Ukraine: Massive Einschränkungen von Informations- und Versammlungsfreiheit durch neues Gesetz 3879

Ukraine: Massive Einschränkungen von Informations- und Versammlungsfreiheit durch neues Gesetz 3879

Mit der Adoption des Gesetzes „3879” hat das ukrainische Parlament am vergangenen Donnerstag seine Zustimmung zu einem Rückschritt in repressivste Gesetzgebung gegeben. Nur einen Tag später gab der ukrainische Präsident Wiktor Janukowytsch das Gesetz öffentlich bekannt, womit es beschlossen ist.

Reporter ohne Grenzen (ROG) ist entsetzt über die Zustimmung zu dem 130 Seiten umfassenden Gesetz, das unter anderem den Tatbestand der „Beleidigung” kriminalisiert, das Blockieren von Webseiten ohne Gerichtsbeschluss fördert und von internationalen Geldern unterstützte Menschenrechts – NGOs als „Auslandsagenten” bezeichnet.

Das ist ein großer Rückschritt weg von der Demokratie”, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich. „Der Präsident hat die Ukraine damit auf einen völlig anderen, anti-demokratischen Weg geführt”, so Möhring weiter. Das Gesetz verstoße gegen fundamentale Freiheit, die in der ukrainischen Konstitution verankert seien.

Reporter ohne Grenzen kritisiert auch die Art und Weise der Durchsetzung von 3879: „Gesetz 3879 war ursprünglich eine Reaktion auf die oppositionellen Proteste Anfang Dezember vergangenen Jahres, es verschärft Restriktionen gegen die Informationsfreiheit und anderen fundamentalen Freiheiten. Die Adoption des Gesetzes im Parlament geschah im Widerspruch zur üblichen Abstimmungsprozedur – ein weiteres Indiz dafür, dass es sich hierbei um eine bedeutenden Angriff auf die Zivilgesellschaft handelt”, so Möhring.

Das Gesetz, das im Wortlaut „ Gesetz über den Rechtsapparat sowie den Status von Richtern und zur Errichtung zusätzlicher Maßnahmen für den Schutz und die Sicherheit der Zivilgesellschaft” heißt, war am 14.1. von zwei Abgeordneten der regierenden Partei vorgelegt worden und nur zwei Tage später, ohne Diskussion und mit Abstimmung per Hand anstatt der üblichen elektronischen Abstimmung beschlossen worden.

Die Medien sind besonders von Artikel 151-1 betroffen, welcher von nun an wieder unter das Strafgesetz fällt. Bei Beleidigungen von Personen durch die Medien oder das Internet ist die Höhe der Strafe 50-300 mal so hoch wie das Gehalt oder beträgt 150-240 Stunden Arbeit im öffentlichen Dienst, in besonderes harten Fällen sogar bis zu zwei Jahren Gefängnis. Die Ukraine hatte erst 2001 den Tatbestand der Beleidigung aus dem Strafgesetz herausgenommen.

Internationale Erfahrung hat gezeigt, so ROG, dass das Kriminalisieren von Medienberichten und vor allem mögliche Haftstrafen ein Klima der Einschüchterung hervorrufen, in dem Journalisten sich keine heiklen Themen mehr zu veröffentlichen trauen.

Die Rückkehr der „Beleidigung” in das Strafgesetz markiere einen 13 jährigen Rückschritt für die Ukraine, so Reporter ohne Grenzen.

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