Mazedonien plant Gesetz zur Einschränkung ausländischer Journalisten

Mazedonien plant Gesetz zur Einschränkung ausländischer Journalisten

Das Mediengesetz für ausländische Journalisten im Land soll in Zukunft einschneidend verschärft werden, so plant es das mazedonische Parlament. Für die Implementierung einer neuen Gesetzesänderung ist zwar noch kein Datum vorgesehen. Die Veränderungen würden jedoch sämtlichen internationalen und europäischen Konventionen der Pressefreiheit zuwiderlaufen, die Mazedonien ratifiziert hat.

Reporter ohne Grenzen (ROG) fordert das mazedonische Parlament auf, Änderungen am Gesetzesentwurf vorzunehmen, da der vorliegende Entwurf für massive Bedenken In-und ausländischer Journalisten und Journalistenorganisationen sorgt.Die Bewegungsfreiheit und Arbeitsweise der ausländischer Journalisten würde durch das geplante Gesetz massiv bedroht.



Das “Gesetz zu Aufbau, Entwicklung und Verteilung ausländischer Publikationen und Filme in Mazedonien” soll das seit 1974 geltende Gesetz aus jugoslawischen Zeiten ablösen und wurde erstmals am 17.Februar vor dem Parlament diskutiert. Es sieht vor, die Entscheidung über die Akkreditierung ausländischer Medien zukünftig dem Außenministerium zu übertragen. Bisher liefen die Akkreditierungen über das Pressebüro der Regierung. Es ist vor allem dieser Punkt, der vielen  Journalisten, aber auch der Vereinigung mazedonischer Journalisten, übel aufstößt.

“Es ist wohl mehr als paradox, dass das geplante Gesetz mehr Repression beinhaltet als das bisherige, noch aus kommunistischen Zeiten stammende Gesetz”, so Reporter ohne Grenzen. “Wir sind mehr als beunruhigt über den autoritären Ton des Gesetzesentwurfs – und schlichtweg perplex über einige Absätze, die uns schlichtweg absurd erscheinen”, so ROG weiter.

Die mazedonische Tageszeitung „Utrinski Vestnik” und der TV Sender „Telma TV” machten schon vor der Parlamentsdebatte darauf aufmerksam, dass in Zukunft wohl der Chef de mazedonischen Diplomatie entscheiden dürfe, wer in Mazedonien als Korrespondent tätig sein dürfe. Auch der Justizminister Biljana Brishkoska-Boshkoski äußerte Bedenken, dass ausländische Nachrichtenmedien in Zukunft wohl nur noch ins Land gelassen würden, wenn es ein bilaterales Einvernehmen gebe.

 
In seiner jetzigen Form dürften ausländische Journalisten ihre Presseakkreditierung nur mehr um ein weiteres  Mal verlängern, wodurch ihr Aufenthalt in Mazedonien den Zeitraum von 2 Jahre nicht mehr überschreiten dürfte. Die Bearbeitungszeit für Akkreditierungen könne allerdings bis zu zwei Wochen betragen, selbst wenn ein TV-Team lediglich kurze Zeit im Land verbringen wollte.

Ausländische Medienmitarbeiter dürfen nach dem neuen Gesetz nur noch bis zu fünf Kopien von Publikationen in das Land mitbringen, um Schmuggel zu unterbinden, heißt es in dem Entwurf. Als Publikation gelten in diesem Fall Bücher, CDs, Magazine, Software, Poster, Bilder und jegliche Audio- oder Videodatei, die im Ausland aufgenommen wurde

Vergehen gegen die neue Verordnung könnte mit bis zu 6 Monaten Gefängnis bestraft werden, heißt es weiter.

Nicht zuletzt ist es der Artikel 18, der für Furore sorgt. Er verbietet ausländischen Journalisten “persönlich Meinungen und Daten durch Investigation zu sammeln”. 100 bis 300 Euro Strafe drohen Journalisten bei einem solchen Vergehen, Nachrichtenmedien zahlen gar bis zu 1000 Euro Strafe,.

“Es ist absurd, aber es sieht so aus, als planten die Gesetzesmacher, die Journalisten für ihre grundsätzliche Arbeitsweise zu bestrafen: Menschen zu interviewen und sie nach ihrer Meinung zu befragen”. Um absurde Interpretationen und Auslegungen eines solchen Gesetzes  zu vermeiden, sollte dieser Punkt genauestens geklärt werden, andernfalls könnte der Medienfreiheit in Mazedonien eine desaströse Zukunft bevorstehen”, so ROG.