Zwei Jahre Krieg in der Ukraine: Mehr als 1.500 Journalist*innen und 150 Medien wurden von RSF unterstützt

Schutzausrüstung, psychologische und finanzielle Unterstützung … In den letzten zwei Jahren hat Reporter ohne Grenzen (RSF) zusammen mit seinem ukrainischen Partner, dem Institute of Mass Information (IMI), mehr als 1.500 ukrainische und internationale Reporter*innen, sowie 150 verschiedene Medienunternehmen unterstützt um ihnen bei der Bewältigung der Folgen der russischen Invasion in der Ukraine zu helfen.

“Von den ersten Tagen der russischen Invasion der Ukraine am 24. Februar 2022 an hat RSF beispiellose Maßnahmen ergriffen, um die Medien, die über den Krieg berichten, zu unterstützen. Zwei Zentren für Pressefreiheit wurden in Lwiw und Kiew eröffnet, 1.500 Journalisten und 150 Medien wurden mit professioneller Ausrüstung, Zuschüssen und Unterstützung bei ihrer journalistischen Tätigkeit unterstützt. Einige nationale und regionale Medien haben mehrere Zuschüsse von RSF erhalten.”

“Seit zwei Jahren berichten Journalisten von der Front in der Ukraine über die Folgen der russischen Invasion, und von den ersten Tagen an hat sich RSF darauf konzentriert, ihnen zu helfen, ihre Arbeit fortzusetzen, indem sie Schutzausrüstungen und Finanzmittel verteilte und sogar Erholungsaufenthalte fernab der Front organisierte. Die internationale Gemeinschaft muss auf diesen andauernden Krieg reagieren, indem sie diese Medien langfristig weiter unterstützt, um das Recht auf Nachrichten und Informationen zu gewährleisten”. Antoine Bernard RSF-Direktor für Interessenvertretung und Unterstützung

Mehr als 900 Journalist*innen und 96 Medien von RSF ausgerüstet

Seit Beginn der russischen Invasion hat RSF mehr als 900 ukrainischen und ausländischen Journalist*innen sowie 96 Medienunternehmen im ganzen Land individuelle Schutzausrüstung (Helme und kugelsichere Westen), Erste-Hilfe-Kits, Schutz vor CBRN (=chemische, biologische, radiologische und nukleare Kampfstoffe) und Energiepakete  (Batterien, Generatoren und Sonnenkollektoren) zur Verfügung gestellt. Die RSF-Zentren in Lwiw und Kiew schulen weiterhin täglich Journalist*innen vor Ort. Dieser, für RSF beispiellose logistische Einsatz, wurde dank der Hilfe seines lokalen Partners, dem Institute of Mass Information (IMI), einer NGO für Pressefreiheit mit Präsenz in 14 Regionen des Landes, möglich gemacht.

Erholungsaufenthalte für 95 Journalist*innen und ihre Familien

Ukrainische Journalisten sind bei ihrer Arbeit ständig Gewehrfeuer, Raketenbeschuss und Granaten ausgesetzt. Sie leiden unter chronischem Stress, extremer Erschöpfung, Burnout und Angststörungen. Dank der Zusammenarbeit zwischen RSF und dem Lviv Media Forum (LMF), einer ukrainischen Organisation, die sich auf die Unterstützung der Medien spezialisiert hat, haben 95 Medienschaffende und ihre Familien ab August 2023 einen einwöchigen Erholungsaufenthalt in den Karpaten im Westen des Landes erhalten, um ihnen eine Genesung und eine langfristige Fortführung ihrer journalistischen Tätigkeit zu ermöglichen.

35 Medien erhielten finanzielle Unterstützung

RSF hat 35 ukrainischen Medienunternehmen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, damit sie trotz der Wirtschaftskrise infolge der Besatzung, der Bombardierungen, des Zusammenbruchs des Werbemarkts, steigender Produktionskosten und des Verlusts der im Krieg mobilisierten Mitarbeiter weiterarbeiten können. Fast die Hälfte der geförderten Medien sind in Städten nahe der Front angesiedelt, die der russischen Bombardierung besonders stark ausgesetzt sind, wie etwa Nakypilo, eine Website und ein Radiosender in der nordöstlichen Stadt Charkiw, und Most, eine Lokalzeitung mit Sitz in der südöstlichen Stadt Cherson, die im Jahr 2022 für mehrere Monate vor der russischen Besatzung fliehen musste.

77 ukrainische Medien nehmen am JTI-Prozess teil

Um die Transparenz und Zuverlässigkeit der ukrainischen Nachrichtenmedien zu erhöhen, eine  entscheidende Herausforderung in Kriegszeiten, hat RSF in Zusammenarbeit mit der US-Organisation NewsGuard und dem ukrainischen Institut für regionale Medien und Information (IRMI) eine Notfallversion der Journalism Trust Initiative (JTI) in der Ukraine ins Leben gerufen. Dank dieses Notfallprotokolls haben sich 77 ukrainische Medien verpflichtet, ihre Praktiken anhand der Kriterien des JTI-Standards zu analysieren, und 36 ukrainische Medien haben bereits ihren JTI-Transparenzbericht veröffentlicht. Medien mit einer nationalen Reichweite wie der öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehsender Suspilne nehmen an diesem Prozess ebenso, wie Detektor Media, eine auf Medien spezialisierte ukrainische NGO. Im Jahr 2024 wird RSF die ersten ukrainischen Medien dabei unterstützen, sich auf eine externe Prüfung durch die Zertifizierungsstelle Imperium Certific vorzubereiten, welches Voraussetzung für den Erhalt der JTI-Zertifizierung ist.

Dieses Projekt wird von der Delegation der Europäischen Union in Kiew mitfinanziert.

Tag X: Forderung nach der Freilassung von Julian Assange ist dringender denn je 

Das Schicksal von Julian Assange steht auf der Kippe: Der britische High Court wird diese Woche über den letztmöglichen Berufungsantrag des WikiLeaks-Gründers gegen seine Auslieferung an die USA entscheiden. Dort ist Assange unter dem Spionagegesetz angeklagt. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Reporter ohne Grenzen (RSF) wird die Anhörung vor Ort im Gericht beobachten und wiederholt den dringenden Appell an die US-Regierung, das Verfahren gegen Assange einzustellen, damit er umgehend freikommt.

Am 20. und 21. Februar entscheidet ein Gremium aus zwei Richtern über Assanges letzte Berufung gegen den von der damaligen britischen Innenministerin Priti Patel im Juni 2022 unterzeichneten Auslieferungsbefehl. Unterstützerinnen und Unterstützer von Assange bezeichnen die Anhörung als „Tag X“. Sie leitet die letzte Etappe in seinem Auslieferungsverfahren in Großbritannien ein, da von den Richtern in der Berufung abgelehnte Punkte dort nicht wieder vor Gericht gebracht werden können. Damit rückt die Auslieferung von Assange gefährlich nahe.

“Die USA müssen mit gutem Beispiel vorangehen und die Anklagen gegen Julian Assange fallen lassen. Sie können nicht nur auf andere Länder mit dem Finger zeigen. Niemand sollte wegen der Veröffentlichung von Informationen von öffentlichem Interesse in dieser Weise behandelt werden. Assange sollte endlich freigelassen werden”, so die einhellige Meinung im Vorstand von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich

Mögliche Szenarien nach der Anhörung

Das Gericht wird seine Entscheidung wahrscheinlich erst einige Wochen nach der Anhörung bekanntgeben. Die Richter können Assanges Berufungsantrag ganz oder teilweise stattgeben. In dem Fall könnte eine weitere Anhörung stattfinden. Wird er komplett abgelehnt, könnte Assanges Auslieferung unmittelbar bevorstehen. Dann bleibt ihm nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Anhörung sorgt für viel Aufsehen. Die internationale Aufmerksamkeit für den Fall Assange hat kontinuierlich zugenommen. Weltweit haben Menschenrechtsorganisationen, Journalistinnen und Journalisten, Medien sowie Politikerinnen und Politiker auch in seiner Heimat Australien seine Freilassung gefordert. Zuletzt hat sich die UN-Sonderberichterstatterin für Folter, Dr. Alice Jill Edwards, dem Appell an Großbritannien angeschlossen, die Auslieferung von Assange zu stoppen. Sie weist dabei auch auf die Risiken für seine psychische Gesundheit und die Suizidgefahr hin.

RSF ist die einzige Nichtregierungsorganisation, die trotz zahlreicher Hindernisse das gesamte Auslieferungsverfahren beobachtet hat. RSF wird auch am „Tag X“ wieder vor Ort im Gericht sein. Die Organisation hat zudem unlängst eine Reihe von Besuchen bei Assange im Belmarsh-Gefängnis zwischen August 2023 und Januar 2024 öffentlich gemacht. Im April 2023 wurde RSF-Generalsekretär Christophe Deloire und Kampagnendirektorin Rebecca Vincent in letzter Minute willkürlich ein bereits genehmigter Besuch im Gefängnis verweigert.

Bei einer Auslieferung an die USA drohen Julian Assange bis zu 175 Jahre Haft. Washington hat ihn wegen der Veröffentlichung von hunderttausenden geleakten Geheimdokumenten durch WikiLeaks im Jahr 2010, darunter Beweise für Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen, in 18 Punkten angeklagt. Assange wäre der erste Herausgeber, dem in den USA nach dem Spionagegesetz der Prozess gemacht wird. Dieses aus dem Jahr 1917 stammende Gesetz erlaubt es den Angeklagten nicht, zu ihrer Verteidigung vorzubringen, dass sie im öffentlichen Interesse gehandelt haben.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht das Vereinigte Königreich auf Platz 26, die USA belegen Platz 45 von 180 Staaten.

Weiterführende Infos, in denen RSF außerdem mit zwölf gängigen Irrtümern in dem Verfahren gegen Assange aufräumt

Nawalnys Tod – Ein dunkler Tag für die Pressefreiheit

Gedanken zu Nawalnys Tod – eine gemeinsame Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich und dem Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte

Nachdem der russische Zar Nicolai I. 1849 Fjodor Dostojewski wegen Teilnahme an
revolutionären Zirkeln zum Tode verurteilt hatte, ließ er ihn in dem Moment begnadigen, als
er und andere die Hinrichtungsstätte bestiegen hatten, die Urteile verlesen waren und vor den
tödlichen Schüssen der Trommelwirbel einsetzte. Stattdessen kam Dostojewski fünf Jahre in
ein sibirisches Straflager, das er zwar überlebte, wenn auch an Epilepsie erkrankt.
Wladimir Putin, der anstrebt, als neuer „Zar“ in die Geschichte einzugehen, ist noch
hinterhältiger und grausamer als Nikolai I.
Als ein mit höchster Wahrscheinlichkeit von Putin in Auftrag gegebener Giftanschlag auf
Alexey Nawalny fehlgeschlagen und dieser todesmutig nach Russland zurückgekehrt war, ließ
Putin ihn – der sich vehement gegen das Unrechtsregime Putins wehrte, sich für Demokratie
und Rechtsstaat einsetzte und den von ihm initiierten Krieg gegen die Ukraine kritisierte – in
einem alle menschenrechtlichen Grundsätze verhöhnenden, brutalen „Archipel Gulag“
sterben, ihn höhnisch amüsiert lediglich einen „Blogger“ nennend. Ist es Zufall oder ein
Zeichen, dass Alexey Nawalny am Tag des Beginns der Münchner Sicherheitskonferenz starb?
Irgendwann werden wir es erfahren, wenn der „Tag der Rechenschaft“ kommt, wie es Julia
Nawalnaya, seine Frau, in unglaublicher Gefasstheit und Zuversicht auf der Konferenz
benannte, zum Beweis dafür „dass wir stark sind, dass wir mutig sind, dass wir (…) anders
leben wollen“.

On the death of Alexei Navalny

After Russian Tsar Nicholas I. sentenced Fyodor Dostoevsky to death in 1849 for
participating in revolutionary circles, he had him pardoned the moment after he and others
had entered the place of execution, the verdicts had been read out and just as the drum roll
began before the fatal shots. Instead, Dostoevsky was sent to a Siberian prison camp for five
years, which he survived, albeit suffering from epilepsy.
Vladimir Putin, who aspires to go down in history as the new “tsar”, is even more devious
and cruel than Nicholas I.
When a poison attack on Alexei Navalny, most probably commissioned by Putin, failed and
he bravely returned to Russia, Putin let him – who vehemently opposed Putin’s unjust
regime, advocated for democracy and the rule of law and criticised the war he intitated
against Ukraine – die in a brutal “Gulag Archipelago” that mocked all human rights
principles, calling him a “blogger” with derisive amusement. Is it a coincidence or a sign that
Alexei Navalny died on the day the Munich Security Conference began? We will find out at
some point when the “day of accountability” comes, as Yulia Navalnaya, his wife, called it
with incredible composure and confidence at the conference, as proof “that we are strong,
that we are brave, that we (…) want to live differently.”


A joint statement by Reporters Without Borders (RSF) Austria &

Vienna Forum for Democracy and Human Rights

Unterstützung für journalistische Freiheit und unabhängige Berichterstattung

Die Kritik an der Berichterstattung von Armin Coepers aus Mariupol

im Lichte der aktuellen Diskussionen um die Berichterstattung von Armin Coerper aus Mariupol möchten wir als Reporter ohne Grenzen betonen, dass die Rolle eines Journalisten darin besteht, die Realität vor Ort objektiv und unvoreingenommen darzustellen. Herr Coerper hat sich bemüht, ein umfassendes Bild sowohl von den Zerstörungen als auch vom Wiederaufbau in Mariupol zu vermitteln.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Journalisten das Recht haben, von beiden Seiten eines Konflikts zu berichten und ihre Eindrücke vor Ort zu teilen. Pressefreiheit funktioniert nur dann effektiv, wenn Journalisten in der Lage sind, die Wahrheit, wie sie sie vor Ort erleben, frei und unabhängig zu kommunizieren.

Herr Coerper hat subtil darauf hingewiesen, dass vor Ort das russische Narrativ präsent ist und Russland durch den Aufbau moderner Krankenhäuser und Schulen Sympathien gewinnt. Gleichzeitig betont er, dass für die Menschen vor Ort eine funktionierende Gesundheitsversorgung von großer Bedeutung ist. Seine differenzierte Darstellung zeigt, wie Journalisten die politischen Machenschaften und die realen Bedürfnisse der Gesellschaft herausarbeiten können.

Wir von Reporter ohne Grenzen (RSF) verurteilen jegliche Angriffe auf Journalisten und ihre Arbeit. Die freie Berichterstattung über verschiedene Sichtweisen ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie und muss geschützt werden.

Hier geht’s zum Beitrag: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/mariupol-ukraine-krieg-russland-100.html

Schutz vor SLAPPs: EU gibt Mindeststandards vor

Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt die Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union bei der Anti-SLAPP-Richtlinie (SLAPP, kurz für strategic lawsuit against public participation). Zum Hintergrund: Im Oktober 2017 wurde die Journalistin Daphne Caruana Galizia in Malta ermordet. Gegen sie waren zu diesem Zeitpunkt 48 juristische Klagen anhängig, mit dem klaren Ziel, sie mundtot zu machen. Auch die Europäische Kommission sah damals ein, dass es so nicht weitergehen konnte: Journalistinnen und Journalisten müssen nicht nur vor Gewalt, sondern auch vor missbräuchlichen Klagen besser geschützt werden. Im April 2022 legte die Kommission einen Richtlinien-Vorschlag vor, den die Deutsche Bundesregierung allerdings zunächst mit einiger Skepsis betrachtet hatte.

Es folgten lange Verhandlungen mit dem Rat und dem Parlament. Am 24. Januar hat der für das Thema federführende Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments den Text angenommen. Danach müssen noch der Rat und das Parlament zustimmen, was allerdings als Formsache gilt, denn eine politische Einigung wurde bereits Ende November 2023 erzielt. „Die Europäische Union zeigt mit dieser Richtlinie, dass sie Journalistinnen und Journalisten besser schützen will, wo sie mit juristischen Mitteln zum Schweigen gebracht werden sollen. Wie weit dieser Schutz tatsächlich reicht, hängt nun aber von den Mitgliedstaaten ab”, sagte RSF-EU-Vertreterin Julie Majerczak.

Durch die Richtlinie wird es Gerichten nun erleichtert, Klagen, die „offenkundig unbegründet” sind, zu einem frühen Verfahrenszeitpunkt abzuweisen. So soll vermieden werden, dass die betroffenen Medienschaffenden jahrelang durch juristische Verfahren belastet werden. Denn selbst wenn sie am Ende wahrscheinlich gewinnen würden, verlangt ihnen ein solches Einschüchterungsverfahren erhebliche Zeit- und Geldressourcen ab – genau das ist die Absicht der Klagenden. Deswegen sollen SLAPP-Betroffene nach der Richtlinie auch Schadenersatz erhalten. Und den Klagenden können nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch empfindliche Strafen auferlegt werden. Außerdem sollen Betroffene in Zukunft mehr Unterstützung erhalten: In Form von rechtlicher, finanzieller, aber auch psychologischer Hilfe – denn jahrelange Prozesse sind nicht zuletzt eine große persönliche Belastung.

Darum sind die Mitgliedstaaten nun in der Verantwortung

Auch müssen EU-Mitgliedstaaten in Zukunft gerichtliche Entscheidungen, die in Nicht-EU-Ländern getroffen werden und sich gegen EU-Bürgerinnen und -bürger richten, nicht mehr anerkennen, wenn die Vorwürfe „offensichtlich unbegründet” oder missbräuchlich sind. Wer in einem Drittstaat rechtsmissbräuchlich verurteilt wird, kann dafür ebenfalls im eigenen Land eine Entschädigung bekommen.

Denn die Mitgliedstaaten müssen die konkrete Ausgestaltung der Richtlinienvorgaben festlegen. Sie müssen zum Beispiel klarstellen, wo genau die Schwelle liegt, ab der missbräuchliche Klagen frühzeitig abgewiesen werden können, oder Regelungen zum Schadenersatz finden. Und vor allem müssen sie entscheiden, ob die so gefundenen Neuregelungen, die nach der Richtlinie nur für Fälle mit grenzüberschreitendem Bezug gelten, auch für rein nationale Sachverhalte gelten sollten.

Denn dafür darf die EU keine Vorgaben machen – genauso wenig wie für das Strafrecht. Auch hier müssen die Mitgliedstaaten daher selbst entscheiden, welche Regelung für missbräuchliche Einschüchterungsversuche gelten soll. Aus Sicht von RSF wäre ein möglichst weiter Anwendungsbereich sinnvoll. Nicht zuletzt braucht es dringend eine Anlaufstelle für SLAPP-Opfer in Österreich: Dort sollten diese eine kostenlose Erstberatung bekommen und sich über weitere Schritte und Unterstützungsmöglichkeiten informieren können. Gerade freie Reporterinnen und Reporter verfügen in aller Regel nicht über die Ressourcen, teure Anwälte oder Anwältinnen zu bezahlen. Deshalb werden sie bevorzugt zum Ziel von Drohbriefen, anwaltlichen Abmahnungen und schließlich auch missbräuchlichen Klagen.