Internationaler Frauentag: Angriffe auf Berichterstattung über Frauenrechte

Internationaler Frauentag: Angriffe auf Berichterstattung über Frauenrechte

Internationaler Frauentag: Angriffe auf Berichterstattung über Frauenrechte

Anlässlich des Internationalen Frauentages 2025 macht Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich gemeinsam mit RSF International auf das Ausmaß der Cyber-Belästigung in Fällen von Berichterstattungen über Frauenrechte und geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam. Erhebungen zufolge berichten 60 Prozent der Journalistinnen und Journalisten von Online-Belästigung. „Die häufigsten Formen der Gewalt gegen feministische Journalistinnen“, erklärt Martin Wassermair als Generalsekretär der österreichischen Sektion, „sind Drohungen und digitale Angriffe, die oft vom virtuellen ins reale Leben übergehen und sowohl Sicherheit und Meinungsfreiheit als auch die psychische Gesundheit beeinträchtigen.“

Derartige Online-Angriffe veranlassen viele Reporterinnen und Reporter zur Selbstzensur, weil sie Vergeltungsmaßnahmen für ihre Tätigkeit befürchten. Das wiederum beeinträchtigt die Berichterstattung über diese Themen und bedroht das Recht der Öffentlichkeit auf diesbezüglich zuverlässige Informationen.

In diesem Sinne unterstützt Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich die 16 politischen Empfehlungen von RSF International für Justiz- und Strafverfolgungsbehörden, digitale Plattformen, Nachrichtenredaktionen und nationale Regierungen zur Eindämmung von Online-Angriffen.

Für nationale Regierungen:

  • Garantieren Sie im Namen der Pressefreiheit und des Rechts auf Information den Schutz von Journalistinnen und Journalisten, die über Frauenrechtsthemen berichten, sowie der Medienschaffenden, die sie unterstützen.
  • Führen Sie die Kriminalisierung bestimmter Formen von Cyber-Belästigung in das Strafrecht ein, mit erschwerenden Umständen für die Täter und Verantwortlichen für diese Straftaten, wenn sie sich gegen Journalistinnen und geschlechtliche Minderheiten richten. Die EU-Mitgliedstaaten sollten die Richtlinie (EU) 2024/1385 vom 14. Mai 2024 zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt umsetzen, insbesondere Artikel 11, in dem anerkannt wird, dass Angriffe auf Journalistinnen einen erschwerenden Umstand in Fällen von Cyber-Belästigung darstellen.
  • Gewährleistung des Schutzes von Journalistinnen und Journalisten, die über geschlechtsspezifische Gewalt berichten, insbesondere in Asyl- und Aufenthaltsgenehmigungsverfahren.
  • Ermutigung der Medienorganisationen durch öffentliche Mittel, sich mit Instrumenten zur Erfassung der Stellung von Frauen und geschlechtsspezifischen Minderheiten auszustatten und eine Charta der Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter innerhalb ihrer Strukturen umzusetzen sowie Schulungsinstrumente zur Sensibilisierung ihrer Teams für Parität und Gleichstellung zu entwickeln.


Für Justiz- und Strafverfolgungsbehörden:

  • Einrichtung nationaler Ausschüsse für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten, denen Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, der Polizei und von Journalistenverbänden angehören, um einen regelmäßigen Dialog zu führen.
  • Eirichtung von Verbindungsstellen innerhalb der Polizei, um Zeugenaussagen von Opfern von physischen oder Online-Angriffen zu sammeln.
  • Dokumentieren Sie mit Hilfe der betroffenen Redaktionen die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten, die über Themen im Zusammenhang mit Frauenrechten und geschlechtsspezifischer Gewalt berichten, um das Ausmaß dieser Angriffe zu erfassen.


Für digitale Plattformen:

  • Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit durch die kostenlose Verteilung von Kommunikationskampagnen über Gewalt gegen Journalistinnen und Journalisten, die sich auf geschlechtsspezifische Gewalt spezialisiert haben.
  • Berichte von Journalistinnen und Journalisten, die Opfer von Cyber-Belästigung sind, vorrangig behandeln und zivilgesellschaftliche Organisationen, die in ihrem Namen handeln, unterstützen, sobald ein Bericht eingeht.
  • Unverzügliche Reaktion auf Anordnungen von Justizbehörden, die Fälle von Gewalt gegen Journalisten untersuchen.
  • Bekämpfung anonymer Drohungen und koordinierter und wiederholter Belästigungskampagnen durch „Troll-Fabriken“, indem alle nach geltendem Recht vorgeschriebenen Maßnahmen zur Entfernung von Inhalten und Sperrung von Konten ergriffen werden und angemessene Ressourcen für die Moderation bereitgestellt werden.


Für Nachrichtenredaktionen:

  • Fördern Sie die Schaffung von geschlechtsspezifischen Redakteursrollen
  • Ermutigung von Journalistinnen und Journalisten, sich an medienübergreifenden und internationalen investigativen Netzwerken zu beteiligen.
  • Schulung von Journalistinnen und Journalisten zum Umgang mit Cyber-Belästigung.
  • Schutz von Journalistinnen und Journalisten, die sich auf diese Themen spezialisiert haben, einschließlich ihrer Quellen, und Einrichtung interner Notfallvorkehrungen zu ihrer Unterstützung sowie von Schulungen zur physischen und psychologischen Sicherheit
  • Entwicklung finanzieller Programme, um die investigative Arbeit zu geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu unterstützen.

Kritische Berichterstattung darf nicht zum Schweigen gebracht werden. „Wir müssen alles tun, dass Journalistinnen und Journalisten, die sich mit der Missachtung von Frauenrechten und geschlechtsspezifischer Gewalt befassen, nicht bedroht und belästigt werden. Das ist eine Selbstverpflichtung, die sich nicht auf den Frauentag beschränkt, sondern das ganze Jahr zu gelten hat“, erklärt Wassermair abschließend.