der deutschen Außenministerin Annalena Baerbock.

Am darauffolgenden Tag schaffte der Clip den Sprung auf den in Russland sehr beliebten Messengerdienst Telegram: Der prorussische Aktivist Simeon Bojkow aus Australien verbreitete das Video in seinem Kanal Aussie Cossack, welcher über mehr als 83.000 Follower verfügt. Bojkow versteckt sich seit 2023 im russischen Konsulat in Sydney, um einem Haftbefehl wegen mutmaßlicher Körperverletzung zu entgehen. Er soll einen pro-ukrainischen Demonstranten während einer Kundgebung angegriffen und verletzt haben.

Soziale Medien verbreiten das Fake-Video

Von Bojkows Kanal aus fand das Video Eingang in die staatliche Propaganda: Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, berief sich in ihrem Presse-Briefing vom 28. August auf die angebliche RSF-Studie, um vermeintliche Kriegsverbrechen der Ukraine zu belegen. Anschließend verbreiteten russische Botschaften in DeutschlandChileBulgarien und anderen Ländern die Falschnachricht auf X und Facebook. Zudem teilten russische Kriegsblogger wie Sergej Koljasnikow und Propagandisten wie Ruslan Ostaschko, der Moderator einer Propagandatalkshow des Staatssenders Erster Kanal, den Clip.

RSF hat bereits zwölf Beschwerden bei X eingereicht und fordert, den Clip zu löschen. Der Kurznachrichtendienst prüft diese bisher. Auch Telegram wurde aufgefordert, das Video zu entfernen. Eine Reaktion des Dienstes steht bisher aus.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Russland auf Platz 162 von 180.

Gerichtsentscheidungen zu Predator & Karaivaz: RSF prangert Straflosigkeit in Griechenland an

Gleich zwei schlechte Nachrichten für die Pressefreiheit kommen in dieser Woche aus Griechenland. Es geht um Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen gegen die Pressefreiheit, auch Korruption wird vermutet – und das in einem EU-Land: Die beiden Brüder, die des Mordes an dem Kriminalreporter Giorgos Karaivaz im Jahr 2021 angeklagt waren, wurden am 31. Juli von allen Vorwürfen freigesprochen – nach einem Verfahren, das von Unregelmäßigkeiten geprägt war. RSF fordert die griechischen Behörden auf, der Straflosigkeit für Verbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten ein Ende zu setzen.

Zudem entschied der Oberste Gerichtshof, die Untersuchung über die potenzielle Beteiligung des griechischen Geheimdienstes an der illegalen Überwachung mit „Predator” von mindestens 13 Medienschaffenden einzustellen. Der Überwachungsskandal in Griechenland beschäftigt die internationale Öffentlichkeit seit 2022. Reporter ohne Grenzen hat eine unabhängige und zügige Aufklärung der Fälle gefordert und bedauert die Entscheidung des Gerichtshofs zutiefst.

RSF solidarisiert sich mit allen griechischen Journalistinnen und Reportern, die von diesen Entscheidungen direkt oder indirekt betroffen sind und fordert die griechische Justiz und Politik auf, weiter nach den Schuldigen für den Mord an Giorgos Karaivaz zu suchen – im Namen seiner Angehörigen und im Namen der Pressefreiheit.

Zum Fall Karaivaz

Nach einem einmonatigen Prozess sprach das Gericht in Athen jene beiden Brüder frei, die angeklagt waren, am 9. April 2021 den Journalisten Giorgos Karaivaz ermordet zu haben. Die Tat wird im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität verortet, Medienberichte legen nahe, dass der bekannte Journalist getötet wurde, weil er mit seinen Recherchen die Elite der griechischen Mafia gestört hatte.

Obwohl der Staatsanwalt in seinem Plädoyer eine Verurteilung gefordert hatte, befand das Gericht, dass die Schuld der beiden Angeklagten nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann. Der Prozess gegen die beiden Brüder fand unter beunruhigenden Umständen statt. Eine Woche vor der Urteilsverkündung gab der Staatsanwalt bekannt, dass eines der Aktenstücke, eine CD mit den Handydaten des Journalisten, beschädigt worden sei: Sie sei von einem Tacker durchbohrt worden.

Noch am 23. Juli hatte der Richter die Liste der auf der CD gespeicherten Whatsapp-Kontakte von Giorgos Karaivaz verlesen, darunter die Nummern von hochrangigen Regierungsbeamten.

Der Predator-Überwachungsskandal

Trotz journalistischer Recherchen, welche die Beteiligung des Geheimdienstes an der illegalen Überwachung von Reportern und Politikern nahelegen, entschied der Oberste Gerichtshof Griechenlands am 30. Juli, den griechischen Geheimdienst EYP nicht strafrechtlich zu verfolgen. Die Untersuchung wurde laut RSF politisch sabotiert. Dass weitere Ermittlungen nun eingestellt wurden, suggeriert, dass die politisch Verantwortlichen von illegalen Überwachungsmaßnahmen gegen Medienschaffende ungestraft davonkommen können.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit belegt Griechenland Platz 88 von 180 Staaten und ist das dritte Jahr in Folge Schlusslicht in der Europäischen Union.

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“Collateral Freedom”: RSF hebt die Zensur mehrerer europäischer Medien in Russland auf

Einen Monat, nachdem das russische Außenministerium die Zensur von 81 europäischen Medien auf russischem Boden verkündet hat, gibt Reporter ohne Grenzen (RSF) bekannt, dass es das Verbot umgangen und den Zugang zu mehreren Online-Nachrichtenseiten dank seiner Operation “Collateral Freedom” wiederhergestellt hat.

RSF hat im Rahmen ihres Projekts „Collateral Freedom“ die russischen Zugangsbeschränkungen zu den Websites mehrerer europäischer Nachrichtensender aufgehoben, darunter der deutsch-französische öffentlich-rechtliche Sender Arte, die lettische öffentliche Mediengruppe Latvijas sabiedriskais medijs und die slowakische Zeitung Dennik N.

Weitere Medien mit Sitz in der Europäischen Union (EU), die von den neuen willkürlichen Beschränkungen des Kremls betroffen sind — die am 25. Juni angekündigt wurden — werden dank Zensurumgehung ebenfalls in Russland zugänglich gemacht. Die Initiative besteht in der Einrichtung von Spiegelseiten für gesperrte Medien, die Kopien der zensierten Websites erstellen, die in Echtzeit aktualisiert werden und deren Adressen nicht gesperrt werden können.

“Wir sind stolz darauf, unabhängigen Medien zu ermöglichen, die Zensur des Kremls zu umgehen und so der Öffentlichkeit in Russland Zugang zu verlässlichen nationalen und internationalen Nachrichten zu bieten. Die Operation Collateral Freedom, die allen vertrauenswürdigen Medien offensteht, verteidigt den Journalismus, der von der russischen Propagandamaschine herausgefordert wird.”

Antoine Bernard Direktor für Advocacy und Unterstützung bei RSF

“In einer Welt, in der Angriffe auf Medien und Desinformation zu immer mächtigeren und weit verbreiteten Waffen im autoritären Krieg gegen die Demokratie geworden sind, war es noch nie so wichtig, gegen diese Unterdrückung jeder kritischen Stimme vorzugehen, indem man Wege findet, unabhängige Medien wie Arte trotz allem zugänglich zu halten.”

Renée Kaplan, Leiterin der Nachrichtenredaktion bei Arte

RSF hat auch seine eigene Website wieder online gebracht, die vom Kreml sanktioniert wurde, vermutlich aufgrund des Starts des Svoboda-Satellitenpakets von RSF, das zensierte russischsprachige Kanäle aus der ganzen Welt ausstrahlt. Die RSF-Website war bereits zwei Monate vor der Ankündigung am 25. Juni in Russland blockiert; einige in der EU ansässige Medienseiten wurden bereits 2022 zensiert, während andere trotz der Ankündigung bisher weiterhin nicht zensiert wurden.

Die russischen Behörden rechtfertigen diese Zensur mit “Gegenmaßnahmen zur Zugangsbeschränkung” und bezeichnen den Schritt als “Antwort” auf die EU-Sanktionen vom 17. Mai gegen drei “russische Medien (RIA Novosti, Izvestia und Rossiyskaya Gazeta)”. Das Argument der Gegenseitigkeit basiert jedoch auf einer Lüge: Die drei von der EU sanktionierten Einrichtungen sind keine unabhängigen Medien, sondern böswillige Propagandaorgane eines geschlossenen Staates, der die offene Natur der Demokratien ausnutzt.

Die Operation Collateral Freedom ermöglicht es, die Online-Zensur nicht nur in Russland, sondern auch in Belarus, China, Iran und anderen Ländern zu umgehen und stellt den Zugang zu über einhundert Medien sicher.

Russland belegt Platz 162 von 180 Ländern im World Press Freedom Index 2024 von RSF.

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Rechtsstaatlichkeitsbericht 2024

Die EU-Kommission präsentiert seit 2020 einmal im Jahr einen Bericht über den Zustand von Justiz, Medien und Rechtsstaat für jedes der 27 Länder in der EU. Er dient hauptsächlich als Diskussionsgrundlage für EU-Parlament und EU-Staaten, und enthält auch konkrete Empfehlungen an die Regierungen.

Mehrere Mitgliedstaaten haben konkrete Schritte unternommen, um für mehr Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten und ein verbessertes Arbeitsumfeld zu sorgen – auch im Lichte von Initiativen der Kommission wie dem bereits in Kraft getretenen Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFA), das ab August 2025 uneingeschränkt anwendbar sein wird, der Anti-SLAPP-Richtlinie und -Empfehlung sowie der Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten.

Darüber hinaus wurden die Aufgaben und Zuständigkeiten mehrerer nationaler Medienregulierungsbehörden ausgeweitet, auch aufgrund des Inkrafttretens des EU-Gesetzes über digitale Dienste. Zudem wurden Online-Register über Eigentumsverhältnisse neu eingerichtet oder ausgebaut.

In mehreren Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Bedenken in Bezug auf die unabhängige Leitung oder Finanzstabilität öffentlich-rechtlicher Medienanstalten, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, das Recht auf Zugang zu öffentlichen Dokumenten und die transparente und gerechte Vergabe staatlicher Werbung. Besonders schlecht schneiden hier die Slowakei sowie Italien ab.

  In Bezug auf Österreich kam der Bericht zu folgenden Ergebnissen

Gesetzliche Rahmenbedingungen und Regulierungsbehörden

Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist in der österreichischen Verfassung verankert. Ab September 2025 tritt endlich das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft, das den Zugang zu amtlichen Informationen deutlich verbessert. Es sieht erstmals die aktive Veröffentlichung solcher Informationen sowie ein subjektives Recht auf Zugang zu diesen Informationen vor. Zudem wird dieses Recht durch eine neue verfassungsrechtliche Bestimmung garantiert. Österreich ist bislang einziges EU-Land ohne ein solches Gesetz.

Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) fungiert als unabhängige Regulierungsbehörde für audiovisuelle Mediendienste, wobei die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) ihr Verwaltungsorgan darstellt. KommAustria arbeitet weiterhin unabhängig, und ihre finanzielle Ausstattung sowie personelle Ressourcen wurden aufgestockt, um neue Aufgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung terroristischer Online-Inhalte und der Umsetzung des Gesetzes über digitale Dienste wahrzunehmen.

Finanzielle Unterstützung und Kritik

Die Mittel für den Österreichischen Presserat, die Selbstregulierungseinrichtung für Printmedien, wurden per Gesetz von 150.000 EUR auf 230.000 EUR erhöht. Dies soll in den nächsten drei bis vier Jahren für finanzielle Entlastung sorgen, allerdings ist die Höhe der Mittel nicht an die Inflationsrate gekoppelt.

Im November 2023 wurde das neue Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht eine Aufstockung der jährlichen Mittel für Print- und Online-Medien auf 20 Mio. EUR vor, basierend auf der Zahl der Journalist*innen und besonderen Kriterien wie der regionalen Berichterstattung. Die ersten Mittel wurden im Mai 2024 ausgezahlt.

Trotz dieser Fortschritte sorgt die Einrichtung einer staatseigenen Journalismusschule weiterhin für Kritik. Insbesondere der Media Hub Austria, der Schulungsprogramme für Journalist*innen anbietet und Mediengründer*innen unterstützt, steht im Mittelpunkt der Bedenken. Kritiker*innen befürchten einen möglichen staatlichen Einfluss auf das neue Ausbildungs- und Onlinemedium sowie eine Wettbewerbsverzerrung auf den Märkten für Journalismusschulen und Zeitungen. Mit diesem wurde die älteste österreichische Zeitung der Welt, die Wiener Zeitung, die Qualitätsjournalismus auf höchstem Niveau geboten hatte, in ein Medium umgewandelt, das auf Aus- und Weiterbildung ausgerichtet ist und hauptsächlich online erscheint.

Transparenz und Eigentumsverhältnisse

Der Rahmen für die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich blieb unverändert, und es besteht laut dem Media Pluralism Monitor (MPM) 2024 ein mittleres Risiko für die Transparenz und ein hohes Risiko in Bezug auf die Pluralität der Medienanbieter. Die konkreten Auswirkungen des neuen Gesetzes zur Erhöhung der Transparenz bei der Vergabe von staatlichen Werbeaufträgen müssen sich erst noch zeigen. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2023 wurde Österreich empfohlen, den Rahmen für die Vergabe staatlicher Werbeaufträge zu reformieren, um die Fairness bei der Verteilung zu erhöhen. Im Jahr 2023 gaben die Behörden insgesamt 193 Mio. EUR für Werbung aus, wobei 25,8 Mio. EUR an eine Mediengruppe gingen, die einen Publikumsanteil von rund 36 % erreicht.

Der Rechnungshof stellte fest, dass die Bundesregierung zwischen 2019 und 2021 die Zuteilungsregelungen für staatliche Werbung zugunsten regierungsnaher Medien geändert hat. Es bleibt abzuwarten, ob das neue Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz, das im April 2023 verabschiedet wurde, solche Praktiken beeinflussen wird. Dieses Gesetz erweitert den Anwendungsbereich staatlicher Werbeaufträge, die öffentlich bekannt gemacht werden müssen, und verlangt bei Überschreiten bestimmter Beträge eine detaillierte Beschreibung der Zielgruppe und eine Analyse der Auswirkungen der Werbekampagne.

 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der Verfassungsgerichtshof erklärte im Oktober 2023 die Vorschriften über die Leitungsorgane des öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieters ORF für verfassungswidrig, da die Bundesregierung starken Einfluss auf die Zusammensetzung hat. Der Gesetzgeber muss bis zum 31. März 2025 ein neues Gesetz erlassen. Es wird erwartet, dass das neue Gesetz die politische Einflussnahme auf den ORF reduzieren und mehr Fachleute in den Leitungsorganen vorsehen wird. Seit Januar 2024 wird der ORF hauptsächlich durch eine Haushaltsabgabe finanziert, die niedriger ist als die frühere GIS-Gebühr und an den Besitz eines Fernseh- oder Radiogeräts gekoppelt war.

Informationsfreiheit

Die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) im Februar 2024 stellt einen wichtigen Fortschritt dar. Das Gesetz, das ab September 2025 gilt, sieht ein subjektives Recht auf Information gegenüber Behörden und staatseigenen Unternehmen vor und ist auch in der Verfassung verankert. Es besteht aus zwei Säulen: einer Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Informationen und einem Recht, Informationen zu ersuchen. Die Frist für die Beantwortung eines Ersuchens wurde von acht auf vier Wochen verkürzt. Reaktionen auf das Gesetz reichen von sehr positiv bis skeptisch, insbesondere aufgrund der Ausnahmen und des Fehlens einer unabhängigen Stelle zur Beratung der Bürger*innen.

Sicherheit von Journalist*innen

Die Sicherheit von Journalist*innen bleibt ein herausforderndes Thema in Österreich. Das allgemeine Klima ist weiterhin angespannt, sowohl online als auch offline. Es wurden tätliche Übergriffe auf Journalisten auf öffentlichen Veranstaltungen gemeldet. Die Regierung plant, die Ausbildung und Sensibilisierung zu verbessern und an einer unabhängigen rechtlichen und psychologischen Beratung für Journalist*innen zu arbeiten. Auch die Erkennung von SLAPP-Klagen (strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung) und der Umgang mit Datenschutzvorschriften bleiben zentrale Themen. Ein im Mai 2024 vorgelegter Gesetzentwurf ermöglicht Medienunternehmen, Auskunftsersuchen abzulehnen, wenn dies zum Schutz des Redaktionsgeheimnisses erforderlich und verhältnismäßig ist. Das Gesetz trat am 1. Juli 2024 in Kraft, jedoch bleibt die Frage, ob dies ausreichend ist, um Medienunternehmen vor unzulässigen Auswirkungen auf ihre Tätigkeiten zu schützen.

Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich fordert die österreichische Regierung auf, die genannten Probleme entschlossen anzugehen und die Rahmenbedingungen für Medien- und Pressefreiheit nachhaltig zu verbessern. Nur durch kontinuierliche Anstrengungen können die unabhängige Berichterstattung und der freie Zugang zu Informationen gewährleistet werden.

Hier gelangen Sie zum gesamten Bericht: https://commission.europa.eu/publications/2024-rule-law-report-communication-and-country-chapters_en?prefLang=de

credits: Foto von Christian Lue auf Unsplash