Pakistan: Neuer Verhaltenskodex für Journalisten führt zu Selbstzensur

Pakistan: Neuer Verhaltenskodex für Journalisten führt zu Selbstzensur

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Reporter ohne Grenzen (ROG) kritisiert den neuen Verhaltenskodex für Radio und Fernsehen, der von der Pakistanischen Behörde für elektronische Medienregulation (PEMRA) beschlossen wurde und am 20. August in Kraft getreten ist.

„ Die pakistanischen Medien, insbesondere Radio und Fernsehen, sind ohnehin schon einer starken Kontrolle unterworfen. Der Verhaltenskodex ist ganz klar eingeführt worden, um die Berichterstattung noch weiter zu zensieren und wird auch die Selbstzensur der Journalisten verstärken“, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich.

Der Kodex enthält mehrere sehr restriktive Vorgaben. So dürfen Journalisten in Zukunft keine Kommentare oder Kritik zu Themen wie dem Islam, der Justizbehörde oder dem pakistanischen Militär abgeben.

Nach dem neuen Verhaltenskodex dürfen elektronische Medien auch dazu verpflichtet werden, aktuelle bzw. Liveberichterstattung abzubrechen und durch anderes Sendematerial zu ersetzen, wenn die Liveberichterstattung Themen beinhaltet, die dem Verhaltenskodex widersprechen. Welche Themen das sind, ist nicht festgeschrieben und kann von der PEMRA spontan beschlossen werden.

Zwar sind keine Sanktionen bei Zuwiderhandlungen im Kodex festgeschrieben.Dennoch fürchten Journalisten drakonische Strafen und Einschüchterungen bis hin zur Schließung von TV – Sendern.

Die Unbestimmtheit, in welcher der Verhaltenskodex geschrieben worden ist, birgt eine große Gefährlichkeit. Die Anwendung der Richtlinie kann willkürlich und spontan geschehen, Journalisten werden gezwungen, auf „ungefährliche“ Themen auszuweichen, um keinen Ärger zu bekommen.

Artikel 3.1.a etwa besagt, dass die Behörden jegliche Berichterstattung über islamische Werte und die nationale Ideologie Pakistans zensieren darf. In Artikel 3.1.j wird die pakistanische Armee und die Justizbehörde vor Kritik durch Journalisten geschützt.

Auch über sogenannte „Durchführungen für die Sicherheit der Gesellschaft“ und über Opferzahlen bei solchen Durchführungen darf laut Artikel 8.7 nicht berichtet werden ohne vorherige Autorisierung durch offizielle Stellen.

Pakistan steht auf Platz 159 von 180 Ländern auf der Weltrangliste von Reporter ohne Grenzen