Tag X: Forderung nach der Freilassung von Julian Assange ist dringender denn je Posted on 19. Feber 2024von Reporter ohne Grenzen Das Schicksal von Julian Assange steht auf der Kippe: Der britische High Court wird diese Woche über den letztmöglichen Berufungsantrag des WikiLeaks-Gründers gegen seine Auslieferung an die USA entscheiden. Dort ist Assange unter dem Spionagegesetz angeklagt. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Reporter ohne Grenzen (RSF) wird die Anhörung vor Ort im Gericht beobachten und wiederholt den dringenden Appell an die US-Regierung, das Verfahren gegen Assange einzustellen, damit er umgehend freikommt. Am 20. und 21. Februar entscheidet ein Gremium aus zwei Richtern über Assanges letzte Berufung gegen den von der damaligen britischen Innenministerin Priti Patel im Juni 2022 unterzeichneten Auslieferungsbefehl. Unterstützerinnen und Unterstützer von Assange bezeichnen die Anhörung als „Tag X“. Sie leitet die letzte Etappe in seinem Auslieferungsverfahren in Großbritannien ein, da von den Richtern in der Berufung abgelehnte Punkte dort nicht wieder vor Gericht gebracht werden können. Damit rückt die Auslieferung von Assange gefährlich nahe. “Die USA müssen mit gutem Beispiel vorangehen und die Anklagen gegen Julian Assange fallen lassen. Sie können nicht nur auf andere Länder mit dem Finger zeigen. Niemand sollte wegen der Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse in dieser Weise behandelt werden. Assange sollte endlich freigelassen werden”, so die einhellige Meinung im Vorstand von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich Mögliche Szenarien nach der Anhörung Das Gericht wird seine Entscheidung wahrscheinlich erst einige Wochen nach der Anhörung bekanntgeben. Die Richter können Assanges Berufungsantrag ganz oder teilweise stattgeben. In dem Fall könnte eine weitere Anhörung stattfinden. Wird er komplett abgelehnt, könnte Assanges Auslieferung unmittelbar bevorstehen. Dann bleibt ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Anhörung sorgt für viel Aufsehen. Die internationale Aufmerksamkeit für den Fall Assange hat kontinuierlich zugenommen. Weltweit haben Menschenrechtsorganisationen, Journalistinnen und Journalisten, Medien sowie Politikerinnen und Politiker auch in seiner Heimat Australien seine Freilassung gefordert. Zuletzt hat sich die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Dr. Alice Jill Edwards, dem Appell an Großbritannien angeschlossen, die Auslieferung von Assange zu stoppen. Sie weist dabei auch auf die Risiken für seine psychische Gesundheit und die Suizidgefahr hin. RSF ist die einzige Nichtregierungsorganisation, die trotz zahlreicher Hindernisse das gesamte Auslieferungsverfahren beobachtet hat. RSF wird auch am „Tag X“ wieder vor Ort im Gericht sein. Die Organisation hat zudem unlängst eine Reihe von Besuchen bei Assange im Belmarsh-Gefängnis zwischen August 2023 und Januar 2024 öffentlich gemacht. Im April 2023 wurde RSF-Generalsekretär Christophe Deloire und Kampagnendirektorin Rebecca Vincent in letzter Minute willkürlich ein bereits genehmigter Besuch im Gefängnis verweigert. Bei einer Auslieferung an die USA drohen Julian Assange bis zu 175 Jahre Haft. Washington hat ihn wegen der Veröffentlichung von hunderttausenden geleakten Geheimdokumenten durch WikiLeaks im Jahr 2010, darunter Beweise für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, in 18 Punkten angeklagt. Assange wäre der erste Herausgeber, dem in den USA nach dem Spionagegesetz der Prozess gemacht wird. Dieses aus dem Jahr 1917 stammende Gesetz erlaubt es den Angeklagten nicht, zu ihrer Verteidigung vorzubringen, dass sie im öffentlichen Interesse gehandelt haben. Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht das Vereinigte Königreich auf Platz 26, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten. Weiterführende Infos, in denen RSF außerdem mit zwölf gängigen Irrtümern in dem Verfahren gegen Assange aufräumt
Nawalnys Tod – Ein dunkler Tag für die Pressefreiheit Posted on 19. Feber 2024von Reporter ohne Grenzen Gedanken zu Nawalnys Tod – eine gemeinsame Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich und dem Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte Nachdem der russische Zar Nicolai I. 1849 Fjodor Dostojewski wegen Teilnahme anrevolutionären Zirkeln zum Tode verurteilt hatte, ließ er ihn in dem Moment begnadigen, alser und andere die Hinrichtungsstätte bestiegen hatten, die Urteile verlesen waren und vor dentödlichen Schüssen der Trommelwirbel einsetzte. Stattdessen kam Dostojewski fünf Jahre inein sibirisches Straflager, das er zwar überlebte, wenn auch an Epilepsie erkrankt.Wladimir Putin, der anstrebt, als neuer „Zar“ in die Geschichte einzugehen, ist nochhinterhältiger und grausamer als Nikolai I.Als ein mit höchster Wahrscheinlichkeit von Putin in Auftrag gegebener Giftanschlag aufAlexey Nawalny fehlgeschlagen und dieser todesmutig nach Russland zurückgekehrt war, ließPutin ihn – der sich vehement gegen das Unrechtsregime Putins wehrte, sich für Demokratieund Rechtsstaat einsetzte und den von ihm initiierten Krieg gegen die Ukraine kritisierte – ineinem alle menschenrechtlichen Grundsätze verhöhnenden, brutalen „Archipel Gulag“sterben, ihn höhnisch amüsiert lediglich einen „Blogger“ nennend. Ist es Zufall oder einZeichen, dass Alexey Nawalny am Tag des Beginns der Münchner Sicherheitskonferenz starb?Irgendwann werden wir es erfahren, wenn der „Tag der Rechenschaft“ kommt, wie es JuliaNawalnaya, seine Frau, in unglaublicher Gefasstheit und Zuversicht auf der Konferenzbenannte, zum Beweis dafür „dass wir stark sind, dass wir mutig sind, dass wir (…) andersleben wollen“. On the death of Alexei Navalny After Russian Tsar Nicholas I. sentenced Fyodor Dostoevsky to death in 1849 forparticipating in revolutionary circles, he had him pardoned the moment after he and othershad entered the place of execution, the verdicts had been read out and just as the drum rollbegan before the fatal shots. Instead, Dostoevsky was sent to a Siberian prison camp for fiveyears, which he survived, albeit suffering from epilepsy.Vladimir Putin, who aspires to go down in history as the new “tsar”, is even more deviousand cruel than Nicholas I.When a poison attack on Alexei Navalny, most probably commissioned by Putin, failed andhe bravely returned to Russia, Putin let him – who vehemently opposed Putin’s unjustregime, advocated for democracy and the rule of law and criticised the war he intitatedagainst Ukraine – die in a brutal “Gulag Archipelago” that mocked all human rightsprinciples, calling him a “blogger” with derisive amusement. Is it a coincidence or a sign thatAlexei Navalny died on the day the Munich Security Conference began? We will find out atsome point when the “day of accountability” comes, as Yulia Navalnaya, his wife, called itwith incredible composure and confidence at the conference, as proof “that we are strong,that we are brave, that we (…) want to live differently.” A joint statement by Reporters Without Borders (RSF) Austria & Vienna Forum for Democracy and Human Rights
Unterstützung für journalistische Freiheit und unabhängige Berichterstattung Posted on 1. Feber 2024von Reporter ohne Grenzen Die Kritik an der Berichterstattung von Armin Coepers aus Mariupol im Lichte der aktuellen Diskussionen um die Berichterstattung von Armin Coerper aus Mariupol möchten wir als Reporter ohne Grenzen betonen, dass die Rolle eines Journalisten darin besteht, die Realität vor Ort objektiv und unvoreingenommen darzustellen. Herr Coerper hat sich bemüht, ein umfassendes Bild sowohl von den Zerstörungen als auch vom Wiederaufbau in Mariupol zu vermitteln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Journalisten das Recht haben, von beiden Seiten eines Konflikts zu berichten und ihre Eindrücke vor Ort zu teilen. Pressefreiheit funktioniert nur dann effektiv, wenn Journalisten in der Lage sind, die Wahrheit, wie sie sie vor Ort erleben, frei und unabhängig zu kommunizieren. Herr Coerper hat subtil darauf hingewiesen, dass vor Ort das russische Narrativ präsent ist und Russland durch den Aufbau moderner Krankenhäuser und Schulen Sympathien gewinnt. Gleichzeitig betont er, dass für die Menschen vor Ort eine funktionierende Gesundheitsversorgung von großer Bedeutung ist. Seine differenzierte Darstellung zeigt, wie Journalisten die politischen Machenschaften und die realen Bedürfnisse der Gesellschaft herausarbeiten können. Wir von Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilen jegliche Angriffe auf Journalisten und ihre Arbeit. Die freie Berichterstattung über verschiedene Sichtweisen ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und muss geschützt werden. Hier geht’s zum Beitrag: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/mariupol-ukraine-krieg-russland-100.html
Schutz vor SLAPPs: EU gibt Mindeststandards vor Posted on 30. Jänner 2024von Reporter ohne Grenzen Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bei der Anti-SLAPP-Richtlinie (SLAPP, kurz für strategic lawsuit against public participation). Zum Hintergrund: Im Oktober 2017 wurde die Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta ermordet. Gegen sie waren zu diesem Zeitpunkt 48 juristische Klagen anhängig, mit dem klaren Ziel, sie mundtot zu machen. Auch die Europäische Kommission sah damals ein, dass es so nicht weitergehen konnte: Journalistinnen und Journalisten müssen nicht nur vor Gewalt, sondern auch vor missbräuchlichen Klagen besser geschützt werden. Im April 2022 legte die Kommission einen Richtlinien-Vorschlag vor, den die Deutsche Bundesregierung allerdings zunächst mit einiger Skepsis betrachtet hatte. Es folgten lange Verhandlungen mit dem Rat und dem Parlament. Am 24. Januar hat der für das Thema federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Text angenommen. Danach müssen noch der Rat und das Parlament zustimmen, was allerdings als Formsache gilt, denn eine politische Einigung wurde bereits Ende November 2023 erzielt. „Die Europäische Union zeigt mit dieser Richtlinie, dass sie Journalistinnen und Journalisten besser schützen will, wo sie mit juristischen Mitteln zum Schweigen gebracht werden sollen. Wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht, hängt nun aber von den Mitgliedstaaten ab”, sagte RSF-EU-Vertreterin Julie Majerczak. Durch die Richtlinie wird es Gerichten nun erleichtert, Klagen, die „offenkundig unbegründet” sind, zu einem frühen Verfahrenszeitpunkt abzuweisen. So soll vermieden werden, dass die betroffenen Medienschaffenden jahrelang durch juristische Verfahren belastet werden. Denn selbst wenn sie am Ende wahrscheinlich gewinnen würden, verlangt ihnen ein solches Einschüchterungsverfahren erhebliche Zeit- und Geldressourcen ab – genau das ist die Absicht der Klagenden. Deswegen sollen SLAPP-Betroffene nach der Richtlinie auch Schadenersatz erhalten. Und den Klagenden können nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch empfindliche Strafen auferlegt werden. Außerdem sollen Betroffene in Zukunft mehr Unterstützung erhalten: In Form von rechtlicher, finanzieller, aber auch psychologischer Hilfe – denn jahrelange Prozesse sind nicht zuletzt eine große persönliche Belastung. Darum sind die Mitgliedstaaten nun in der Verantwortung Auch müssen EU-Mitgliedstaaten in Zukunft gerichtliche Entscheidungen, die in Nicht-EU-Ländern getroffen werden und sich gegen EU-Bürgerinnen und -bürger richten, nicht mehr anerkennen, wenn die Vorwürfe „offensichtlich unbegründet” oder missbräuchlich sind. Wer in einem Drittstaat rechtsmissbräuchlich verurteilt wird, kann dafür ebenfalls im eigenen Land eine Entschädigung bekommen. Denn die Mitgliedstaaten müssen die konkrete Ausgestaltung der Richtlinienvorgaben festlegen. Sie müssen zum Beispiel klarstellen, wo genau die Schwelle liegt, ab der missbräuchliche Klagen frühzeitig abgewiesen werden können, oder Regelungen zum Schadenersatz finden. Und vor allem müssen sie entscheiden, ob die so gefundenen Neuregelungen, die nach der Richtlinie nur für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug gelten, auch für rein nationale Sachverhalte gelten sollten. Denn dafür darf die EU keine Vorgaben machen – genauso wenig wie für das Strafrecht. Auch hier müssen die Mitgliedstaaten daher selbst entscheiden, welche Regelung für missbräuchliche Einschüchterungsversuche gelten soll. Aus Sicht von RSF wäre ein möglichst weiter Anwendungsbereich sinnvoll. Nicht zuletzt braucht es dringend eine Anlaufstelle für SLAPP-Opfer in Österreich: Dort sollten diese eine kostenlose Erstberatung bekommen und sich über weitere Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten informieren können. Gerade freie Reporterinnen und Reporter verfügen in aller Regel nicht über die Ressourcen, teure Anwälte oder Anwältinnen zu bezahlen. Deshalb werden sie bevorzugt zum Ziel von Drohbriefen, anwaltlichen Abmahnungen und schließlich auch missbräuchlichen Klagen.
Jahresbilanz der Pressefreiheit 2023: Weniger Getötete trotz der Tragödie in Gaza Posted on 14. Dezember 2023von Reporter ohne Grenzen In diesem Jahr sind 45 Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden. Das sind so wenige wie seit 2002 nicht mehr – trotz des Krieges zwischen Israel und der Hamas. In diesem Konflikt wurden bislang mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten mit klarem Bezug zu ihrer Arbeit getötet, dutzende weitere Fälle werden derzeit überprüft. Weltweit kam mehr als die Hälfte der getöteten Medienschaffenden in Kriegsgebieten ums Leben. Insgesamt 521 Journalistinnen und Reporter sind derzeit im Zusammenhang mit ihrer Arbeit willkürlich inhaftiert. Auch wenn dies einen Rückgang um gut acht Prozent bedeutet, liegt die Zahl noch immer auf sehr hohem Niveau. Sechs von acht der weltweit längsten Haftstrafen wurden gegen weibliche Medienschaffende verhängt. Das zeigt die Jahresbilanz der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen (RSF) am Donnerstag (14.12.) veröffentlicht hat. “Der Mut, über Kriege und bewaffnete Konflikte zu berichten, wird leider immer noch allzu oft mit dem eigenen Leben bezahlt. Aktuell ist die Lage besonders gefährlich im Gazastreifen. Unsere Gedanken sind jedoch auch bei den Journalist*innen in anderen Kriegen und Konflikten. Die Arbeit von Medienschaffenden bleibt gefährlich, selbst wenn das öffentliche Interesse nachgelassen hat. Im Durchschnitt verliert immer noch fast jede Woche ein Journalist oder eine Reporterin ihr Leben. Auch die Zahl der Inhaftierten ist nach wie vor hoch. Daher appellieren wir an die Regierenden in den Demokratien, sich noch stärker für das Menschenrecht auf Pressefreiheit einzusetzen.” RSF Österreich Weltweit weniger getötete Medienschaffende Insgesamt wurden im laufenden Jahr bis zum Stichtag 1. Dezember 45 Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. Das sind 16 weniger als im Jahr 2022 (61), die niedrigste Zahl seit 2002 (33). In den Jahren 2013 und 2014 wurden hingegen mehr als 140 Medienschaffende getötet, vor allem in den Kriegen in Syrien und im Irak. Mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten wurden seit dem 7. Oktober im Gazastreifen (13), in Israel (1) und im Libanon (3) getötet. In diesen Fällen konnte RSF mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass ihr Tod mit ihrer journalistischen Arbeit zusammenhing. Insgesamt kamen in der Region 61 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. RSF hat Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht, um wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der Hamas und der israelischen Armee zu ermitteln. Der Rückgang über die vergangenen fünf Jahre lässt sich zum Teil mit verbesserten Sicherheitsvorkehrungen erklären, zum Teil mit der Abnahme der Kriegshandlungen im Irak und in Syrien. In beiden Ländern kamen im Verlauf zweier Jahrzehnte, von 2003 bis 2022, fast 600 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. In Zeiten ohne kriegerische Konflikte wirken sich vor allem Verbesserungen auf rechtlicher Ebene sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der grassierenden Straflosigkeit positiv aus. Beispielhaft dafür steht das Urteil eines Gerichts in Celle vom Ende November: Ein Mitglied einer ehemaligen paramilitärischen Einheit in Gambia erhielt lebenslange Haft; unter anderem, weil er 2004 am Mord des Gambia-Korrespondenten von RSF, Deyda Hydara, beteiligt war. Starker Rückgang der Getöteten in Lateinamerika Die Zahl der in Lateinamerika getöteten Medienschaffenden ist deutlich gesunken, von 26 im Jahr 2022 auf sechs im laufenden Jahr. Dennoch ist die Arbeit als Journalist oder Journalistin in dieser Region noch immer sehr gefährlich. Das zeigen die jüngsten Entführungen und bewaffneten Überfälle in Mexiko. Wegen der vielen Gewalttaten im Jahr 2022 sind einige mexikanische Medienschaffende vorsichtiger in ihrer Berichterstattung geworden – um den Preis stärkerer Selbstzensur und größerer Lücken in der Berichterstattung. Zum ersten Mal in den vergangenen fünf Jahren kamen mehr Medienschaffende in Kriegsgebieten (23 im Jahr 2023) ums Leben als außerhalb (22). Weltweit sind 521 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert Am 1. Dezember 2023 saßen insgesamt 521 Medienschaffende wegen ihrer Arbeit im Gefängnis. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 Prozent gesunken. 264 Journalistinnen und Journalisten sind alleine in China (einschließlich Hongkong), Myanmar, Belarus und Vietnam inhaftiert. Jahr für Jahr behauptet China seinen Status als das Land, in dem die Behörden die meisten Journalistinnen und Journalisten einsperren lassen. Insgesamt 121 Medienschaffende, fast ein Viertel (23 Prozent) der weltweit inhaftierten Journalistinnen und Journalisten, sind dort inhaftiert, einschließlich zwölf in Hongkong. Unter ihnen ist Jimmy Lai, Gründer der Zeitung Apple Daily. Ihm droht unter dem von Peking auferlegten „Sicherheitsgesetz“ eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess beginnt am 18. Dezember 2023. In Belarus unter Diktator Alexander Lukaschenko sitzen derzeit 39 Journalistinnen und Journalisten im Gefängnis, sieben mehr als Ende 2022. Das Regime hält nun auch mehr weibliche Medienschaffende (10) fest als jedes andere Regime außer China (14). Weltweit machen Journalistinnen mehr als zehn Prozent aller inhaftierten Medienschaffenden aus. Ein prominentes Beispiel in Belarus ist tut.by, vor ihrer Schließung die beliebteste unabhängige Nachrichtenseite des Landes. Im Juli 2023 wies der Oberste Gerichtshof die Berufungen von Chefredakteurin Maryna Zolatava und Geschäftsführerin Ljudmila Tschekina ab und bestätigte damit die zwölfjährigen Haftstrafen, zu denen beide im März verurteilt worden waren – sie hätten „zu Hass aufgewiegelt“ und „die nationale Sicherheit gefährdet“. Im August dieses Jahres wurden sie auf die Terroristenliste des belarussischen Geheimdienstes KGB gesetzt. In Russland sitzen 28 Medienschaffende im Gefängnis, unter ihnen der US-Bürger und Wall-Street-Journal-Korrespondent Evan Gershkovich, der seit dem 29. März 2023 wegen des Vorwurfs der Spionage in Untersuchungshaft ist, und Alsu Kurmaschewa, eine Journalistin mit amerikanischer und russischer Staatsbürgerschaft, die für Radio Free Europe/Radio Liberty in Prag arbeitet. Sie sitzt seit dem 18. Oktober 2023 in einem Gefängnis in der autonomen russischen Teilrepublik Tatarstan. Dort war sie hingereist, um ihre kranke Mutter zu besuchen. Sie soll sich in Russland nicht als „ausländische Agentin“ registriert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Rückgang der Zahl der weltweit inhaftierten Medienschaffenden erklärt sich unter anderem mit dem Rückgang der Inhaftierten im Iran (24 weniger als im Vorjahr) und der Türkei (23 weniger). Allerdings ist es in beiden Ländern verbreitete Praxis, Journalistinnen und Journalisten wiederholt inhaftieren zu lassen. Insgesamt waren im laufenden Jahr in der Türkei 43, im Iran 58 Medienschaffende inhaftiert – auch in berüchtigten, für Folter bekannten Gefängnissen wie Evin in Teheran. Im Iran sind weiter besonders weibliche Medienschaffende gefährdet, die über die Freiheitsbewegung nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022 berichten. Weltweit warten von den insgesamt 521 inhaftierten Journalistinnen und Journalisten mehr als die Hälfte noch auf einen Gerichtsprozess. 54 entführte Medienschaffende in nur fünf Ländern Weltweit sind derzeit mindestens 54 Medienschaffende in fünf Ländern entführt: in Syrien, Irak, Jemen, Mali und Mexiko. Fast die Hälfte von ihnen (25) wurde zwischen 2013 und 2015 im Irak und Syrien vom sogenannten Islamischen Staat (IS) gefangengenommen. Die Zahl der Entführten ist die niedrigste seit 2017. Von den sieben Medienschaffenden, die 2023 entführt wurden (in Mexiko, Haiti, Jemen und Mali) sind noch zwei in Gefangenschaft – die malischen Journalisten Saleck Ag Jiddou und Moustapha Koné. Sie wurden am 7. November im Norden des Landes entführt, wenige Monate nachdem der französische Journalist Olivier Dubois in derselben Region freikam. Die anderen in diesem Jahr Entführten befinden sich in gerade einmal vier Ländern: in Syrien (38), Irak (9), Jemen (4) und Mexiko (1). Weltweit gelten 84 Medienschaffende als verschwunden Mexiko ist nach wie vor das Land mit den meisten verschwundenen Medienschaffenden. Juan Carlos Hinojosa Viveros, Fotojournalist und Redakteur des Online-Portals La de 8 News, wird seit dem 6. Juli 2023 vermisst. Schon vor seinem Verschwinden wurden in Mexiko 30 Journalistinnen und Journalisten vermisst, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Mehr als die Hälfte (43) der weltweit verschwundenen Journalistinnen und Journalisten befinden sich in Lateinamerika. In der seit 1995 veröffentlichten Jahresbilanz der Pressefreiheit dokumentiert RSF die Zahlen der schwersten Übergriffe auf Medienschaffende weltweit im zu Ende gehenden Jahr. Das betrifft neben professionellen Journalistinnen und Journalisten auch Medienmitarbeitende wie Kamerafrauen oder Tontechniker sowie Bürgerjournalistinnen und -journalisten, die gerade in Ländern mit autoritären Regimen und in Kriegsländern eine wichtige Rolle bei der Recherche und Verbreitung relevanter Nachrichten und Informationen spielen. Die Jahresbilanz berücksichtigt nur Fälle, in denen RSF nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt ist, dass die Genannten in direktem Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit Opfer von Gewalt, Angriffen oder Unterdrückung geworden sind. Das erklärt mögliche Unterschiede zwischen diesen Zahlen und denen anderer Organisationen. Alle Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2023 oder sind Momentaufnahmen zum Stichtag 1. Dezember 2023. Hier geht’s zur gesamten Jahresbilanz: https://drive.google.com/file/d/1DWG2hX-KzlQRFa63iL2Hn4IWXRBar0p2/view?usp=sharing