Methodik zur Erstellung des internationalen RSF-Pressefreiheitsindex Posted on 20. April 202623. April 2026von Martin Wassermair Der Index dient dazu, den Grad der Pressefreiheit für Journalismus und Medien in 180 Ländern und Gebieten zu vergleichen. Reporter ohne Grenzen (RSF) und das Expertengremium stützen sich bei der Erstellung des Index auf folgende Definition von Pressefreiheit: “Pressefreiheit ist definiert als die Fähigkeit von Journalistinnen und Journalisten – sowohl als Einzelpersonen als auch als Gruppe -, Nachrichten im öffentlichen Interesse auszuwählen, zu erstellen und zu verbreiten, und zwar unabhängig von politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und gesellschaftlichen Einflüssen und ohne dass ihre körperliche und psychische Unversehrtheit bedroht ist.” Auf der Grundlage dieser Definition sind der Fragebogen zur Pressefreiheit und die Karte in fünf verschiedene Kategorien oder Indikatoren unterteilt: Politischer Kontext, rechtlicher Rahmen, wirtschaftlicher Kontext, soziokultureller Kontext, Sicherheit. Der Index gibt einen Überblick über die Lage im Kalenderjahr vor seiner Veröffentlichung. Dennoch soll er als getreues Abbild der Situation zum Zeitpunkt der Veröffentlichung angesehen werden. Wenn sich die Lage der Pressefreiheit in einem Land zwischen dem Ende des bewerteten Jahres und der Veröffentlichung dramatisch ändert, werden die Daten daher aktualisiert, um die aktuellsten Ereignisse so weit wie möglich zu berücksichtigen. Dies kann mit einem neuen Krieg, einem Staatsstreich, einem schweren Angriff auf Journalistinnen und Journalisten oder der plötzlichen Einführung einer extrem repressiven Politik zusammenhängen. Diese Punktzahl wird auf der Grundlage von zwei Komponenten berechnet: einer quantitativen Erfassung, die im Laufe des zurückliegenden Jahres von den RSF-Teams durchgeführt wird. Sie befasst sich mit der Gewalt, der Journalistinnen und Journalisten in 180 Ländern weltweit ausgesetzt sind: Inhaftierungen, Verschleppungen, Todesfälle und Geiselnahmen. In jedem einzelnen Fall wird geprüft, ob er unter das Mandat von RSF fällt: Handelt es sich um Medienschaffende, wurden sie aufgrund ihrer Arbeit oder während ihrer Berufsausübung ins Visier genommen? einer qualitativen Analyse der Lage in jedem Land oder Gebiet auf der Grundlage der Antworten von zahlreichen Fachleuten für Pressefreiheit (z.B. aus Journalismus, Wissenschaft, Menschenrechten, Zivilgesellschaft) auf einen RSF-Fragebogen (verfügbar in 25 Sprachen; auf der Basis von fünf Indikatoren). Anhand der Antworten wird für alle Befragten eine Punktzahl für jeden Indikator ermittelt. In weiterer Folge wird der Durchschnitt der Punktzahlen pro Land und Indikator berechnet. Schließlich ergibt sich aus dem Durchschnitt aller Indikatorpunktzahlen die Gesamtpunktzahl. Karte der Pressefreiheit Die Karte zur Pressefreiheit bietet einen visuellen Überblick über die Bewertungen aller Länder im Index. Die Farben und Einstufungen sind wie folgt zugeordnet: [85–100 Punkte] gut (grün) [70–85 Punkte] zufriedenstellend (gelb) [55 – 70 Punkte] problematisch (hellorange) [40 – 55 Punkte] schwierig (dunkelorange) [0 – 40 Punkte] sehr ernst (dunkelrot) Bewertungskriterien: fünf Kontextindikatoren Die Punktzahl jedes Landes oder Gebiets wird anhand von fünf Kontextindikatoren ermittelt, die die Lage der Pressefreiheit in ihrer ganzen Komplexität widerspiegeln: Politischer Kontext Rechtlicher Rahmen Wirtschaftlicher Kontext Soziokultureller Kontext Sicherheit Für jeden Indikator wird eine Teilpunktzahl zwischen 0 und 100 berechnet. Alle Teilpunktzahlen fließen zu gleichen Teilen in die Gesamtpunktzahl ein. Innerhalb jedes Indikators haben alle Fragen und Unterfragen das gleiche Gewicht. Politischer Kontext 35 Fragen und Unterfragen dienen der Bewertung: des Ausmaßes an Unterstützung und Achtung der Medienautonomie gegenüber politischem Druck seitens des Staates oder anderer politischer Akteurinnen und Akteure; des Grades an Akzeptanz für verschiedene journalistische Ansätze, die professionellen Standards entsprechen, einschließlich politisch orientierter und unabhängiger Ansätze; des Ausmaßes an Unterstützung für die Medien in ihrer Rolle, die Politik und Regierungen im öffentlichen Interesse zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtlicher Rahmen 26 Fragen und Unterfragen dienen der Bewertung: des Ausmaßes, in dem Journalismus und Medien frei von Zensur, gerichtlichen Sanktionen oder übermäßigen Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit arbeiten können; der Möglichkeit, ohne Diskriminierung zwischen Journalistinnen und Journalisten Zugang zu Informationen zu erhalten, sowie der Möglichkeit, Quellen zu schützen; des Vorhandenseins oder Fehlens von Straffreiheit für diejenigen, die für Gewalttaten gegen Journalistinnen und Journalisten verantwortlich sind. Wirtschaftlicher Kontext 26 Fragen und Unterfragen dienen der Bewertung: der wirtschaftlichen Zwänge im Zusammenhang mit staatlichen Maßnahmen (einschließlich der Schwierigkeiten bei der Gründung eines Nachrichtenmediums, der Begünstigung bei der Vergabe staatlicher Subventionen und der Korruption); der wirtschaftlichen Zwänge im Zusammenhang mit nichtstaatlichen Akteuren (Werbetreibende und kommerzielle Partner); der wirtschaftlichen Zwänge im Zusammenhang mit Medieninhaberinnen und Medieninhabern, die ihre geschäftlichen Interessen fördern oder verteidigen wollen. Soziokultureller Kontext 22 Fragen und Unterfragen dienen der Bewertung: sozialer Zwänge, die sich aus Herabwürdigungen und Angriffen auf die Presse aufgrund von Faktoren wie Geschlecht, sozialer Schicht, ethnischer Zugehörigkeit und Religion ergeben; kultureller Zwänge, einschließlich des Drucks auf Journalistinnen und Journalisten, bestimmte Macht- oder Einflusszentren nicht in Frage zu stellen oder bestimmte Themen nicht zu behandeln, da dies der vorherrschenden Kultur des Landes oder Gebiets zuwiderlaufen würde. Sicherheit 15 Fragen und Unterfragen (⅔ der Sicherheitspunktzahl) betreffen die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten. In diesem Zusammenhang wird Pressefreiheit definiert als die Fähigkeit, Nachrichten und Informationen unter Einhaltung journalistischer Methoden und ethischer Grundsätze zu ermitteln, zu sammeln und zu verbreiten, ohne dabei unnötigen Risiken ausgesetzt zu sein wie: körperliche Gewalt (einschließlich Mord, Gewalt, Festnahme, Inhaftierung, Verschleppung und Entführung); psychische oder emotionale Belastung, die durch Einschüchterung, Nötigung, Belästigung, Überwachung, Doxing (Veröffentlichung persönlicher Informationen in böswilliger Absicht), erniedrigende oder hasserfüllte Äußerungen, Verleumdungen und andere Drohungen gegen Journalistinnen und Journalisten oder deren Angehörige entstehen kann; beruflicher Schaden (zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes, die Beschlagnahmung von Arbeitsmitteln oder die Plünderung von Einrichtungen). Der Missbrauchswert (⅓ des Sicherheitswerts) wird anhand der von RSF erfassten Fälle von Missbrauch gegen Medien sowie Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit nach folgender Formel berechnet: Wobei x die gewichtete Summe der Missbrauchsfälle in einem Land oder Gebiet im Kalenderjahr vor der Indexierung im Verhältnis zum dezentralen Logarithmus der Bevölkerungszahl ist: Dabei gilt: pop ist die Bevölkerungsgröße; jedes xi steht für die Anzahl der Übergriffe in einer Kategorie (Morde, körperliche Angriffe usw.); jedes ki steht für den dieser Kategorie zugeordneten Koeffizienten; n ist die Anzahl der Kategorien, für die Übergriffe registriert wurden; K ist der Koeffizient, der als mathematisches Mittel verwendet wird, um eine Punktverteilung im Bereich von 0 bis 100 zu erstellen. Er beträgt 0,15. Diese Funktion wurde aus folgenden Gründen gewählt: Wenn in einem Land in einem bestimmten Jahr keine Übergriffe gegen Journalisten registriert werden, beträgt der Übergriffswert 100. Wenn die Anzahl der Übergriffe zunimmt, sinkt der Wert und tendiert gegen 0. Datenerhebung RSF sammelt weltweit kontinuierlich Informationen über Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit. Die Informationen über Journalistinnen und Journalisten, die als Geiseln festgehalten, inhaftiert, getötet wurden oder vermisst werden, werden täglich im Pressefreiheitsbarometer von RSF aktualisiert. Wahl der Koeffizienten Die Ki-Koeffizienten legen eine Hierarchie der verschiedenen Arten von Verstößen fest. Folgende Hauptstufen der Schwere werden unterschieden: Verstöße, die kein unveräußerliches Recht gemäß dem gemeinsamen Artikel 3 der vier Genfer Konventionen verletzen (Koeffizient 1): Plünderung, Zerstörung, Schließung oder Einstellung eines Medienunternehmens. Verstöße, die gegen ein unveräußerliches Recht gemäß dem gemeinsamen Artikel 3 der vier Genfer Konventionen verstoßen: Entführung oder Verschleppung (Koeffizient 50), Inhaftierung (Koeffizient zwischen 25 und 50, je nach Dauer der Inhaftierung), Mord (Koeffizient 100). Kategorie der Rechtsverletzung (xi)Koeffizient (ki)Mord 100Entführung50Verschwindenlassen50Inhaftierung für > 10 Jahre*50Inhaftierung für 9-10 Jahre*47.5Inhaftierung für 8-9 Jahre*45Inhaftierung für 7-8 Jahre*42.5Inhaftierung für 6-7 Jahre*40Inhaftierung für 5-6 Jahre*37.5Inhaftierung für 4-5 Jahre*35Inhaftierung für 3-4 Jahre*32.5Inhaftierung für 2-3 Jahre*30Inhaftierung für 1-2 Jahre*27.5Inhaftierung für < 1 Jahr*25Medien durchsucht, zerstört, geschlossen oder eingestellt1 *Hausarrest wird in den Daten als Haft gezählt. Quellen für Bevölkerungsdaten Zur Berechnung des Missbrauchswerts wird die Bevölkerungszahl des jeweiligen Landes oder Gebiets herangezogen. Es werden die von der Weltbank veröffentlichten Bevölkerungszahlen verwendet, außer in den folgenden Fällen, in denen die Quelle angegeben ist: Taiwan: örtliches Statistikamt; Zypern: Eurostat; Nordzypern: Weltbank-Angabe zur Gesamtbevölkerung der Insel Zypern abzüglich der Eurostat-Angabe zur Bevölkerung des Teils von Zypern, der EU-Mitglied ist; Montserrat, Mitglied der OECS: örtliche Regierung. Jährlich aktualisierte regionale Analysen beleuchten die Trends der jeweiligen Ausgabe und liefern zusätzliche Informationen. Die Platzierung und die Lage der Pressefreiheit in jedem der 180 Länder des Index werden zudem in Länderprofilen detailliert dargestellt, die auf der Website eingesehen werden können. Regionale Analysen Afrika Amerika Asien-Pazifik Europa – Zentralasien MENA
Reporter ohne Grenzen an Medienminister Babler: Entpolitisieren Sie die Wiener Zeitung GmbH! Posted on 24. Feber 202624. Feber 2026von Martin Wassermair Fünf Forderungen für eine Neuaufstellung des Medienunternehmens im Eigentum der Republik nach dem Abgang des ÖVP-nahen Geschäftsführers. Eine der umstrittensten medienpolitischen Entscheidungen der Regierung von ÖVP und Grünen war die Einstellung der “Wiener Zeitung” 2023. Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich zieht nun eine Zwischenbilanz über die Neuaufstellung des Unternehmens, dessen Kern das Portal wz.at ist. Denn die Wiener Zeitung GmbH steht im Eigentum der Republik. Änderungen im Unternehmen sind somit – wie beim ORF – Teil der Medienpolitik einer Regierung. Der angekündigte Abschied von Martin Fleischhacker als Geschäftsführer der Wiener Zeitung GmbH ist Chance für einen Neubeginn. Die Bewerbungsfrist für die Neubesetzung endet am 24. Februar 2026. Fünf Forderungen ergeben sich daraus sowie einer Anfragebeantwortung nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei der Wiener Zeitung GmbH. 1) Unabhängige Führungsperson statt parteipolitische Besetzungen Über Jahre ressortierte das Unternehmen im Verantwortungsbereich des Kanzleramts. Der 2018 unter Türkis-Blau bestellte Geschäftsführer Martin Fleischhacker war früher Vorsitzender der Jungen ÖVP und Geschäftsführer des ÖVP-Seniorenbundes, jeweils im Burgenland. Unter der Regierung von ÖVP und Grünen wurde Fleischhacker zwei Mal als Geschäftsführer der Wiener Zeitung GmbH bestätigt. Das Portal help.gv.at leitet nun eine ehemalige Kabinettsmitarbeiterin von Karoline Edtstadler. Fleischhacker kündigte am 21. Jänner seinen Rückzug als Geschäftsführer an. In der Dreierkoalition von ÖVP, SPÖ und Neos ist Medienminister Andreas Babler (SPÖ) für die Wiener Zeitung GmbH zuständig. “Babler hat nun die historische Chance, das Unternehmen in die parteipolitische Unabhängigkeit zu führen”, sagt Fritz Hausjell, Präsident von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich. In einem ersten Schritt soll ein unabhängiger interimistischer Geschäftsführer eingesetzt werden. “Die Wiener Zeitung GmbH gehört der Republik, somit allen Bürgerinnen und Bürgern Österreichs – und nicht den Parteien.” Die dauerhafte Nachfolge des interimistischen Geschäftsführers soll selbstverständlich ebenfalls ein Unabhängiger antreten. Ein transparentes Bewerbungsverfahren ist für Reporter ohne Grenzen unabdingbar. Die Bewertungen sämtlicher KandidatInnen sollten online abrufbar sein. Die Shortlist der KandidatInnen muss sich einem öffentlichen Hearing stellen. Und für die Auswahl des Geschäftsführers sollte nicht allein das Medienministerium verantwortlich sein. “Es braucht neue Modelle für die Auswahl von Personal, die Struktur und den laufenden Betrieb eines öffentlich-rechtlichen Mediums”, fordert Hausjell. “Dieser Prozess darf nicht allein von PolitikerInnen gesteuert werden, sondern soll gemeinsam mit ExpertInnen aus Forschung und Praxis sowie der Zivilgesellschaft erarbeitet werden.” Bei Personalentscheidungen lässt Babler bisher moderne Medienpolitik vermissen. Bei der Neubesetzung des Aufsichtsrates der Wiener Zeitung GmbH weisen nicht alle die gewünschte Parteiunabhängigkeit sowie fachliche Qualifikation auf. 2) Rücklagen der Wiener Zeitung GmbH für Medienbranche nutzen Die heimische Medienbranche ist in der Krise. Die Werbeeinnahmen wandern von traditionellen Medienunternehmen zu internationalen Digitalriesen ab. In Österreichs Medien wird ein Sparpaket nach dem anderen geschnürt, immer mehr JournalistInnen verlieren ihren Job. Existenzsorgen hat die Wiener Zeitung GmbH nicht, im Gegenteil: Sie erhält dieses Jahr 11,5 Millionen Euro aus dem Bundesbudget. Noch dazu verblieben nach dem Ende der Zeitung dutzende Millionen im Unternehmen. Diese Rücklagen, die aus Einnahmen des früheren Amtsblattes stammen, wurden durch verpflichtende Zahlungen von Unternehmen gebildet. Beim letztverfügbaren Jahresabschluss 2024 betrugen die Rücklagen der Wiener Zeitung GmbH samt Tochterunternehmen noch 25 Millionen Euro. “Die Wiener Zeitung GmbH kann nicht doppelt profitieren, von Steuergeld und dem Geld der UnternehmerInnen. Die Rücklagen sollen abgezogen und zur Förderung der Medienlandschaft verwendet werden”, schlägt Hausjell vor. 3) Kein Geld der SteuerzahlerInnen für ausländische Digitalgiganten Die Bundesregierung bittet Digitalriesen wie Alphabet (Google, YouTube), Meta (Instagram, Facebook, WhatsApp) und ByteDance (TikTok), deren Geschäft auch mit der Verbreitung von Hass und gesellschaftlicher Spaltung betrieben wird, mit der Digitalsteuer zur Kasse. Ausgerechnet die staatseigene Wiener Zeitung GmbH gibt aber Geld der SteuerzahlerInnen für Werbung in genau diesen Sozialen Netzwerken aus. Allein 300.000 Euro seien es für Meta gewesen, postete der Medienberater Peter Plaikner vergangenen Oktober. [https://bsky.app/profile/peterplaikner.bsky.social/post/3m3z6vd5fjs2i] Damit könne man seine gesamte Politik-Redaktion samt Lohnnebenkosten für ein ganzes Jahr finanzieren, kommentierte daraufhin “Falter”-Chefredakteur Florian Klenk. [https://bsky.app/profile/klenkflorian.bsky.social/post/3m3z7f6zyk22k] Recherchen von Reporter ohne Grenzen zeigen, dass die Ausgaben sogar noch deutlich höher sind. Mehr als eine halbe Million Euro gab die Wiener Zeitung GmbH binnen zwei Jahren (seit dem Neustart am 1.7.2023 bis zum Ende des ersten Halbjahres 2025) für Werbung an die Digitalriesen aus. Von den rund 545.000 Euro flossen 345.000 an Meta (337.000 an Instagram und 9.000 an Facebook). An TikTok gingen 103.000 Euro. Bei YouTube wurde um 96.000 Euro geworben. Die Zahlen sind der Medientransparenz-Datenbank der Kommunikationsbehörde Austria entnommen. Reporter ohne Grenzen fordert Minister Babler auf, dafür zu sorgen, dass künftig kein Cent der Wiener Zeitung GmbH an die Tech-Giganten fließt. 4) Durchgängig Qualität statt vorgeschobenem “Public Value” Ein zentrales Argument von ÖVP und Grünen bei der Einstellung der “Wiener Zeitung” war die geringe Auflage. Nun stellt sich heraus: Trotz hoher Werbeausgaben sind die Zugriffszahlen beim digitalen Nachfolgeprodukt wz.at und in den Sozialen Netzwerken teils dürftig. Beispielsweise wurden 2025 (1.1. bis 23.10.) 261 Videos auf YouTube veröffentlicht. Mehr als die Hälfte (153 Clips) erreichte weniger als 1.000 Aufrufe, knapp 15 Prozent schafften nicht einmal 100 Aufrufe. Am anderen Ende der Skala stehen acht Videos mit mehr als 50.000 Aufrufen – auf TikTok sind es gar 125. Die Wiener Zeitung GmbH führt ins Treffen, nicht allein die Klickzahlen seien maßgebend, sondern auch der “Public Value” – der öffentliche Mehrwert. “Wenn es um Public Value geht, hätte das Qualitätsblatt Wiener Zeitung und deren etablierter Webauftritt nie eingestellt werden dürfen”, sagt Fritz Hausjell. Das Nachfolgeprodukt wz.at sieht sich als “digitales Kompassmedium”. “Unabhängiger und kritischer Qualitätsjournalismus für mehr Orientierung im Alltag” werde laut Eigenbeschreibung geboten. “Die neuen Produkte Webseite, Podcast und Videos bieten zum Teil Inhalte, die nichts mit Mehrwert zu tun haben”, konstatiert Medienwissenschafter Hausjell. Er verweist beispielhaft auf den aktuellen YouTube-Clip “Welche Food und Drink-Hypes gab es 2025” [LINK: https://www.youtube.com/shorts/mWkJG_VeLfM] oder eine Umfrage zum neuen Jahr, bei der ein Mann über Asylwerber meint, “Alle zurück. Was haben die da verloren? Sie haben gesagt, sie kommen nur, bis der Krieg wieder vorbei ist, Und jetzt tschüss” – was im Video völlig unkommentiert und ohne Kontext der politischen und gesetzlichen Lage gesendet wird. [LINK: https://youtu.be/Fzh-kukj8V4?si=ihJ9ORhLYZHbBd6f&t=265] Im aktuellen Podcast zu Grönland bezeichnen sich die beiden Moderatorinnen als “Zuckerschnecken”. [https://youtu.be/DtRPc6wZJT4?si=ev3p4V19V0xmmq9s&t=25] Vermeintlich zielgruppengerechte Sprache verkommt zur Niveaulosigkeit – die noch dazu nicht interessiert: nur 45 Aufrufe binnen vier Tagen hat die Podcast-Folge geschafft. Ein grundsätzliches Problem sieht Reporter ohne Grenzen im schwammigen Gesetzesauftrag für wz.at. “In einem neuen WZ-Gesetz zur Unabhängigkeit muss der Qualitätsbegriff viel strenger und konkreter gefasst werden. Steuergeld kann es nur geben, wenn sämtliche Inhalte den Kriterien entsprechen”, erklärt Hausjell. 5) Keine neuen Geschäftsfelder Die Wiener Zeitung GmbH hat unter Martin Fleischhacker neue Geschäftsfelder geschaffen. Das Unternehmen besteht nun aus drei Hauptbereichen: wz.at, die Amtsblatt-Nachfolgerin EVI und dem “Media Hub“. Letzterer beinhaltet ein journalistisches Praxisprogramm samt Workshops (Traineeship), Startup-Förderung und ein sogenanntes Zentrum für Medienwissen. Alle neuen Einrichtungen des “Media Hub” unterliegen keinerlei messbaren Qualitätskriterien. Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich fordert daher, Geschäftsfelder an etablierte und zertifizierte Organisationen zu übertragen. “Mit dem Abschied Fleischhackers soll auch die aufgeblähte Struktur des Unternehmens ein Ende haben”, empfiehlt Hausjell. Ein Paradebeispiel für unnötige Geschäftsfelder ist die “Content Agentur Austria”. Diese bietet PR-Angebote für den öffentlichen Sektor und die Privatwirtschaft an. “In Österreich besteht ein funktionierender Markt mit hochqualifizierten privaten PR-Unternehmen. Es gibt keinerlei Notwendigkeit für die staatliche Content Agentur”, erklärt Fritz Hausjell. Erstaunlicherweise ließ der damalige Generalsekretär des ÖVP-Wirtschaftsbundes, Kurt Egger, auch Mediensprecher seiner Partei, die Content Agentur zu – und somit eine direkte Konkurrenz zu den privaten Unternehmen, die in der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation der WKO organisiert sind. “Wird die neue Wirtschaftskammer-Präsidentin Martha Schultz ihre Fachgruppe nicht im Regen stehenlassen?”, fragt Hausjell. Die Geschäftsfelder bilden in ihrer jetzigen Form auch ein potenzielles politisches Einfallstor, insbesondere das Traineeship. Denn alle Bereiche unterstehen dem Geschäftsführer, der von der Politik bestellt wird. Das Gesetz macht damit möglich, dass JournalistInnen nach parteipolitischen Kriterien ausgewählt und dementsprechend eingesetzt werden – was zum Glück bisher nicht passiert ist. “Medienminister Babler muss jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich ändern. Wir wollen keine Schlupflöcher nach dem Geschmack von Viktor Orbán”, stellt Hausjell klar. Der Umbau des Unternehmens, die Etablierung der neuen Geschäftsfelder und die völlige Neuaufstellung des Webauftritts gingen mit sehr hohen Kosten einher. Für externe Berater wurden knapp zwei Millionen Euro ausgegeben laut den beiden letztverfügbaren Jahresabschlüssen, 2023 und 2024. Die Ausgaben für Werbung und Repräsentation sowie Spenden lagen bei 1,5 Millionen Euro. Für journalistische Arbeit externer Content-Anbieter, die unter der Marke WZ veröffentlicht wurde, fiel eine weitere Million an. Zur Einordnung: Aus dem Staatshaushalt erhielt die Wiener Zeitung GmbH 16,5 Millionen Euro im Jahr 2024, davon 7,5 Millionen für den redaktionellen Betrieb. Sechs Millionen gingen an den “Media Hub”, drei Millionen an EVI. Weitere Kosten werfen Fragen auf: Mit Nachzahlungen in Höhe von rund einer Million Euro an (ehemalige) MitarbeiterInnen rechnet Noch-Geschäftsführer Fleischhacker. Er spricht gegenüber dem “Standard” von 20 Jahre zurückliegenden Fehlern in der Personalverrechnung. [https://www.derstandard.at/story/3000000297866/wz-rechnet-mit-nachzahlung-von-million-nachzahlung-wegen-frueher-falscher-lohnverrechnung] Seit 2002 hat Fleischhacker für die Wiener Zeitung GmbH gearbeitet, als Leiter des Controllings, Chief Information Officer und Prokurist, bevor er Geschäftsführer wurde. Reporter ohne Grenzen fordert Medienminister Babler auf, für eine vollständige Klärung der hohen Kosten zu sorgen. Dies nicht zuletzt, da zwei neue Großaufträge für die Wiener Zeitung GmbH im Raum stehen. Der SPÖ-Vorsitzende kündigte das “Meine Zeitung”-Abo an. Junge Personen sollen dadurch kostenfreien Zugang zu Qualitätsmedien erhalten. Mehreren Brancheninsidern zufolge ist die Abwicklung des Vorhabens über die Wiener Zeitung GmbH geplant. Laut “Standard” könnte die Wiener Zeitung GmbH auch als “Instrument für eine neue, von Babler geplante Medienförderung herangezogen werden”. [https://www.derstandard.at/story/3000000304051/babler-besetzt-aufsichtsrat-der-staatlichen-wiener-zeitung-rainer-weissenberger-neu] Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich fragt daher: Ist eine zentrale Abwicklung des “Meine Zeitung”-Abo notwendig? Besitzt die Wiener Zeitung GmbH Erfahrung bei derartigen Projekten? Könnte die Wiener Zeitung GmbH mögliche Aufgaben ohne hohe Ausgaben für externe Beratung und/oder Dienstleister erfüllen? Geht es doch um Steuergelder, die möglichst sparsam und effizient eingesetzt werden sollen – erst recht angesichts der angespannten Budgetsituation des Bundes. Fotocredit: karstensfotos, Wikipedia, CC BY-SA 2.0, ed.
Conference: Media Freedom Without Borders? Posted on 9. Feber 202624. Feber 2026von Martin Wassermair International debate on information rights in the focus of crisis Media freedom is a fundamental human right in democratic societies. In EU member states such as Hungary, Czechia, and Slovakia, the existence of the independent press is under threat. The aim of the international conference is to highlight the importance of free journalism, especially in times of crisis, and to connect media professionals with civil society in order to develop strategies. Friday, February 20, 2026, 2:00 p.m. – 6:00 p.m. Department of Communication at the University of Vienna, Währinger Straße 29, Lecture Hall 2, 2nd floor, 1090 Vienna German version Welcome: Jörg Matthes (Deputy Head, Department of Communication)Fritz Hausjell (President, Reporters Without Borders Austria) Presentations and discussion: Beata Balogová (Chief Commentator, SME; Bratislava) Pavla Holcová (Editor-in-chief investigace.cz; Prague) Edit Inotai (Centre for Euro-Atlantic Integration and Democracy; Budapest) Antoine Bernard (Director Advocacy and Assistance, RSF International; Paris) Moderator: Barbara Tóth (Board Member, Reporters Without Borders Austria) Further program point: Guided tour through the international exhibition Shooting the World of Tomorrow on the occasion of 40 years of Reporters Without Borders. A joint event organized by Reporters Without Borders (RSF) Austria and the Department of Communication at the University of Vienna. Short biographies: Beata Balogová is an award-winning journalist; from 2014 to 2025, she was editor-in-chief of the Slovak daily newspaper and news website SME and is currently chief commentator; In 2020, she received the European Press Prize in the Opinion category and has been awarded national journalism prizes in Slovakia three times. She is a member of the European Press Prize board and was vice-chair of the International Press Institute’s Executive Council from 2016 to 2022. Pavla Holcová is an investigative journalist and founder of independent outlet and OCCRP member center investigace.cz. She has contributed to major cross-border projects such as the Panama Papers, the Russian and Azerbaijani Laundromats, the Pegasus Project, the Pandora Papers, and the Russian Asset Tracker. She is the winner of the ICFJ Knight International Journalism Award and, with her colleagues Arpád Soltész and Eva Kubániová, the World Justice Project’s Anthony Lewis Prize Award. Edit Inotai worked as a correspondent in Berlin from 2003 to 2007 and as a foreign correspondent for the leading daily newspaper Népszabadság until 2014; she later moved to the weekly business newspaper Figyelő, which was taken over by the government in 2017; She currently works for the German public television broadcaster ARD and the investigative news site Balkan Insight in Budapest, and is a board member of the Budapest-based think tank Centre for Euro-Atlantic Integration and Democracy (CEID). Antoine Bernard is a lawyer and Director of Advocacy, Litigation and Assistance at Reporters Without Borders (RSF) International; Co-Director of the Master’s program in Human Rights and Humanitarian Action at Sciences Po (PSIA). With support from: