Nur noch autorisierte Texte in Polens Medien: Verfassungsgerichtshof bestätigt Artikel 14 im Pressekodex

Nur noch autorisierte Texte in Polens Medien: Verfassungsgerichtshof bestätigt Artikel 14 im Pressekodex

Von jetzt an kann in Polen jemand dafür bestraft werden, wenn er die Wahrheit sagt,” meint der polnische Journalist Jerzy Wizerkaniuk. Laut Verfassungsgerichtshof soll das am 29.September ebendort als rechtmäßig anerkannte Gesetz zur Autorisierungspflicht von Texten den Leser vor Manipulation schützen. Wizerkaniuk ist da anderer Meinung: “die eigentliche Manipulationsgefahr besteht im Einholen der Erlaubnis.”


Jerzy Wizerkaniuk, Redakteur der Wochenzeitung Gazeta Koscianska, wurde zuletzt nach dem nun als gesetzmäßig verankerten Artikel 14 des seit 1984 existierenden Presserechts verurteilt. Er hatte im Februar 2003 ein Interview mit dem Parlamentsabegordneten Tadeusz Myler von der demokratischen Linksallianz (SLD) veröffentlicht, das auf einem Audioband basierte. Der Abgeordnete verklagte den Journalisten wegen Diffamierung.

Der Verfassungsgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass Artikel 14 „die Garantie für Härte und Wahrheit in öffentlichen Debatten gibt” , sowie „das Recht auf präzise, konkrete und nicht irreführende Nachrichten”. Medien dürfen nach diesem Artikel hart bestraft werden, sollten sie Zitate in ihren Texten nicht vorher absegnen lassen.

Die Reporter ohne Grenzen sind über diese Entscheidung schockiert: “Dieses Gesetz ist einem Mitgliedstaat der Europäischen Union vollkommen unwürdig und zerstört jede redaktionelle Unabhängigkeit,” so Rubina Möhring von den Reportern ohne Grenzen Österreich.

Das Absegnen eines Textes vor seiner Veröffentlichung sollte der freien Entscheidung der Journalisten überlassen bleiben. Mit der Anerkennung des Artikels 14 hat der Verfassungsgerichtshof einen Zensurmechanismus installiert, der zu repressiven Diktaiuren passen würde. Für europäische Standards ist eine solche Entscheidung völlig inakzeptabel.”

Der Journalist Jerzy Wizerkaniuk will sich nun an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg wenden.