RSF übergibt Hunderte von “Postkarten für Maryna” an belarussische Botschaften in 6 Städten und fordert die Freilassung der inhaftierten Redakteurin Maryna Zolatava Posted on 9. November 2023von Reporter ohne Grenzen Reporter ohne Grenzen (RSF) hat seine Aktion “Postkarten für Maryna” abgeschlossen und anlässlich des Geburtstags von Maryna Zolatava Hunderte von Postkarten, Briefen und Online-Botschaften zur Unterstützung der inhaftierten belarussischen Redakteurin Maryna Zolatava an belarussische Botschaften in sechs Städten in aller Welt übergeben. Gemeinsam mit Zolatavas Familie und prominenten Unterstützer*innen hat RSF ein klares Signal an die belarussischen Behörden gesendet, dass die internationale Gemeinschaft Zolatavas Fall beobachtet und die Freilassung aller 36 inhaftierten Medienschaffenden des Landes fordert. Am 6. November übergaben RSF-Vertreter in Paris, London, Berlin, Bern, Stockholm, Wien und Washington DC Hunderte von Unterstützungsbotschaften für Zolatava an die belarussischen Botschaften in ihrem Land. Das Datum ist Zolatavas 46. Geburtstag – der dritte Geburtstag, den sie hinter Gittern verbracht hat, wo sie eine 12-jährige Haftstrafe aufgrund von Anschuldigungen der nationalen Sicherheit verbüßt. Als Chefredakteurin von TUT.BY, der bis zum Verbot populärsten unabhängigen Nachrichtenseite in Belarus, ist Zolatava zu einer Symbolfigur geworden, die stellvertretend für den desolaten Zustand der Pressefreiheit in Belarus steht, einschließlich einer Gruppe von 36 inhaftierten Medienschaffenden. In Paris erklärte der Generalsekretär von RSF, Christophe Deloire, vor versammelten Journalist*innen vor der belarussischen Botschaft: “Diktator Alexander Lukaschenko versucht, die internationalen Nachrichten zu nutzen, um die Menschen die Repression und den Terror in seinem Land vergessen zu lassen. Wir sind heute hierher gekommen, um der Propaganda seines Regimes zu widersprechen und zu zeigen, dass wir weiterhin für die inhaftierten Journalistinnen und Journalisten in Belarus kämpfen werden und die Aufmerksamkeit der Medien auf diese Situation lenken. Maryna Zolatava ist nur eine von vielen Journalisten, aber sie ist die bekannteste im Land – die Redakteurin, die die größte unabhängige Website des Landes leitete – und deshalb wird sie vom Regime so hart getroffen.” Zolatavas Ehemann Vasily Kishkurno, der zusammen mit seinen beiden jungen erwachsenen Kindern an der Pariser Aktion teilnahm, erklärte, wie viel diese Unterstützung für seine Familie bedeutet, und rief zu weiterer Solidarität mit Maryna und allen anderen inhaftierten belarussischen Journalist*innen auf, die nach den Wahlen 2020 nicht schweigen wollen. “Sie brauchen diese Unterstützung und können sie sogar im Gefängnis spüren, denn menschliche Wärme überwindet alle Mauern und sogar Grenzen. Ich weiß, dass eines Tages die Sonne in Belarus aufgehen wird”, sagte er. “Da das Lukaschenko-Regime unerbittlich gegen unabhängige Medien vorgeht, ist die internationale Mobilisierung zur Unterstützung mutiger belarussischer Journalisten wie Maryna Zolatava wichtiger denn je. Diese Welle der weltweiten Solidarität macht deutlich, dass die Welt Zolatava und ihre Kolleg*innen nicht vergessen wird. Unser Ruf nach Freiheit für Zolatava und alle in Belarus inhaftierten Journalist*innen ist lauter denn je – und wir werden nicht aufhören, bis sie frei sind.” Rebecca Vincent, Direktorin für Kampagnen von RSF RSF-Büros auf der ganzen Welt sammelten in den vergangenen zwei Monaten Postkarten als Teil der globalen Kampagne #FreeZolatava. Die Aktion “Postcards for Maryna” erhielt prominente Unterstützung von dem britischen Schauspieler Stephen Fry, der belarussischen Oppositionsführerin Sviatlana Tsikhanouskaya und Mitgliedern der britischen All-Party Parliamentary Group on Belarus. Anfang dieses Jahres hat das globale Netzwerk von RSF mobilisiert, um sich dem Solidaritätsmarathon des Journalistenverbands von Belarus mit den inhaftierten Journalisten anzuschließen und die Unterstützung von 12 RSF-Büros in aller Welt zu zeigen. RSF setzt sich weiterhin für die Kampagne #FreeZolatava und alle inhaftierten Journalisten in Belarus als globale Priorität ein. Weißrussland steht auf dem Weltpressefreiheitsindex 2023 von RSF auf Platz 157 von 180 Ländern.
Warum wir das Zitierverbot für Medien aus Strafverfahren ablehnen: Posted on 7. November 2023von Reporter ohne Grenzen Pressefreiheit: Ein Zitierverbot schränkt die Pressefreiheit ein, indem es Journalisten daran hindert, wichtige Informationen zu verbreiten und die Öffentlichkeit angemessen zu informieren. Transparenz und Rechenschaft: Die Möglichkeit, aus Strafverfahren zu zitieren, fördert Transparenz und Rechenschaftspflicht im Justizsystem, da Medien dabei helfen können, mögliche Missstände aufzudecken. Öffentliche Informationsquelle: Medien spielen eine entscheidende Rolle als Informationsquelle für die Öffentlichkeit. Ein Zitierverbot würde den Zugang zu relevanten Informationen einschränken und somit die Meinungsbildung der Bürger beeinträchtigen. Demokratie und Kontrolle: Medien tragen dazu bei, die Handlungen von Regierung und Behörden zu überwachen. Ein Zitierverbot könnte diese Kontrollfunktion schwächen und die Demokratie gefährden, indem es die Möglichkeit einschränkt, kritische Diskussionen anzuregen.
Mögliche Kriegsverbrechen: RSF stellt Strafanzeige Posted on 3. November 2023von Reporter ohne Grenzen Reporter ohne Grenzen (RSF) hat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Strafanzeige eingereicht, damit dieser mögliche Kriegsverbrechen gegen Medienschaffende im Gazastreifen und Israel untersucht. Am 7. Oktober hatte die Hamas aus dem Gazastreifen heraus brutalste terroristische Attacken auf israelisches Gebiet gestartet. Seitdem bombardieren die israelischen Streitkräfte das abgeschottete Gebiet massiv. Die Strafanzeige ist vom 31. Oktober und nennt acht palästinensische Journalisten, die bei der Bombardierung ziviler Gebiete in Gaza durch Israel getötet wurden, sowie einen israelischen Journalisten, der am 7. Oktober bei der Berichterstattung über einen Angriff der Hamas auf seinen Kibbuz ermordet wurde. Ebenfalls genannt werden zwei weitere palästinensische Medienschaffende, die während ihrer Berichterstattung verwundet wurden. Diese elf Personen wurden Opfer von Angriffen, die nach Ansicht von RSF Kriegsverbrechen darstellen und eine Untersuchung durch den IStGH rechtfertigen. In der Strafanzeige wird auch die vorsätzliche vollständige oder teilweise Zerstörung der Gebäude von mehr als 50 Medieneinrichtungen im Gazastreifen aufgeführt. Die Angriffe, denen palästinensische Medienschaffende in Gaza ausgesetzt waren, entsprechen der Definition des humanitären Völkerrechts für unterschiedslose Angriffe und stellen daher Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Römischen Statuts des IStGH dar. Selbst wenn die Angriffe auf legitime militärische Ziele gerichtet waren, wie die israelischen Behörden angeben, verursachten die Angriffe dennoch einen unverhältnismäßigen Schaden für die Zivilbevölkerung und sind gemäß diesem Artikel somit ein Kriegsverbrechen. Der Tod des israelischen Journalisten stellt die vorsätzliche Tötung einer durch die Genfer Konventionen geschützten Person dar – ein Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz Buchstabe a Ziffer i des Römischen Statuts. RSF führt in der Strafanzeige nur Fälle auf, in denen Medienschaffende bei der Ausübung ihrer Arbeit getötet wurden. Andere Fälle werden noch untersucht. Im Libanon, der, anders als die Palästinensischen Gebiete, kein Vertragsstaat des IStGH ist, wurde ein Reporter getötet und mehrere verletzt. RSF prüft die Möglichkeit, diese Fälle an andere zuständige Gerichtsbarkeiten zu verweisen. Auch Israel ist kein Vertragsstaat des IStGH, aber weil die Palästinensischen Gebiete Vertragspartei sind, konnte der Konflikt dem IStGH als „Situation“ schon unterbreitet werden und die Gerichtsbarkeit ist gegeben. In der Strafanzeige fordert RSF den IStGH außerdem auf, alle Fälle von Medienschaffenden zu untersuchen, die seit dem 7. Oktober getötet wurden – zum Stand 2. November sind das bereits 34. Dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH zu Gaza seit 2018 Die nun eingereichte ist bereits die dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH wegen Kriegsverbrechen gegen palästinensische Medienschaffende in Gaza seit 2018. Die erste datiert vom Mai 2018, nachdem während der Proteste des „Großen Marsches der Rückkehr“ in Gaza zwei Journalisten getötet und mehrere weitere verletzt wurden. Die zweite Strafanzeige reichte RSF im Mai 2021 nach israelischen Luftangriffen auf mehr als 20 Medieneinrichtungen im Gazastreifen ein. RSF unterstützte auch die von Al-Dschasira vorgelegte Strafanzeige wegen der tödlichen Schüsse auf die palästinensisch-US-amerikanische Journalistin Schirin Abu Akle im Westjordanland am 11. Mai 2022. Kein anderer Krieg im 21. Jahrhunderts hat für Medienschaffende auf so tödliche Weise begonnen wie der zwischen der Hamas und Israel. In den drei Wochen seit dem Massaker der Hamas in Israel und dem Beginn der Bombardierung des Gazastreifens sind nach RSF-Recherchen 34 Medienschaffende getötet worden. Mindestens zwölf von ihnen kamen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ums Leben. Dass im selben Zeitraum auf libanesischem, israelischem und palästinensischem Gebiet Medienschaffende getötet wurden, gab es seit über 20 Jahren nicht mehr. In Israel wurde am 7. Oktober der Ynet-Fotograf Roee Idan durch die Hamas ermordet, während er vor seinem Haus filmte. Issam Abdallah, ein libanesischer Journalist der Nachrichtenagentur Reuters, wurde am 13. Oktober durch einen israelischen Luftschlug an der libanesisch-israelischen Grenze getötet. Zuletzt, am 22. Oktober, kam der Fotojournalist Ruschdi Sarradsch, Mitbegründer der Presseagentur Ain Media und Fixer für verschiedene internationale Medien, bei einem israelischen Luftangriff auf sein Wohnhaus ums Leben. Am 20. Oktober wurde der Al-Schabab-Radioreporter Mohammed Ali bei einem Bombardement im Gazastreifen getötet. Mohammed Baluscha, Mitarbeiter des in der Vergangenheit durch Israel verbotenen Fernsehsenders Palestine Today, wurde am 17. Oktober bei einem israelischen Angriff auf sein Wohnhaus getötet. Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 156. Israel steht auf Platz 97, der Libanon auf Platz 119.