ROG kritisiert türkische Maßnahmen gegen das Web 2.0

Reporter ohne Grenzen verurteilt die Entscheidung des Militärtribunals des türkischen Generalstabs vom 21. März 2008, den Zugang zur Webseite von Indymedia Istanbul begründungslos zu sperren.  

„Diese Entscheidung ist völlig unverhältnismäßig", so Rubina Möhring, Präsidentin von ROG Österreich. „Warum wird gleich eine ganze Webseite blockiert, nur weil Teile ihres Inhalts als beleidigend erachtet werden? Wir fordern die Behörden dringend auf, zu dieser überzogenen Maßnahme Stellung zu nehmen und  die Meinungsfreiheit der Internetuser sowie ihr Recht auf Nachrichten und Information künftig entsprechend zu berücksichtigen", so Rubina Möhring weiter.


Die MitarbeiterInnen von Indymedia Istanbul beschreiben die Blockade gegen ihre Seite als „bloß einen Versuch", Zensur durch Einschüchterungsmaßnahmen auszuüben. Die türkischen Behörden hätten „noch nicht verstanden, dass die Zensur des Internets technisch unmöglich ist". Die MitarbeiterInnen setzen ihre Arbeit fort, in dem sie ihre Artikel unter einer anderen Internetadresse weiter veröffentlichen.

Foto- und Videoseiten werden in der Türkei häufig blockiert. So wurde der Zugang zu YouTube vom 17. bis 23. März 2008 heuer zum dritten Mal gesperrt. Ein Polizeigericht in Ankara hatte die Blockade verfügt, weil es einzelne Videos der Seite als Beleidigung des Andenkens an Staatsgründer Atatürk empfunden hatte. Auch die Fotoseite Slide ist seit 25. März aufgrund von „Fotos und Artikeln, die als Beleidigung Atatürks angesehen werden" von der Türkei aus unerreichbar. WorldPress, die weltweit populärste Blog-Plattform, ist bereits seit August 2007 gesperrt.  

„Interaktive Webseiten sind immer stärker der Zensur ausgesetzt, weil sie schwerer zu kontrollieren sind als die traditionellen Nachrichten-Websites," so Rubina Möhring von Reporter ohne Grenzen Österreich. „Die Entscheidung der türkischen Behörden stellen aus unserer Sicht eine Gefahr für das Web 2.0 dar".

Die Blockade der Webseiten stützt sich auf Artikel 8 des Gesetzes 5651 über Online-Publikationen und die Bekämpfung von Cyber-Kriminalität vom 4. Mai 2007, das vergangenen November in Kraft getreten ist. Webseiten, die als Beleidigung Atatürks empfunden werden, können auf dieser Rechtsgrundlage während der gesamten Zeit einer gerichtlichen Untersuchung komplett unerreichbar gemacht werden.  


2.04.08 16:25 |

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