Türkei: Nach Gesetzesänderung im September: Verfassungsgericht hebt verschärfte Internetzensurmaßnahmen wieder auf

Türkei: Nach Gesetzesänderung im September: Verfassungsgericht hebt verschärfte Internetzensurmaßnahmen wieder auf

Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die gestrige Entscheidung des türkischen Verfassungsgerichtes, die Macht des „Hohen Rates für Telekommunikation” (TIB) wieder einzuschränken. Die Behörde hatte erst im vergangenen September durch eine Gesetzesänderung, welche die türkische Nationalversammlung am 10. September durchgewunken hatte, erhebliche Macht bei der Ausübung von Zensurmaßnahmen zugesprochen bekommen. So war es möglich, dass Webseiten ohne Gerichtsbeschluss und ohne konkreten Anlass „präventiv” blockiert werden konnten. Außerdem darf der TIB Daten aller Internetbenutzer sammeln, unabhängig, ob es Ermittlungen gegen eine Person seitens der Justiz gibt oder nicht. Nun hat das Verfassungsgericht die Gesetzesänderungen als verfassungswidrig erklärt und damit widerrufen.
Für Reporter ohne Grenzen ist die Aufhebung der Änderungen ein ermutigendes Zeichen nach einem Jahr der konstanten Zunahme von Online-Zensurmaßnahmen in der Türkei.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes macht einmal mehr deutlich, dass das nationale Sicherheitsbedürfnis die Freiheit der Meinungsäußerung nicht verletzen darf”, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich. Die Pressefreiheitsorganisation hofft nun auf eine rasche Umsetzung dieser Entscheidung. Trotzdem müsse noch weit mehr getan werden, wolle man Bedingungen für völlige Informationsfreiheit schaffen. Darunter fallen beispielsweise die Abschaffung der Macht des TIB, willkürlich Webseiten zu blockieren und eine dringend erforderliche Überarbeitung des Internetgesetzes 5651, durch das massenhaftes Blockieren von Seiten im Internet erst möglich gemacht wurden. Auch die weitverbreitete Online-Überwachung durch den Geheimdienst müsse beendet werden.

Auch nach den jüngsten Änderungen bleibt die türkische Internetgesetzgebung weitgehend repressiv. Der TIB kann weiterhin ohne Gerichtsbeschluss Webseiten lahmlegen, wenn es den Verdacht der Diskriminierung oder der Verletzung der Privatsphäre gibt. Ein anderer Grund wäre das Blockieren durch den TIB um „Familie und Kinder zu schützen”.
Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits im April und Mai die Aufhebung der Blockade von Twitter und Youtube angeordnet.
Die Türkei steht auf Platz 154 von 180 Ländern auf dem Index der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen.