RSF-Generalsekretär Christophe Deloire verstorben Posted on 10. Juni 2024von Dominik Brandtner Der Generalsekretär der internationalen Organisation Reporters sans frontières (RSF), Christophe Deloire, ist nach kurzer, schwerer Krankheit im Alter von nur 53 Jahren am Samstag, 8. Juni 2024, unerwartet verstorben. „Ich bin untröstlich und kann meinen Schmerz nicht in Worte fassen”, so Christin Edlinger von der österreichischen Sektion von Reporter ohne Grenzen. “Christophe hat mit Leidenschaft für die Pressefreiheit und damit für eine bessere Welt gekämpft. Er hat Reporter ohne Grenzen (RSF) eine starke Stimme verliehen, dabei aber stets ein bescheidenes Herz bewahrt. Christophe war RSF – er lebte für die Organisation und inspirierte das gesamte Team. Als wahrer Teamplayer konnte man sich immer auf ihn verlassen, und er hörte stets aufmerksam zu, wenn jemand Ideen einbrachte. Selbst beim letzten internationalen Seminar Anfang des Jahres motivierte er die RSF-Familie voller Elan für das kommende Jahr. Christophe kämpfte für die Sache, nicht für sein Ego. Ein Charakter, wie man ihn heute leider nur noch selten findet – in Österreich schon lange nicht mehr.” Er wird uns allen fehlen. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Christophe Deloire übernahm die Leitung der internationalen Organisation 2012. 2018 gründete er das Forum für Information und Demokratie, eine Initiative, die sich für Rechtsstaatlichkeit und die freie Presse als Grundlage jeder Demokratie einsetzt. Reporter ohne Grenzen wird die Arbeit in seinem Sinne weiterführen und sich auch in Zukunft weltweit dafür einsetzen, den Journalismus, die vierte Säule der Gewalt, zu stärken und zu stützen.
Kriegsverbrechen: RSF stellt dritte Strafanzeige Posted on 27. Mai 2024von Dominik Brandtner Reporter ohne Grenzen (RSF) hat beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erneut Strafanzeige wegen israelischer Kriegsverbrechen gegen Journalistinnen und Journalisten eingereicht. In dieser dritten Strafanzeige fordert RSF den Gerichtshof auf, Verbrechen gegen mindestens neun palästinensische Medienschaffende zwischen dem 15. Dezember 2023 und 20. Mai 2024 zu untersuchen. Insgesamt sind bei Angriffen der israelischen Streitkräfte (IDF) seit dem 7. Oktober im Gazastreifen mehr als 100 Journalistinnen und Reporter getötet worden. RSF reichte die Strafanzeige am 24. Mai 2024 ein, dem neunten Jahrestag der UN-Resolution 2222. In dieser forderte der UN-Sicherheitsrat im Jahr 2015 nachdrücklich den Schutz von Journalistinnen und Journalisten in Kriegszeiten. Die RSF-Strafanzeige kommt nur wenige Tage nachdem der IStGH-Chefankläger Karim Khan Anträge auf Haftbefehl gegen mehrere Hamas-Führer und den israelischen Premierminister gestellt hat. RSF hatte zuvor bereits am 31. Oktober und am 22.Dezember am 22. Dezember Strafanzeigen wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der IDF und der Hamas eingereicht. Die nun eingereichte Strafanzeige beschreibt acht neue Fälle palästinensischer Medienschaffender, die bei Angriffen der IDF getötet wurden, sowie den Fall eines verletzten Journalisten. Alle neun wurden bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit getroffen. RSF hat Grund zu der Annahme, dass einige von ihnen bewusst getötet wurden und die anderen bei Angriffen der IDF auf Zivilisten und Zivilisten ums Leben kamen. In einer Mitteilung an RSF vom 5. Januar ließ Khan erstmals bestätigen, dass Verbrechen gegen Medienschaffende in die Ermittlungen rund um den Krieg in den Palästinensischen Gebieten einbezogen sind. Neben den konkreten neun Fällen hat RSF den Chefankläger nun erneut aufgefordert, den Tod aller Journalistinnen und Reporter zu untersuchen, die seit dem 7. Oktober von den IDF in Gaza getötet wurden. RSF nennt in der Strafanzeige Mustafa Thuraya und Hamza al-Dahduh, zwei freiberufliche Reporter. Sie waren für Al-Dschasira in Rafah im Einsatz, als sie am 7. Januar bei einem gezielten israelischen Drohnenangriff auf ihr Fahrzeug getötet wurden. Bei diesem Angriff wurde auch Hazem Radschab verletzt. Drei Tage nach dem Angriff behaupteten die israelischen Streitkräfte, eine von Thuraya gesteuerte Drohne habe eine Bedrohung für die Soldatinnen und Soldaten dargestellt. Die Washington Post veröffentlichte das von der Drohne aufgenommene Material; darin lassen sich jedoch nur Belege für eine journalistische Nutzung finden. Die weiteren in der Strafanzeige aufgeführte Fälle: Jasser Mamduh, Korrespondent der palästinensischen Kan’an News Agency, getötet am 11. Februar in der Nähe des Al-Nasser-Krankenhauses in Chan Yunis Ayat Kaddura, unabhängige Video-Bloggerin, getötet am 20. November bei einem Angriff auf ihr Wohnhaus Ahmed Badir, Reporter für die palästinensische Nachrichtenwebsite Hadaf News, getötet am 10. Januar bei einem Luftangriff am Eingang des Schuhada-al-Aqsa-Krankenhauses in Deir al-Balah Yazan Imad al-Zuwaidi, Kameramann des ägyptischen Senders Al-Ghad, getötet am 14. Januar in Beit Hanun, als ein israelischer Luftangriff eine Gruppe von Zivilpersonen traf, die er begleitete Ahmed Fatima, Journalist des ägyptischen Senders Al Qahera News, getötet am 13. November bei einem Bombardement in Chan Yunis Rami Bdeir, Reporter des palästinensischen Medienunternehmens New Press, getötet am 15. Dezember bei einem israelischen Bombardement in Chan Yunis Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 157 von 180, Israel auf Platz 101.
WhereisZhangZhan: RSF schlägt Alarm wegen des Verschwindens der chinesischen Journalistin nach ihrer erwarteten Entlassung aus dem Gefängnis Posted on 21. Mai 2024von Dominik Brandtner Eine Woche nach dem Ende ihrer vierjährigen Haftstrafe weigern sich die chinesischen Behörden, den Aufenthaltsort der Journalistin Zhang Zhan bekannt zu geben. Reporter ohne Grenzen (RSF) ist zutiefst besorgt, dass sie noch immer inhaftiert, schwer krank oder unter strenger Überwachung ist, und fordert Peking auf, unverzüglich Informationen über Zhang Zhan offenzulegen und ihre vollständige und bedingungslose Freilassung ohne weitere Verzögerung sicherzustellen. Die chinesische Journalistin und ehemalige Anwältin Zhang Zhan, die wegen ihrer unabhängigen Berichterstattung über die Anfänge der Covid-19-Pandemie in China vier Jahre lang unter dem Vorwurf “Streit zu schüren und Unruhe zu stiften” inhaftiert war, sollte vor einer Woche, am 13. Mai, nach Ablauf ihrer Strafe aus dem Frauengefängnis in Shanghai entlassen werden. Die Journalistin ist jedoch nach wie vor verschwunden, und die Behörden weigern sich, Informationen über ihren Aufenthaltsort preiszugeben, nachdem sie Aktivisten, die sie aus dem Gefängnis abholen wollten, angehalten und verhört haben. Noch besorgniserregender ist, dass ihre Familie, die früher offen über die Situation der Journalistin informierte, jetzt unerreichbar ist. In den Wochen vor Zhang Zhans geplanter Freilassung wurden Menschenrechtsverteidiger und Anwälte von den Behörden bedroht und davor gewarnt, ihren Fall international zur Sprache zu bringen. Zhang Zhan war durch einen Hungerstreik, mit dem sie ihre Unschuld beteuerte, stark geschwächt, und es gibt glaubwürdige Gründe für die Annahme, dass sich ihr Gesundheitszustand in den letzten Monaten ihrer Haft noch weiter verschlechtert hat, was das chinesische Regime möglicherweise dazu veranlasst, sie vor der Öffentlichkeit zu verstecken. “Wir schlagen jetzt Alarm wegen der dringenden Situation von Zhang Zhan, die nach ihrer erwarteten Entlassung aus dem Gefängnis nach vier langen Jahren derzeit vermisst wird und möglicherweise schwer krank ist. Wir sind auch zutiefst besorgt über die beunruhigenden Berichte über Druck auf die ihr nahestehenden Personen, einschließlich ihrer Familie und ihrer Anwälte. Niemand sollte das durchmachen, was Zhang Zhan als Vergeltung für ihre Berichterstattung über die Covid-19-Pandemie erdulden musste, und diese Verfolgung muss jetzt aufhören. Die chinesischen Behörden müssen unverzüglich ihren Aufenthaltsort bekannt geben und ihre vollständige und bedingungslose Freilassung sicherstellen. Wir fordern die diplomatische Gemeinschaft auf, alle möglichen Maßnahmen in ihren Beziehungen zu Peking zu ergreifen, bis ihre Sicherheit und Freiheit bestätigt sind.” Rebecca Vincent, Direktorin für Kampagnen der RSF In China werden Reporter*innen, die wegen ihrer Arbeit inhaftiert sind, oft auch nach Ablauf ihrer Haftzeit weiter festgehalten oder überwacht. Die Europäische Union, das Vereinigte Königreich und die USA haben sich sehr besorgt über Berichte geäußert, wonach Zhang Zhan nach ihrer erwarteten Freilassung verschwunden ist. Zhang Zhan wurde im Mai 2020 verhaftet, als sie über den Ausbruch der Covid-19-Pandemie in Wuhan in Zentral-Ost-China berichtete. Sie hatte mehr als 100 Videos in den sozialen Medien veröffentlicht, bevor sie am 14. Mai 2020 verhaftet und sieben Monate später von einem Gericht in Shanghai zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Ernsthafte Bedenken über Zhangs Gesundheit RSF hat mehrfach ihre Freilassung gefordert und vor den Misshandlungen gewarnt, denen sie in der Haft ausgesetzt war. In den ersten Monaten ihrer Haft wäre Zhang Zhan fast gestorben, nachdem sie in einen Hungerstreik getreten war. Die Gefängnisbeamten fütterten sie zwangsweise über eine Nasensonde und ließen sie manchmal tagelang in Handschellen liegen. Als Zhangs Mutter sie im Juli 2023 im Gefängnis besuchte, war sie sehr schwach und wog trotz ihrer Größe von 1,7 Metern nur 37 Kilogramm, also nur die Hälfte von dem, was sie vor ihrer Inhaftierung wog. Zhang leidet außerdem an schwerer Unterernährung, einer Magen-Darm-Erkrankung und einer niedrigen Anzahl weißer Blutkörperchen. China, das mit mindestens 119 Inhaftierten das weltweit größte Gefängnis für Journalist*innen und Verfechter*innen der Pressefreiheit ist, steht im RSF-Weltindex für Pressefreiheit 2024 auf Platz 172 von 180 Ländern. Advocacy Note von RSF und Bildmaterial: https://drive.google.com/drive/folders/11JuzXMrr9dAieW8WbRO0UcPtQe13blt2?usp=sharing
Der Oberste Gerichtshof Großbritanniens gewährt Julian Assange das Recht, gegen die US-Auslieferung Berufung einzulegen, und eröffnet damit einen neuen Weg zur Gerechtigkeit Posted on 21. Mai 2024von Dominik Brandtner In einem seit langem erwarteten positiven Schritt hat der High Court des Vereinigten Königreichs am 20. Mai Julian Assange das Recht eingeräumt, gegen seine Auslieferung an die Vereinigten Staaten Berufung einzulegen, wo er wegen der Veröffentlichung geheimer Informationen vor Gericht gestellt und möglicherweise lebenslang inhaftiert wird. Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt diese Entscheidung, die dem WikiLeaks-Herausgeber eine letzte Chance gibt, vor den britischen Gerichten seine Auslieferung zu stoppen und die Zusicherungen der USA anzufechten, dass ihm ein fairer Prozess gemacht würde. Assange wird erlaubt, in zwei von neun Punkten, die sein Anwaltsteam bei der Anhörung im Februar vorgebracht hat, Berufung einzulegen. Beide Punkte betreffen die Möglichkeit, dass ihm als australischem Staatsbürger der Schutz der Meinungsfreiheit, der durch den Ersten Verfassungszusatz gewährleistet wird, verweigert werden könnte. Das Gericht lehnte die Berufung auf der Grundlage ab, dass er die Todesstrafe erhalten könnte, nachdem es von der US-Regierung die Zusicherung erhalten hatte, dass dies nicht der Fall sein würde. Die sechs anderen Berufungsgründe wurden bereits im März abgewiesen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein im Rechtsfall von Julian Assange und eröffnet einen bedeutenden neuen Weg, um die Auslieferung zu verhindern. Die beiden Berufungsgründe, denen stattgegeben wurde, bedeuten, dass sich die britischen Gerichte zum ersten Mal seit drei Jahren mit den Kernfragen dieses Falles befassen werden, die mit der Meinungsfreiheit und dem ersten Verfassungszusatz zusammenhängen. Wir fordern das Vereinigte Königreich dringend auf, im Interesse des Journalismus und der Pressefreiheit zu handeln und diese gefährliche Strafverfolgung nicht weiter zu ermöglichen. Rebecca Vincent, RSF-Direktorin für Kampagnen Im April gab die US-Regierung schriftliche Zusicherungen, dass Assange erlaubt werde, die Rechte und Schutzmaßnahmen gemäß dem Ersten Verfassungszusatz „anzusprechen und sich darauf zu berufen“. Allerdings wurde betont, dass letztlich ein US-Gericht darüber entscheiden würde. Assanges Anwaltsteam bezeichnete diese Zusicherungen als „völlig unzureichend“, da eine explizite Zusicherung des US-Staatsanwalts fehlte, dass ihm dieser Schutz gewährt würde. Bei der Bekanntgabe ihrer Entscheidung gaben die Richterin Dame Victoria Sharp und Richter Mr Justice Johnson – die zuvor erklärt hatten, Assange habe „reale Erfolgsaussichten“ bei der Berufung in den beiden zugelassenen Punkten – den Parteien eine Frist bis zum 24. Mai, 14 Uhr zur Einreichung eines Beschlussentwurfs gegeben. Assanges Gesundheitszustand gibt Anlass zur Sorge Assange war nicht vor Gericht anwesend, da er Berichten zufolge nicht gesund genug war, um teilzunehmen, obwohl ihm die Erlaubnis dazu erteilt worden war. Er hat die letzten fünf Jahre in Untersuchungshaft im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh verbracht, während das Auslieferungsverfahren weiterlief. RSF-VertreterInnen konnten ihn seit August 2023 fünfmal im Gefängnis besuchen und haben Bedenken über seinen psychischen und physischen Gesundheitszustand in der Haft geäußert. Das Interesse an dem Fall ist nach wie vor groß. Journalist*innen und andere Beobachter*innen füllten zwei überfüllte Gerichtssäle, und außerhalb des Gebäudes jubelten zahlreiche Unterstützer, als die Nachricht vom Urteilsspruch sie erreichte. Für Assanges Unterstützer war es die erste gute Nachricht in dem Fall seit Januar 2021, als die Bezirksrichterin Vanessa Baraitser die Auslieferung aus Gründen der psychischen Gesundheit ablehnte. Ihre Entscheidung wurde jedoch im Dezember 2021 aufgehoben, nachdem die US-Diplomaten zugesichert hatten, dass Assange im Falle einer Auslieferung behandelt werden würde. Der Oberste Gerichtshof verweigerte im März 2022 die Zulassung der Berufung, und im Juni desselben Jahres unterzeichnete die damalige britische Innenministerin Priti Patel den Auslieferungsbeschluss. Assanges erster Einspruch gegen die Anordnung wurde in einer kurzen schriftlichen Entscheidung im Juni 2023 abgelehnt, was zu diesem letzten Antrag auf Berufung führte. Im Falle einer Auslieferung an die USA drohen Assange bis zu 175 Jahre Haft aufgrund von 18 Anklagepunkten, die sich auf die Veröffentlichung von mehr als 250.000 geheimen militärischen und diplomatischen Dokumenten durch WikiLeaks im Jahr 2010 beziehen. Assange wäre der erste Verleger, der auf der Grundlage des Spionagegesetzes (Espionage Act) ausgeliefert wird, einem Gesetz, das keine Verteidigung im öffentlichen Interesse zulässt. Damit wird ein gefährlicher Präzedenzfall geschaffen, der auf jeden Journalisten oder jede Medienorganisation überall auf der Welt angewendet werden könnte. Die Informantin dieses Materials, die ehemalige Geheimdienstanalystin Chelsea Manning, verbüßte fast sieben Jahre Haft, bevor Präsident Obama ihre Strafe umwandelte und sie als unverhältnismäßig bezeichnete. Reporter ohne Grenzen (RSF) war die einzige NGO, die alle vier Jahre des Auslieferungsverfahrens gegen Assange verfolgt hat. RSF-VertreterInnen haben auch seltenen Zugang erhalten, um Assange im Belmarsh-Gefängnis zu besuchen, nachdem ihnen dies zunächst verwehrt worden war. Parallel zum Auslieferungsverfahren im Vereinigten Königreich hat sich RSF auch direkt an die US-Regierung gewandt und drängt die Regierung Biden weiterhin, eine politische Lösung für den Fall zu finden, um die Auslieferung von Assange zu verhindern und seine Freilassung aus dem Gefängnis ohne weitere Verzögerung zu ermöglichen. Das Vereinigte Königreich und die USA belegen im RSF-Weltindex für Pressefreiheit 2024 die Plätze 23 bzw. 55 von 180 Ländern.
Pressekonferenz von RSF Österreich zum Pressefreiheits-Index 2024 Posted on 8. Mai 2024von Dominik Brandtner Weltweit ist festzustellen, dass die Pressefreiheit von denjenigen bedroht wird, die sie eigentlich garantieren sollten: den politischen Behörden. Diese Feststellung beruht auf der Tatsache, dass von den fünf Indikatoren, aus denen sich die Bewertung der Länder zusammensetzt, der politische Indikator derjenige ist, der 2024 mit einem Rückgang von insgesamt 7,6 Punkten am stärksten gesunken ist. “Österreich steigt in puncto Pressefreiheit in Europa weiter ab.” Die Ursachen für den Abstieg sind vielfältig. Die Regierung will nicht offensiv vorgehen, um Vielfalt, Unabhängigkeit und Kraft der journalistischen Medien zu stärken. “74,69 Punkte und damit nur mehr Platz 32 sind das bittere und bisher schlechteste Ergebnis, das Österreich im international vergleichenden Pressefreiheitsindex von Reporter ohne Grenzen zur Kenntnis nehmen muss”, bilanziert Ao.Univ.Prof. Dr. Fritz Hausjell, Präsident von Reporter ohne Grenzen Österreich. Was er und Michael Kerbler, Vorstandsmitglied bei RSF Österreich, sonst noch aus dem Ergebnis für Österreich ableiten kann in der Pressekonferenz vom 3. Mai nachgesehen werden: https://drive.google.com/file/d/1NUua1hA4UTy7C1hJQawUYrjHNadh_zrf/view?usp=drive_link