Afghanistan: Fünf Jahre Taliban-Repressionen gegen den Journalismus 11. August 2026 Seit die Taliban im August 2021 in Kabul die Macht übernommen haben, haben sie mehr als zwanzig nationale Richtlinien und eine lange Liste von Provinzverordnungen erlassen, die darauf abzielen, die Pressefreiheit auszuschalten. Der Journalismus wird zunehmend eingeschränkt, da Kritik am Regime verboten ist, Frauen weitreichenden Einschränkungen ausgesetzt sind, politische Debatten unterbunden wurden und die Ausstrahlung von Bildern lebender Wesen verboten ist. “Reporter ohne Grenzen” (RSF) fordert ein Ende dieser Repressionen. Ein Geflecht aus Richtlinien, Verordnungen und mündlich von de-facto-Ministerien übermittelten Anordnungen hat die Medienlandschaft Afghanistans erstickt. Im Januar 2026 wurde eine weitere Grenze überschritten, als das Regime stillschweigend eine neue Strafprozessordnung für die Gerichte erließ, die dank einer Indiskretion ans Licht kam. Obwohl die Strafprozessordnung die Presse nicht direkt erwähnt, bietet sie Medienschaffenden keinen Schutz und nimmt sie nicht von den Bestimmungen aus, sodass sie rechtlichen Bedrohungen und schweren Strafen, einschließlich Freiheitsentzug, ausgesetzt sind. Die neue Strafprozessordnung sieht Freiheitsstrafen und Auspeitschungen für Beleidigungen der Führung des Emirats (Artikel 23: 20 Peitschenhiebe und sechs Monate Haft) oder des obersten Führers der Taliban (Artikel 19: 39 Peitschenhiebe und ein Jahr Haft) vor und kriminalisiert damit faktisch jegliche Kritik an den Behörden. Sie bestraft zudem den Kontakt zu Regierungsgegnern, da Artikel 24 vorschreibt, solche Kontakte den Behörden zu melden. Vage Definitionen von “Rebellion”, “Subversion” und “Ketzerei” gehen mit harten Strafen einher und geben dem Regime eine mächtige neue rechtliche Waffe an die Hand, um Journalisten zum Schweigen zu bringen. Mehr Informationen