Reporter ohne Grenzen Österreich fordert sofortige Maßnahmen zur Wahrung der Pressefreiheit und Schutz der aktuell inkriminierten Redaktionen von „profil”, „news” und ORF-Fernsehen

Reporter ohne Grenzen Österreich fordert sofortige Maßnahmen zur Wahrung der Pressefreiheit und Schutz der aktuell inkriminierten Redaktionen von „profil”, „news” und ORF-Fernsehen

Demokratiepolitisches Rechtsbewusstsein zeigt im österreichischen Rechtsstaat bedenkliche Schwächen.
 

 Reporter ohne Grenzen Österreich begrüßt die Forderung von Medienstaatssekretär Josef Ostermayer nach einer Präzisierung des Redaktionsgeheimnisses und die entsprechende Gesprächsbereitschaft der Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.  Zum Schutz der aktuell inkriminierten ORF-Redaktion „Am Schauplatz” sowie der Redaktionsmitglieder der Print-Magazine „profil” und „news” fordert die Menschenrechtsorganisation jedoch unverzügliche Maßnahmen.
 
„In allen drei Fällen laufen Journalisten Gefahr,  widerrechtlich von der Staatsanwaltschaft  kriminalisiert zu werden. Dies ist eine eminente Existenzbedrohung für jeden einzelnen. Deshalb ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben.” so die Vorsitzende von Reporter ohne Grenzen Österreich, Rubina Möhring. Eine künftige Regelung kann den aktuell betroffenen Journalisten in der heutigen Situation nicht helfen. „Einmal mundtot gemacht bedeutet für immer mundtot gemacht, da nutzt auch keine spätere Rehabilitation”, so Möhring.
 
Die jüngsten Verstöße gegen Presse- und Informationsfreiheit in Österreich zeigen, dass  demokratiepolitisches Rechtsbewusstsein bei manchen österreichischen Behörden offenbar bedenklich schwach ausgeprägt zu sein scheint. Anders ist es nicht zu verstehen, dass das Oberlandesgericht Wien unter Androhung hoher Bußgelder unter Verletzung des Redaktionsgeheimnisses vom ORF  die Herausgabe des gesamten Drehmaterials der Ende März ausgestrahlten Schauplatz-Sendung  „Am rechten Rand” verlangt. Das widerspricht aus Sicht von Reporter ohne Grenzen allen guten Sitten und Regeln im Zusammenhang mit dem Bürgerrecht Pressefreiheit. Dasselbe gilt auch für existentielle Gefährdung jener Journalistinnen und Journalisten, die nun von den Behörden wegen ihrer Berufsausübung an den Pranger gestellt und durch Strafandrohungen unter Druck gesetzt werden.

An der Bereitschaft der Bundesregierung zu raschen Absicherung der Pressefreiheit als unveräußerlichen Teil der Meinungsfreiheit wird abzulesen sein, wie ernst es der Justizministerin mit dem Recht auf freien und ungehinderten Zugang zu Informationen der StaatsbürgerInnen ist, so Möhring.