Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die gestrige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Gesetzes zur
Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in den Vorschriften
zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das in Artikel 10 Abs. 1 des
Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheimnis. "Dieses Urteil war
überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf
Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung
dar", so ROG. "Einer der Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz
journalistischer Quellen, war gefährdet - die Vertraulichkeit der
Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert."
Das seit 2008 gültige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtete
Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Daten von Telefon-, E-Mail- und
Internetverbindungen anlasslos sechs Monate lang zu speichern. Die jetzt für
verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Bestimmungen waren vom
Bundesgesetzgeber zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen
worden.
Nach Ansicht von ROG muss die Regelung auch auf EU-Ebene erneut überprüft
werden: "Eine Nachbesserung des deutschen Gesetzes mit strengeren Vorgaben
der Datensicherheit und -nutzung ist wichtig, aber nicht ausreichend." ROG
begrüßt deshalb die Ankündigung der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die
Richtlinie noch in diesem Jahr überprüfen zu lassen. Auch die deutsche
Regierung sollte sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie einsetzen.
Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des Gesetzes zur
Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in den Vorschriften
zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das in Artikel 10 Abs. 1 des
Grundgesetzes garantierte Telekommunikationsgeheimnis. "Dieses Urteil war
überfällig. Die bisherige Regelung stellte einen Eingriff in das Recht auf
Meinungs- und Pressefreiheit sowie auf informationelle Selbstbestimmung
dar", so ROG. "Einer der Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz
journalistischer Quellen, war gefährdet - die Vertraulichkeit der
Kommunikation zwischen Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert."
Das seit 2008 gültige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtete
Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Daten von Telefon-, E-Mail- und
Internetverbindungen anlasslos sechs Monate lang zu speichern. Die jetzt für
verfassungswidrig erklärten gesetzlichen Bestimmungen waren vom
Bundesgesetzgeber zur Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen
worden.
Nach Ansicht von ROG muss die Regelung auch auf EU-Ebene erneut überprüft
werden: "Eine Nachbesserung des deutschen Gesetzes mit strengeren Vorgaben
der Datensicherheit und -nutzung ist wichtig, aber nicht ausreichend." ROG
begrüßt deshalb die Ankündigung der EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die
Richtlinie noch in diesem Jahr überprüfen zu lassen. Auch die deutsche
Regierung sollte sich für eine Aufhebung der EU-Richtlinie einsetzen.
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