Reporter ohne Grenzen (ROG) wird ab heute unter der Adresse wikileaks.rsf.org die Webseite von WikiLeaks spiegeln. Die Organisation hat sich für diese Form der Partnerschaft mit WikiLeaks entschieden, die als ein Teil einer weitläufigeren Partnerschaft von WikiLeaks mit internationalen Nachrichtenmedien zu sehen ist. Eine langfristige Kooperation von Reporter ohne Grenzen mit WikiLeaks wird dabei von WikiLeaks` weiteren Aktivitäten und zukünftigen Inhalten abhängig sein, so ROG.
"Wikileaks hat das Recht, Informationen ungehindert zu verbreiten. Unsere Aktion ist eine Geste der Unterstützung dieser Meinungsfreiheit", so Reporter ohne Grenzen. "Wir kämpfen für den freien Informationsfluss, aber auch für den Schutz der Quellen, ohne die investigativer Journalismus nicht existieren könnte", so die Organisation weiter.
"Wikileaks hat das Recht, Informationen ungehindert zu verbreiten. Unsere Aktion ist eine Geste der Unterstützung dieser Meinungsfreiheit", so Reporter ohne Grenzen. "Wir kämpfen für den freien Informationsfluss, aber auch für den Schutz der Quellen, ohne die investigativer Journalismus nicht existieren könnte", so die Organisation weiter.
Mit der Veröffentlichung der US-Depeschen hat WikiLeaks eine große Menge bisher unveröffentlichter Daten an international führende Zeitungen sowie der Öffentlichkeit bereitgestellt. Die Bedrohungen und die Versuche, WikiLeaks zu schließen, seien als Angriff auf Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention zu werten.
Um die Dokumente zu beschaffen und sie an WikilLeaks weiterzuleiten waren, wie so oft im investigativen Journalismus, Gesetzesübertretungen im Spiel. WikiLeaks hat die Informationen an Nachrichtenmedien weitergeleitet und wird nun, gemeinsam mit diesen Medien, der Komplizenschaft bezichtigt.
Reporter ohne Grenzen macht in diesem Kontext auf eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs aufmerksam, die besagt, dass die Komplizenschaft in jenen Fällen nicht besteht, in denen die Verbreitung solcher Dokumente dem Recht der Öffentlichkeit auf Information dient.
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Um die Dokumente zu beschaffen und sie an WikilLeaks weiterzuleiten waren, wie so oft im investigativen Journalismus, Gesetzesübertretungen im Spiel. WikiLeaks hat die Informationen an Nachrichtenmedien weitergeleitet und wird nun, gemeinsam mit diesen Medien, der Komplizenschaft bezichtigt.
Reporter ohne Grenzen macht in diesem Kontext auf eine Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs aufmerksam, die besagt, dass die Komplizenschaft in jenen Fällen nicht besteht, in denen die Verbreitung solcher Dokumente dem Recht der Öffentlichkeit auf Information dient.
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