Mordprozess Anna Politkowskaya: Verhandlungen sind öffentlich

Der gestern begonnene Prozess gegen die mutmaßlichen Mörder von Anna Politkowskaya wird öffentlich geführt. Reporter ohne Grenzen begrüßt, dass bei den Verhandlungen vor einem Moskauer Militärgericht Pressevertreter und Öffentlichkeit zugelassen sind. Heute, am 18. November, wird die Wahl der Geschworenen bestätigt.


Am 17. November hat die zweite Anhörung im Prozess gegen vier mutmaßliche am Mordfall Politkowskaya Beteiligte vor einem Militärgerichtshof in Moskau begonnen. Während der Anhörung entschieden die Richter, die Verhandlung öffentlich zu führen. Die Tatsache, dass ein Beamter des Inlandsgeheimdienstes (FSB) beschuldigt werde und dass Beweismaterial Geheimdokumente enthalte, rechtfertige nicht, die Verhandlung hinter verschlossenen Türen zu führen.

Vor Gericht müssen sich nun vier Angeklagte verantworten: Pawel Rjagusow, Oberstleutnant des FSB-Geheimdienstes, die Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow sowie der frühere Polizeibeamte Sergej Chadschikurbanow, der auf Organisierte Kriminalität spezialisiert war. Chadschikurbanow wird beschuldigt, den Auftragsmord mitorganisiert zu haben. Die Brüder sollen Komplizen gewesen sein. Der mutmaßliche Todesschütze, Rustam Machmudow, befindet sich auf der Flucht. Für ihn liegt ein Haftbefehl vor.

"Die Öffnung des Prozesses ist eine gute Entscheidung angesichts der großen Bedeutung des Falls. Anna Politkowskaya war eine kritische und unabhängige Journalistin, die über Missstände in ihrem Land unerschrocken berichtet hat. Vielen hat das nicht gefallen. Die Ermittlungen in dem Mordfall und der Prozess müssen transparent sein", fordert die Organisation.

Nach Einschätzung von Reporter ohne Grenzen sind die vier Angeklagten nicht die Hauptfiguren in dem Mordfall. "Der Fall ist so lange nicht abgeschlossen, bis die Auftraggeber und der Schütze identifiziert und verurteilt werden", erklärt Reporter ohne Grenzen.

Auf einer Pressekonferenz von Reporter ohne Grenzen am 3. Oktober hatte Ilja Politkowski, der Sohn der ermordeten Journalistin des Wochenblattes Nowaya Gazeta, dazu aufgerufen, seine Mutter nicht zu vergessen. "Es ist sehr wichtig, dass die Aufmerksamkeit der Medien nicht verschwindet", erklärte er. Seine Familie habe vor dem Europäischen Menschengerichtshof Klage wegen "Verletzung des Rechts auf Leben" (Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention) erhoben.



Zum Originaltext in englischer Sprache >>
18.11.08 9:29 |

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