ROG kritisiert türkische Maßnahmen gegen das Web 2.0

ROG kritisiert türkische Maßnahmen gegen das Web 2.0

Reporter ohne Grenzen verurteilt die Entscheidung des
Militärtribunals des türkischen Generalstabs vom 21. März 2008, den
Zugang zur Webseite von Indymedia Istanbul begründungslos zu sperren.  

„Diese
Entscheidung ist völlig unverhältnismäßig”, so Rubina Möhring,
Präsidentin von ROG Österreich. „Warum wird gleich eine ganze Webseite
blockiert, nur weil Teile ihres Inhalts als beleidigend erachtet
werden? Wir fordern die Behörden dringend auf, zu dieser überzogenen
Maßnahme Stellung zu nehmen und  die Meinungsfreiheit der Internetuser
sowie ihr Recht auf Nachrichten und Information künftig entsprechend zu
berücksichtigen”, so Rubina Möhring weiter.


Die MitarbeiterInnen von Indymedia Istanbul beschreiben die
Blockade gegen ihre Seite als „bloß einen Versuch”, Zensur durch
Einschüchterungsmaßnahmen auszuüben. Die türkischen Behörden hätten
„noch nicht verstanden, dass die Zensur des Internets technisch
unmöglich ist”. Die MitarbeiterInnen setzen ihre Arbeit fort, in dem
sie ihre Artikel unter einer anderen Internetadresse weiter
veröffentlichen.

Foto- und Videoseiten werden in der Türkei häufig blockiert. So wurde der Zugang zu YouTube
vom 17. bis 23. März 2008 heuer zum dritten Mal gesperrt. Ein
Polizeigericht in Ankara hatte die Blockade verfügt, weil es einzelne
Videos der Seite als Beleidigung des Andenkens an Staatsgründer Atatürk
empfunden hatte. Auch die Fotoseite Slide ist seit 25. März
aufgrund von „Fotos und Artikeln, die als Beleidigung Atatürks
angesehen werden” von der Türkei aus unerreichbar. WorldPress, die weltweit populärste Blog-Plattform, ist bereits seit August 2007 gesperrt.  

„Interaktive
Webseiten sind immer stärker der Zensur ausgesetzt, weil sie schwerer
zu kontrollieren sind als die traditionellen Nachrichten-Websites,” so
Rubina Möhring von Reporter ohne Grenzen Österreich. „Die Entscheidung
der türkischen Behörden stellen aus unserer Sicht eine Gefahr für das
Web 2.0 dar”.

Die Blockade der Webseiten stützt sich auf
Artikel 8 des Gesetzes 5651 über Online-Publikationen und die
Bekämpfung von Cyber-Kriminalität vom 4. Mai 2007, das vergangenen
November in Kraft getreten ist. Webseiten, die als Beleidigung Atatürks
empfunden werden, können auf dieser Rechtsgrundlage während der
gesamten Zeit einer gerichtlichen Untersuchung komplett unerreichbar
gemacht werden.