Erklärung OSCE/ROG
Gemeinsame Erklärung des OSCE Representative on Freedom of the Media und von Reporter ohne Grenzen über die Garantie der Medienfreiheit im Internet
anlässlich der dritten Internet-Konferenz des OSCE Representative on Freedom of the Media in Amsterdam (17.-18. Juni 2005)
1. Jedes Gesetz über den Informationsfluss im Internet dem Recht der freien Meinungsäußerung entsprechen, wie es im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist.
2. In einer Demokratie und offenen Gesellschaft ist es den Bürgern selbst überlassen, was sie sich im Internet ansehen. Eine Filterung oder Bewertung der Inhalte von Seiten der Regierung ist nicht akzeptabel. Filter sollen nur von den Internetnutzern selbst installiert werden. Jede Methode zur Filterung, egal ob auf der nationalen oder lokalen Ebene, steht im Konflikt mit dem Prinzip des freien Informationszuganges.
3. Verpflichtungen, eine Website bei der Regierung registrieren zu lassen, sind nicht akzeptabel. Im Gegensatz zur Lizenzerteilung bei knappen Ressourcen - wie bei den Radiofrequenzen - ist eine offizielle Anweisung von Lizenzen wegen der offenen Struktur des Internets nicht notwendig. Eine verbindliche Registrierung für eine Veröffentlichung könnte genau das Gegenteil bewirken und den freien Gedankenaustausch, die freie Meinungsäußerung und Information im Internet einschränken.
4. Internetanbieter sollten nicht die Verantwortung für die Übertragung oder die Inhalte auf einer von ihm gehosteten Homepage tragen, es sei denn die Firma weigert sich, eine Gerichtsentscheidung zu befolgen. Die Entscheidung, ob eine Website legal oder illegal ist, kann nur ein Gericht treffen, nicht aber der Internetanbieter. Die Vorgehensweise sollte dabei transparent, nachvollziehbar und mit einer Berufungsmöglichkeit versehen sein.
5. Die Inhalte des Internets sollten der Gesetzgebung jenes Landes unterliegen, in dem sie auf einen Server hinauf geladen wurden, und nicht jenes Landes, in dem sie aus dem Netz herunter geladen wurden.
6. Das Internet beinhaltet verschiedene Kombinationen von Medien und Veröffentlichungsmöglichkeiten, und neue Entwicklungen wie das Bloggen. Internetautoren und Online-Journalisten sollten entsprechend dem Prinzip der freien Meinungsäußerung sowie ergänzend dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz der journalistischen Quellen rechtlich beschützt werden.
anlässlich der dritten Internet-Konferenz des OSCE Representative on Freedom of the Media in Amsterdam (17.-18. Juni 2005)
1. Jedes Gesetz über den Informationsfluss im Internet dem Recht der freien Meinungsäußerung entsprechen, wie es im Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist.
2. In einer Demokratie und offenen Gesellschaft ist es den Bürgern selbst überlassen, was sie sich im Internet ansehen. Eine Filterung oder Bewertung der Inhalte von Seiten der Regierung ist nicht akzeptabel. Filter sollen nur von den Internetnutzern selbst installiert werden. Jede Methode zur Filterung, egal ob auf der nationalen oder lokalen Ebene, steht im Konflikt mit dem Prinzip des freien Informationszuganges.
3. Verpflichtungen, eine Website bei der Regierung registrieren zu lassen, sind nicht akzeptabel. Im Gegensatz zur Lizenzerteilung bei knappen Ressourcen - wie bei den Radiofrequenzen - ist eine offizielle Anweisung von Lizenzen wegen der offenen Struktur des Internets nicht notwendig. Eine verbindliche Registrierung für eine Veröffentlichung könnte genau das Gegenteil bewirken und den freien Gedankenaustausch, die freie Meinungsäußerung und Information im Internet einschränken.
4. Internetanbieter sollten nicht die Verantwortung für die Übertragung oder die Inhalte auf einer von ihm gehosteten Homepage tragen, es sei denn die Firma weigert sich, eine Gerichtsentscheidung zu befolgen. Die Entscheidung, ob eine Website legal oder illegal ist, kann nur ein Gericht treffen, nicht aber der Internetanbieter. Die Vorgehensweise sollte dabei transparent, nachvollziehbar und mit einer Berufungsmöglichkeit versehen sein.
5. Die Inhalte des Internets sollten der Gesetzgebung jenes Landes unterliegen, in dem sie auf einen Server hinauf geladen wurden, und nicht jenes Landes, in dem sie aus dem Netz herunter geladen wurden.
6. Das Internet beinhaltet verschiedene Kombinationen von Medien und Veröffentlichungsmöglichkeiten, und neue Entwicklungen wie das Bloggen. Internetautoren und Online-Journalisten sollten entsprechend dem Prinzip der freien Meinungsäußerung sowie ergänzend dem Recht auf Privatsphäre und dem Schutz der journalistischen Quellen rechtlich beschützt werden.
