Pressefreiheit in der Türkei trotz Reform des Artikel 301 gefährdet

Die jüngsten Änderungen des türkischen Strafgesetzbuches, das Angriffe auf die türkische Identität unter Strafe stellt, sind „künstlich und ineffizient", erklärte heute die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen.

„Es ist ein Fehler, diese Reform als positiv anzusehen", so Rubina Möhring von Reporter ohne Grenzen. „Die Bestrafungen sind zwar zurückgegangen, aber Angriffe auf die türkische Identität wurden einfach durch die Bezeichnung Angriffe auf die türkische Nation ersetzt. Das lässt den Richtern genügend Spielraum, jeden strafrechtlich zu verfolgen, der in der Öffentlichkeit sensible Themen wie den Völkermord an den Armeniern und Probleme mit den Kurden anspricht."

„Des weiteren bezieht sich diese Reform nur auf Artikel 301. Um eine tatsächliche Verbesserung der Meinungsfreiheit in der Türkei zu gewährleisten, bedarf es einer Reform aller Gesetze und Verpflichtungen, die die freie Meinung einschränken. Diese stark eingeschränkte Abänderung bestätigt nur das große Problem, mit dem sich die türkischen Behörden konfrontiert sehen," so Rubina Möhring weiter.

Die Nationalversammlung nahm die Abänderungen des Artikels 301 nach einer heftigen Debatte am 30. April mit einem Ergebnis von 250 zu 65 Stimmen an. Artikel 301, der im Mai 2005 als Ersatz von Artikel 109 des Strafgesetzbuches in Kraft getreten war, ermöglichte bisher bei Angriffen auf die „türkische Identität" eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und wurde zur Verfolgung mehrerer tausend Personen herangezogen.

Nach Ansicht des Justizministers Mehmet Ali Sahin kamen im ersten Quartal des vergangenen Jahres 1.189 Menschen wegen Verletzung des Artikels 301 vor Gericht. Zu den Verfolgten zählen auch der Romanautor und Nobelpreisträger Orhan Pamuk und der armenisch-türkische Zeitungsverleger Hrant Dink, der am 19. Jänner 2007 von Ultranationalisten in Istanbul ermordet wurde.

Die Gesetzesreform ersetzt Angriffe auf „türkische Identität" durch Angriffe auf die „türkische Nation" und setzt die maximale Gefängnisstrafe von drei auf zwei Jahre herab. Folglich werden die meisten Verhandlungen in Bezug auf Artikel 301 in Zukunft vor dem Amtsgericht und nicht mehr vor dem Strafgericht stattfinden. Die neue Rechtslage wird auch auf laufende Verfahren angewendet werden.

Artikel 301 ist nur ein Teil eines gesetzlichen Arsenals, das Meinungsfreiheit in der Türkei einschränkt. Andere Gesetze bestrafen „Angriffe auf grundlegende nationale Interessen" (Artikel 305), „Anstiftung zu Hass, Feindschaft oder Erniedrigung" (Artikel 216), „Angriffe auf das Andenken des Gründers der Türkischen Republik, Atatürk" (Gesetz 5816 vom 25. Juli 1951), und die „Anstiftung von Menschen zur Verweigerung des Militärdienstes" (Artikel 318). In vielen Fällen werden die Strafen um die Hälfte höher angesetzt, wenn Medien für den Gesetzesbruch verantwortlich gemacht werden.


6.05.08 12:51 |

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