Offener Brief an Bundesjustizministerin Anna Sporrer 20. Feber 2026 Wien, am 20. Februar 2026 Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Sporrer, Ende Jänner hat die Wochenzeitschrift „Falter“ im Zusammenhang mit dem Tod eines Häftlings gravierende Missstände in der Justizanstalt Hirtenberg aufgedeckt. Vergangene Woche wollte „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk die Justizanstalt besuchen, um sich von den Haftbedingungen vor Ort ein Bild zu machen. Wie er uns mitgeteilt hat, wurde ihm aber der Zugang verweigert – mit der lapidaren Begründung, es gäbe laufendende Ermittlungen und zu wenig Personal. Das erscheint uns mehr als bedenklich. Der Staat hat die Verantwortung für Menschen, die sich im Strafvollzug befinden. Der Journalismus hat die Aufgabe, den Staat dabei zu kontrollieren und Missstände öffentlich zu machen. Die Frage nach einer menschenwürdigen Unterbringung ist – wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seiner Entscheidung „Szurovecz gegen Ungarn“ klargestellt hat – eine Frage von erheblichem öffentlichen Interesse. Sie berührt zentrale Grund- und Menschenrechte und geht uns alle etwas an. Es ist daher nicht mit der journalistischen Freiheit (Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention) vereinbar, wenn der Staat Recherchen zu diesem Thema behindert und Journalist:innen den Zugang zu Informationen verweigert, ohne dafür einen gewichtigen, in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen Grund zu haben. Insbesondere laufende Ermittlungen, aber auch zu wenig Personal sind unserer Ansicht nach keine derartigen gewichtigen Gründe. Diese Behinderung journalistischer Arbeit ist umso gravierender, als sie kein isoliertes Ereignis darstellt. Erste Erkenntnisse aus dem „Monitor Journalismusfreiheit“ des Presseclub Concordia deuten auf ein strukturelles Problem hin: Die unzulässige Beschränkung des Informationszugangs wurde von Expert:innen ganz grundsätzlich als ein zentrales Problemfeld identifiziert. Als eine mögliche Ursache wurde genannt, dass in Teilen von Verwaltung, Justiz und Politik ein unzureichendes Verständnis für die Rolle und Funktion des Journalismus herrscht. Der aktuelle Fall bietet die Gelegenheit, deutlich zu machen, dass es Ihrerseits nicht an einem solchen Verständnis mangelt. Wir erwarten daher, dass Sie die Journalismusfreiheit achten und den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Zugang zu Information sicherstellen – sowohl im vorliegenden Fall als auch überall dort, wo dies in Ihrem Verantwortungsbereich geboten ist. Mit freundlichen Grüßen Christa Zöchling, Andreas Koller _ Österreichischer Presserat _ Senatssprecher:innen Fritz Hausjell _ Reporter ohne Grenzen Österreich _ Präsident Walter Strobl _ Presseclub Concordia _ Rechtsdienst Journalismus