Der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) fordert
von der Bundesregierung dringend eine Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes und einen gesetzlichen Schutz für
Journalisten im Rahmen ihrer Berufsausübung. In der Vergangenheit ist
es immer wieder zu "Missverständnissen" zwischen Journalisten und
Exekutivorganen gekommen. Dabei gehen Journalisten davon aus, dass
ihnen ihr Presseausweis besondere Rechte bei der Berichterstattung
über Polizeieinsätze gibt. Dies ist aber in den gesetzlichen
Bestimmungen nicht vorgesehen.
Der ÖJC fordert daher die Bundesregierung auf, im § 38 des
Sicherheitspolizeigesetzes einen zusätzlichen Absatz 5 aufzunehmen.
Dieser soll die Sonderbestimmungen für Journalisten im Rahmen einer
ungehinderten Berichterstattung über Polizeieinsätze regeln.
Die ungehinderte Berichterstattung ist Bestandteil der
Pressefreiheit und damit der Menschenrechte. Die derzeitige
Formulierung des Gesetzes nimmt auf den Berufsauftrag der
Journalisten nicht Rücksicht und widerspricht daher den Grundrechten.
(Quelle: OTS)
von der Bundesregierung dringend eine Änderung des
Sicherheitspolizeigesetzes und einen gesetzlichen Schutz für
Journalisten im Rahmen ihrer Berufsausübung. In der Vergangenheit ist
es immer wieder zu "Missverständnissen" zwischen Journalisten und
Exekutivorganen gekommen. Dabei gehen Journalisten davon aus, dass
ihnen ihr Presseausweis besondere Rechte bei der Berichterstattung
über Polizeieinsätze gibt. Dies ist aber in den gesetzlichen
Bestimmungen nicht vorgesehen.
Der ÖJC fordert daher die Bundesregierung auf, im § 38 des
Sicherheitspolizeigesetzes einen zusätzlichen Absatz 5 aufzunehmen.
Dieser soll die Sonderbestimmungen für Journalisten im Rahmen einer
ungehinderten Berichterstattung über Polizeieinsätze regeln.
Die ungehinderte Berichterstattung ist Bestandteil der
Pressefreiheit und damit der Menschenrechte. Die derzeitige
Formulierung des Gesetzes nimmt auf den Berufsauftrag der
Journalisten nicht Rücksicht und widerspricht daher den Grundrechten.
(Quelle: OTS)
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