Italien: Entscheidung über Verbot zur Veröffentlichung von polizeilichen Mitschnitten steht bevor

Italien: Entscheidung über Verbot zur Veröffentlichung von polizeilichen Mitschnitten steht bevor

Italien steht kurz vor der Verabschiedung eines neuen Gesetzes, welches Medien die Veröffentlichung von Telefongesprächen verbietet. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht hohe Strafen für das Publizieren von polizeilich durchgeführten Audio- oder Videoaufzeichungen vor. Zwei Monate Haft oder 464.700 Euro Strafe drohen Redakteuren von Zeitungen oder Rundfunkmedien, die Aufnahmen veröffentlichen, welche im Zuge polizeilicher Ermittlungen aufgezeichnet wurden. Die letzte Entscheidung über den Gesetzesentwurf fällt der Senat in dieser Woche.

Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt ausdrücklich vor einem solchen Gesetz:”Wir fordern den italienischen Senat auf, verantwortlich zu handeln und sich nicht für ein derart repressives Verbot auszusprechen. Ein solches Gesetz verstößt gegen die demokratischen Standards der Europäischen Union, die in den jeweiligen Ländern implementiert und garantiert werden sollten.”

“Italien, ein Gründungsmitglied der EU, sendet mit diesem Gesetzesentwurf ein tragisches Signal an andere Länder. Gerade Diktaturen könnten sich hier ein ungutes Vorbild nehmen um investigativen Journalismus im Keim zu ersticken”, so ROG weiter.

Aufzeichnungen von Telefongesprächen seien oftmals zentrale Beweisstücke, wenn es um Korruption oder organisiertes Verbrechen geht. Es sei daher widersprüchlich, einerseits von den Medien Beweise für publizierte Aussagen zu verlangen, gleichzeitig die Veröffentlichung solcher Beweise zu verbieten, so ROG. Der einzige Zweck dieses Gesetzesentwurfs könne daher die Unterbindung investigativer Berichterstattung sein.